Aktueller Bußgeldkatalog | Parken mit dem Anhänger

24. September 2020 um 9:09

Parken mit Anhänger

Darauf müsst Ihr beim Parken des Anhängers unbedingt achten

Wie, wo, wann und wie lange könnt Ihr Euren Anhänger eigentlich parken und unter welchen Bedingungen? Worauf ist zu achten? All das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Für die Fahrt mit dem Anhänger und das anschließende Parken ist es beispielsweise erforderlich, dass Ihr Unterlegkeile mitführt und den Anhänger beim Parken damit gegen das Wegrollen schützt. Auch ist es nicht erlaubt, den Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen am selben, öffentlichen Ort zu parken. Grundsätzlich solltet Ihr Euren Anhänger natürlich immer so parken, dass der laufende Verkehr nicht durch den Anhänger gestört wird. 

Das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger

Relevant für die Fahrt mit dem Anhänger ist natürlich auch die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger. Diese muss in ordnungsgemäßen Zustand sein und genehmigt sein. Bei unseren Produkten übernehmen wir die Genehmigung, so sind unsere Anhängerkupplungen nach der Regelung ECE 55 (zuvor 94/20/EG) genehmigt sowie nach allen gültigen Regeln und dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Unsere Anhängerkupplungen müsst Ihr nicht mehr bei einer Prüfstelle prüfen und eintragen lassen, Ihr müsst lediglich unsere Montage- und Betriebsanleitung mitführen. Das ist die sogenannte ABE. Es ist nicht erlaubt, selbst Veränderungen an der Anhängerkupplung vorzunehmen, da dadurch die Genehmigung erlischt. 

Habt Ihr jedoch eine AHK montiert, die beispielsweise verändert wurde und die Verkehrssicherheit beeinflusst werden kann, müsst Ihr mit einer Geldstrafe und einem Punkt rechnen. Dabei wird noch einmal unterschieden, ob “nur” eine Gefährdung bestand oder sogar ein Unfall passiert ist. Auch wenn Ihr ein Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger Anhängerkupplung führt oder dies als Fahrzeughalter zulasst, werden Geldbußen verhängt.

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für die Vergehen beim Parken:

  • Anhänger geführt, ohne Unterlegkeile mitzuführen: 5 €
  • Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt: 20 €
  • Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger AHK geführt: 25 €
  • Führen eines Gespanns mit nicht vorschriftsmäßiger AHK als Fahrzeughalter zugelassen: 35 €
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, geführt: 135 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Gefährdung geführt: 165 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Unfall geführt: 200 €, 1 Punkt

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Die abnehmbare Anhängerkupplung – Darauf müsst Ihr bei der Bedienung achten

9. September 2020 um 9:44

abnehmbare AHKWenn Ihr eine abnehmbare Anhängerkupplung von uns nachgerüstet habt an Eurem Auto, dann habt Ihr Euch für ein Produkt entschieden, das möglichst gar nicht in die Optik Eures Kfz eingreift und außerdem leicht und einfach bedient werden kann. Dennoch möchten wir Euch ein paar Handgriffe einmal erklären, im Video stellen wir Euch alles Wissenswerte rund um die abnehmbare Anhängerkupplung im MVG-System 2040 vor.

Montage und Demontage der Anhängerkupplung

Zur Montage und Inbetriebnahme der Anhängerkupplung führt Ihr die Kugelstange senkrecht von unten in die Aufnahme ein. Die Kugelstange verriegelt dann in der Regel automatisch, das hört Ihr deutlich. Zusätzlich zum Einrastgeräusch könnt Ihr es auch am Handrad sehen, dass auf die grüne Markierung springt. Ist dies erfolgt, könnt Ihr die abnehmbare Kugelstange mit dem Schloss abschließen, sodass die AHK dann nicht demontiert und auch nicht geklaut werden kann. 

Wenn Ihr die Kugelstange wieder abnehmen möchtet, schließt Ihr die Kugelstange zunächst auf. Anschließend legt Ihr eine Hand an die Kugelstange und eine an das Handrad, das rechts an der Kugelstange zu finden ist. Dieses Handrad müsst Ihr dann erst zur Seite ziehen, also nach rechts weg von der Kugelstange, und es dann nach hinten drehen. Die Verriegelung löst sich daraufhin und die Kugelstange kann nach unten aus der Aufnahme herausgenommen werden. 

