Aktueller Bußgeldkatalog | Parken mit dem Anhänger

24. September 2020 um 9:09

Parken mit Anhänger

Darauf müsst Ihr beim Parken des Anhängers unbedingt achten

Wie, wo, wann und wie lange könnt Ihr Euren Anhänger eigentlich parken und unter welchen Bedingungen? Worauf ist zu achten? All das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Für die Fahrt mit dem Anhänger und das anschließende Parken ist es beispielsweise erforderlich, dass Ihr Unterlegkeile mitführt und den Anhänger beim Parken damit gegen das Wegrollen schützt. Auch ist es nicht erlaubt, den Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen am selben, öffentlichen Ort zu parken. Grundsätzlich solltet Ihr Euren Anhänger natürlich immer so parken, dass der laufende Verkehr nicht durch den Anhänger gestört wird. 

Das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger

Relevant für die Fahrt mit dem Anhänger ist natürlich auch die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger. Diese muss in ordnungsgemäßen Zustand sein und genehmigt sein. Bei unseren Produkten übernehmen wir die Genehmigung, so sind unsere Anhängerkupplungen nach der Regelung ECE 55 (zuvor 94/20/EG) genehmigt sowie nach allen gültigen Regeln und dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Unsere Anhängerkupplungen müsst Ihr nicht mehr bei einer Prüfstelle prüfen und eintragen lassen, Ihr müsst lediglich unsere Montage- und Betriebsanleitung mitführen. Das ist die sogenannte ABE. Es ist nicht erlaubt, selbst Veränderungen an der Anhängerkupplung vorzunehmen, da dadurch die Genehmigung erlischt. 

Habt Ihr jedoch eine AHK montiert, die beispielsweise verändert wurde und die Verkehrssicherheit beeinflusst werden kann, müsst Ihr mit einer Geldstrafe und einem Punkt rechnen. Dabei wird noch einmal unterschieden, ob “nur” eine Gefährdung bestand oder sogar ein Unfall passiert ist. Auch wenn Ihr ein Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger Anhängerkupplung führt oder dies als Fahrzeughalter zulasst, werden Geldbußen verhängt.

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für die Vergehen beim Parken:

  • Anhänger geführt, ohne Unterlegkeile mitzuführen: 5 €
  • Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt: 20 €
  • Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger AHK geführt: 25 €
  • Führen eines Gespanns mit nicht vorschriftsmäßiger AHK als Fahrzeughalter zugelassen: 35 €
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, geführt: 135 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Gefährdung geführt: 165 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Unfall geführt: 200 €, 1 Punkt

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

1. Juni 2020 um 8:00

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger

Das korrekte Beladen vom Anhänger, das Einhalten von Geschwindigkeiten, die Ladungssicherung, das Parken und noch einiges mehr ist im Bußgeldkatalog auch für das Fahren mit Anhänger geregelt. Worauf ist zu achten und vor allem, mit welchen Strafen und Bußgeldern müsst Ihr rechnen? Wir haben Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Fahren mit Anhänger

Um die Überschreitungen von Geschwindigkeiten definieren zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger auf 80 km/h festgelegt ist. Das ist vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften wichtig. Wenn Ihr schneller fahren möchtet, benötigt Ihr eine zusätzliche Genehmigung für Euer Gespann. Das entstehende Risiko bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als hoch eingestuft, da Euer Gespann bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schlingern oder Schleudern geraten kann. Auch ist der Bremsweg durch das zulässige Gewicht des Anhängers verlängert. 

Das Überschreiten der Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich ähnlich geregelt, wie beim Fahren ohne Anhänger. Während 10-15 km/h nur mit Geldstrafen in maximaler Höhe von 30 € geahndet werden, sind höhere Überschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden. Ab 40 km/h müsst Ihr zusätzlich mit Fahrverboten rechnen. Bei über 60 km/h müsst Ihr mit Punkten, Fahrverboten und einer Geldstrafe von 600 € rechnen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung.

Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften 

  • bis 10 km/h: 15 €
  • bis 15 km/h: 25 €
  • bis 20 km/h: 70 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 80 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 40 km/h: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 440 €, 2 Punkt, 2 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • bis 10 km/h: 20 €
  • bis 15 km/h: 30 €
  • bis 20 km/h: 80 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 140 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 40 km/h: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 480 €, 2 Punkt, 3 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Das Sicherungsseil bei der Fahrt mit dem Anhänger

17. September 2017 um 13:42

SicherungsseilEs sorgt dafür, dass der Anhänger auch im Falle eines Abspringens von der Kupplung bremst. Die Rede ist vom Sicherungsseil oder Abreißseil. Wer viel mit dem Anhänger fährt, dem ist das Anbringen sicher ein Begriff, wenn es nicht sogar schon zu Diskussionen geführt hat. Gerade bei der Fahrt ins angrenzende Ausland, wie in die Niederlande oder in die Schweiz, wird das nicht ordnungsgemäße Anbringen oder Fehlen des Sicherungsseils oft mit hohen Bußgeldern geahndet. Deshalb haben wir Euch einmal die vom ADAC mitgeteilten Vorgaben für das korrekte Anbringen und Verwenden des Seils zusammengefasst.

Die Sicherung mit dem Abreißseil bei der Fahrt in Deutschland

In Deutschland sind Anhänger der mittleren Gewichtsklasse, also mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg bis zu 3500 kg, in der Regel mit Auflaufbremsen ausgestattet. Das heißt also, dass der Anhänger im Bremsvorgang auf das Zugfahrzeug aufläuft und die entstehende Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen werden. Für den Fall, dass sich der Anhänger von der Anhängerkupplung löst, soll ein Sicherungsseil die Bremse auslösen und den Hänger stoppen.

Die Verwendung eines Abreißseils oder Sicherungsseils ist in Deutschland Pflicht. Der genaue Ort zur Anbringung des Seils ist nicht festgelegt. Fest steht jedoch, dass das Seil nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden darf. Sofern es technisch umsetzbar ist, muss das Sicherungsseil durch eine Öffnung, Bohrung oder Öse  an der Anhängerkupplung, nicht an der Kugelstange, befestigt werden.

 

Das Sicherungsseil richtig verwenden in den Niederlanden

In den Niederlanden sind Sicherungseinrichtungen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger vorgesehen. Anhänger bis 1500 kg brauchen somit eine Sicherheitsvorkehrung bzw. eine Losreißvorkehrung. Bei Anhängern ohne eigene Bremse ist eine sogenannte Hilfkupplung in Form eines Kabels oder einer Kette Pflicht. Dies gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg. Bei größeren Anhängern muss eine sogenannte Reißbremsvorkehrung, also ein Stahlverbindungskabel zwischen Fahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers, verwendet werden. Diese ist nur für Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse erhältlich.

Wichtig ist in jedem Fall, dass in den Niederlanden sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Dies erfolgt mit speziellen Ösen oder Bügeln. Das Umlegen des Seils um die Kugelstange ist in jedem Fall in den Niederlanden nicht ausreichend.

 

Die Verwendung des Sicherungsseils in der Schweiz

In der Schweiz ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg eine zusätzliche Sicherung, beispielsweise durch ein Abreißseil, erforderlich. Zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung  haben sich für die Befestigung bewährt, so das Bundesamt für Straßen.

 

Worauf man mit einem ausländischen/deutschen Gespann in den Niederlanden und der Schweiz achten muss

Gemäß das Wiener Übereinkommens zum Straßenverkehr müssen die Bremsanlagen von Anhängers so ausgestattet sein, dass der Anhänger auch bei einem Bruch der Anhängevorrichtung während der Fahrt zum Stehen kommt. Für einachsige Anhänger sowie für zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter gilt dies nicht, wenn diese das zulässige Gesamtgewicht von 1500 kg nicht überschreiten. Ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg müssen mit einem Sicherungsseil, also einem Abreißseil, mit dem Zugfahrzeug verbunden werden und so gesichert werden. Grundsätzlich gilt: Da die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen sowohl in den Niederlanden als auch in der Schweiz nicht überschritten werden, gelten in jedem Fall die dortigen nationalen Bestimmungen auch für in Deutschland zugelassenen Gespanne, sofern diese in den Niederlanden oder der Schweiz aktiv am Verkehr teilnehmen.

Das Abreißseil in Österreich

In Österreich ist es gesetzlich festgelegt, dass Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1500 kg eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug aufweisen müssen, so ist eine Sicherungskette oder ein Abreißseil Pflicht. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Anhänger nicht selbstständig zum Stehen gebracht werden kann, wenn er sich ungeplant vom Zugfahrzeug lösen sollte. Die genaue Befestigung des Abreißseils ist nicht per Gesetzt definiert, anders als in den Niederlanden und der Schweiz reicht es laut ADAC aus, wenn das Abreißseil über die Anhängerkupplung gelegt wird.

Hinweis: An unseren Anhängerkupplungen sind entweder Ösen befestigt oder Bohrung für das Anbringen des Abreißseils vorgesehen.

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