Montage funktioniert nicht? So spannt Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung vor

Wenn die Montage nicht wie oben beschrieben funktioniert, dann nehmt die Kugelstange noch einmal aus der Aufnahme heraus und prüft, ob oben ein silberner Bolzen aus der Kugelstange herausragt. Wenn das der Fall ist, dann kann die Kugelstange so nicht montiert werden, da sie nicht vorgespannt ist und der Verriegelungsmechanismus deshalb nicht arbeiten kann. Um die Kugelstange dann wieder vorzuspannen, legt Ihr diese am besten auf den Boden oder einem Tisch ab. Legt sie so hin, dass das Handrad nach oben zeigt. Dann fixiert Ihr mit einer Hand die Kugelstange und hebt mit der anderen Hand das Drehrad nach oben an. Dreht es dann in dieser Stellung soweit nach hinten, bis der silberne Bolzen wieder in der Kugelstange verschwindet und dort auch bleibt. Dann ist die Anhängerkupplung vorgespannt und kann wieder wie gewohnt montiert werden. 

Sollte eine Montage nicht wie gewohnt funktionieren und das Vorspannen nicht möglich sein, dann wendet bitte kein Werkzeug an. Am besten meldet Ihr Euch dann kurz bei uns, wir können Euch telefonisch beraten und Euch eine Info geben, ob eine Kugelstange beispielsweise eingeschickt werden muss. 

Vor oder nach der Fahrt mit dem Anhänger

 Vor der Montage Eurer Anhängerkupplung solltet Ihr immer wieder einmal prüfen, ob die Aufnahme der abnehmbaren Anhängerkupplung verschmutzt ist. Gerade nach Autofahrten in unwegsamem Gelände oder durch Matschpfützen solltet Ihr einmal einen Blick hinein werfen. Sollte die Aufnahme verunreinigt sein, reicht es in der Regel, diese mit dem Wasserschlauch einfach auszuspülen. Ein Schutzstopfen ist nicht mehr erforderlich bei den meisten aktuellen Anhängerkupplungen. 

Wenn Ihr die Anhängerkupplung nicht benötigt, dann nehmt die Kugelstange ab. Dies ist vor allem für Eure Versicherungen wichtig oder falls Ihr einmal in einen Unfall verwickelt seid. Auch wenn Ihr Euch beispielsweise beim Einparken verschätzt oder gegen eine Mauer fahrt, kann dies Auswirkungen auf die Kugelstange und die Haftung haben. 

Die abgenommene Kugelstange verstaut Ihr am besten im Kofferraum. Wir liefern Euch immer eine Tasche mit, in der Ihr die Kugelstange sicher verstauen könnt und Euren Kofferraum zusätzlich vor Verschmutzungen schützt. Am besten verstaut Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung so, dass sie nicht hin und her rutschen kann und stattdessen fest an einem Platz ist. Oft ist im Kofferraum dort der beste Platz, wo auch der Verbandskasten deponiert ist. 

 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Toyota RAV4 V

10. August 2020 um 9:28

Toyota RAV4 VDer Toyota RAV4 V ist ideal ausgestattet für die Fahrt mit dem Anhänger. Damit er seine Zugstärke unter Beweis stellen kann, darf auch die passende Anhängerkupplung nicht fehlen.

In unserem Sortiment bieten wir Euch eine abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten in Premium-Qualität. Die Anhängerkupplung wird über die Bedienung eines Drehrads einfach abgenommen und ist komfortable in der Handhabung. Auch greift sie nicht in die Optik des beliebten SUV ein. Toyota RAV4 V

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Toyota RAV4 V im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • Fußsensor für elektrische Heckklappe bleibt erhalten (falls vorhanden)
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL-Abschaltung, PDC-Abschaltung fahrzeugseitig, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 10,2kN
  • Anhängelast: 2000 kg
  • Stützlast: 100 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Toyota RAV4 V findet Ihr unter der Artikelnummer 3669 AS bei uns im Shop.

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Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Mazda CX-30

23. Juni 2020 um 8:49

Mazda CX-30 AHK Der Mazda CX-30 ist die neueste Entwicklung des japanischen Herstellers. Als moderner SUV kann der CX-30 durch sein sportliches Design und guten Komfort überzeugen. Mit der passenden Anhängerkupplung wird er einfach zum Zugfahrzeug.

In unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine passende abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten des Mazda Modells. Unsere Anhängerkupplung wird einfach über ein Drehrad abgenommen, die Bedienung geht leicht von der Hand. Die AHK greift nicht in die Mazda CX-30 AHKmoderne Optik der Mazdas ein.

 

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Mazda CX-30 ab BJ 08/2019 im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL- und PDC-Abschaltung, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 8,8 kN
  • Anhängelast: 1583 kg
  • Stützlast: 95 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Mazda CX-30 findet Ihr unter der Artikelnummer 4511 AS bei uns im Shop.

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Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Mazda 3

16. Juni 2020 um 8:35

AHK Mazda 3Mit dem Mazda 3 (BP/BPE) bringt der japanische Hersteller nun ein vielseitiges Modell in verschiedensten Ausführungen auf den Markt. Der beliebte Kompaktwagen ist auch in den Ausführungen Mazda 3 (BP/BPE/5HB/2WD) und Mazda 3 (BP/BPE/5HB/4WD) vor Kurzem auf den Markt gekommen. Um den Mazda 3 (BP/BPE) Sedan und Fastback sowie die beiden anderen Ausführungen auch für Gespannfahrten nutzen zu können, können Sie die passende Anhängerkupplung ganz einfach nachrüsten.

In unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine passende abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten für folgende Mazda 3-Modelle:

Unsere Anhängerkupplung ist bei allen drei Modellen abnehmbar und wird über ein Drehrad des Systems 2040 einfach bedient. Die AHK greift nicht in die AHK Mazda 3moderne Optik der Mazdas ein und ist außerdem einfach zu bedienen.

 

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Mazda 3 im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL- und PDC-Abschaltung, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 8,6 kN
  • Anhängelast: 1592 kg
  • Stützlast: 95 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Mazda 3 findet Ihr unter folgenden Artikelnummern bei uns im Shop:

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Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Renault Captur II

12. Juni 2020 um 8:49

Renault Captur IIDer Renault Captur geht mit seinem neuesten Modell in die nächste Runde: Der Renault Captur II ist modern und sportlich, genau die richtige Wahl, wenn man einen vielseitigen Allrounder möchte. Mit der passenden Anhängerkupplung wird der beliebte SUV auch einfach zum Zugfahrzeug.

In unserem Sortiment findet Ihr eine passende abnehmbare Anhängerkupplung, mit der ein einfaches Nachrüsten jederzeit möglich ist. Renault Captur IIUnsere Anhängerkupplung wird über ein Drehrad bedient, dadurch kann die Kugelstange mit wenigen Handgriffen abgenommen werden.

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Renault Captur II im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im Stoßfänger
  • Kein Umbau der Innenverstärkung erforderlich, Stoßstangenhalter bleiben im Original erhalten – geringe Montagezeit
  • Demontage über Drehgriff
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL-Abschaltung, PDC-Abschaltung fahrzeugseitig, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 8,8 kN
  • Anhängelast: 1718 kg
  • Stützlast: 95 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Renault Captur II findet Ihr unter der Artikelnummer 0980 AS bei uns im Shop.

[button link=“https://www.mvg-ahk.de/Anhaengerkupplungen-mvg/RENAULT-mvg/Captur/Captur-II-ab-BJ-01-2020/“ icon=“chevron-right“ color=“red“ window=“yes“]Anhängerkupplung ansehen[/button]

 

 

Aktueller Bußgeldkatalog | Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

1. Juni 2020 um 8:00

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger

Das korrekte Beladen vom Anhänger, das Einhalten von Geschwindigkeiten, die Ladungssicherung, das Parken und noch einiges mehr ist im Bußgeldkatalog auch für das Fahren mit Anhänger geregelt. Worauf ist zu achten und vor allem, mit welchen Strafen und Bußgeldern müsst Ihr rechnen? Wir haben Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Fahren mit Anhänger

Um die Überschreitungen von Geschwindigkeiten definieren zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger auf 80 km/h festgelegt ist. Das ist vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften wichtig. Wenn Ihr schneller fahren möchtet, benötigt Ihr eine zusätzliche Genehmigung für Euer Gespann. Das entstehende Risiko bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als hoch eingestuft, da Euer Gespann bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schlingern oder Schleudern geraten kann. Auch ist der Bremsweg durch das zulässige Gewicht des Anhängers verlängert. 

Das Überschreiten der Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich ähnlich geregelt, wie beim Fahren ohne Anhänger. Während 10-15 km/h nur mit Geldstrafen in maximaler Höhe von 30 € geahndet werden, sind höhere Überschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden. Ab 40 km/h müsst Ihr zusätzlich mit Fahrverboten rechnen. Bei über 60 km/h müsst Ihr mit Punkten, Fahrverboten und einer Geldstrafe von 600 € rechnen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung.

Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften 

  • bis 10 km/h: 15 €
  • bis 15 km/h: 25 €
  • bis 20 km/h: 70 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 80 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 40 km/h: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 440 €, 2 Punkt, 2 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • bis 10 km/h: 20 €
  • bis 15 km/h: 30 €
  • bis 20 km/h: 80 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 140 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 40 km/h: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 480 €, 2 Punkt, 3 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog