Camping mit Wohnwagen in Deutschland – darauf müsst Ihr achten

14. Oktober 2022 um 11:49

WohnwagenCamping mit dem Wohnwagen wird immer beliebter, ebenso wie das Reisen im eigenen Land. Doch was ist dabei eigentlich wichtig und erlaubt, worauf solltet Ihr unbedingt achten?

Wo ist Campen mit Wohnwagen in Deutschland erlaubt

Das Campen ist in Deutschland natürlich immer auf Campingplätzen erlaubt. Oft sind diese heiß begehrt und schon Wochen vorher ausgebucht, besonders zur Hauptreisezeit und in den Ferien. Wenn Ihr also eine Tour plant, dann informiert Euch auch frühzeitig, ob auf dem Campingplatz Eurer Wahl noch ein Stellplatz für Euch verfügbar ist. Auch außerhalb von Campingplätzen könnt Ihr grundsätzlich übernachten, allerdings ist dies nicht überall und teilweise nur eingeschränkt erlaubt. Auf Straßen und Parkplätzen ist es beispielsweise für eine Nacht eingeschränkt erlaubt, sofern die Übernachtung der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Ein richtige Campingbetrieb ist nicht erlaubt. Achtet unbedingt auf regionale und örtliche Unterschiede und Einschränkungen, und vor allem auf die Naturschutz-, Wald- und Deichgesetze. Für mehrere Nächte ist das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen in Deutschland verboten. Auf privaten Grundstücken ist das Übernachten für eine Nacht ebenfalls eingeschränkt erlaubt, auch hier gilt es, auf regionale Regelungen sowie die Gesetze zum Naturschutz etc. zu achten. Auf privatem Grund könnt Ihr teilweise sogar mehrere Nächte campen, dies ist eingeschränkt erlaubt und folgt den gleichen Regeln wie das Campen für eine Nacht auf privatem Grund. 

Die Abmessungen Eures Gespanns

Für die Fahrt mit dem Wohnmobil sind neben den zulässigen Gesamtmassen des Gespanns auch die Abmessungen sehr wichtig. Gespanne, die diese überschreiten, benötigen für ihre Fahrt eine Ausnahmegenehmigung, diese sind zumeist bei den örtlichen Landrats- und Straßenverkehrsämtern erhältlich. Auch sind für die Gespanne ein paar Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, so müsst Ihr zum Beispiel auf zusätzliche Leuchten oder Spiegel achten. Dies ist jedoch nicht national geregelt, sondern liegt im Ermessen der zuständigen Behörden, die auch die Ausnahmegenehmigungen erteilen. 

Für die Abmessungen sind die Werte jedoch festgelegt: Euer Kfz ohne Anhänger darf eine maximale Breite von 2,55 Meter nicht überschreiten. Gleiches gilt auch für den Anhänger mit Deichsel. Beide müssen zudem eine Länge von 12 Metern einhalten. Die Breite des gesamten Gespanns überrascht dann nicht, diese darf ebenfalls maximal 2,55 Meter betragen. Die Länge hingegen ist auf 18 Meter festgelegt, sodass weder Euer Kfz noch der Anhänger seine volle erlaubte Länge ausschöpfen können. 

Check-Liste vor der Fahrt 

Bevor Ihr mit Eurem Gespann nun also loszieht und die vielen schönen Ecken Deutschlands erkundet, solltet Ihr Euer Gespannt auf Vordermann bringen. Habt Ihr für Eure Anhängerkupplung alles, was Ihr brauchen könntet? Sind die Ersatzschlüssel für die abnehmbare Anhängerkupplung eingepackt? Stimmt der Reifendruck bei Zugfahrzeug und Anhänger? Denkt auch an Eure Unterlegkeile und je nach Breite auch an die Zusatzspiegel für Euer Fahrzeug. Wie ist es mit der Zusatzstromversorgung, damit Euer Kühlschrank im Wohnwagen auch während der Fahrt versorgt ist? Je nach Gespann gibt es sicher noch individuelle Punkte, die Ihr am besten ein paar Tage vor der Abfahrt schon überprüfen solltet. So bleibt Euch genug Zeit, im Zweifelsfall noch alles zu organisieren. 

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Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

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Warnwesten für die sichere Fahrt – auch im Urlaub

26. Juni 2017 um 16:18

WarnwesteIn Deutschland ist das Mitführen von Warnwesten schon seit Juli 2014 Pflicht. So muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Insassen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, was ein Aussteigen aus dem Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf der Autobahn oder bei Nacht erforderlich macht, ist diese Warnweste dann zu tragen.

Gerade jetzt zur Urlaubszeit sind Warnwesten ein Thema. Verreist man mit der ganzen Familie innerhalb Deutschlands so ist man mit einer Warnweste ja zunächst ausgestattet, wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat sicher mehr Warnwesten dabei. Auch bei Fahrten mit dem Wohnwagen oder anderen Anhängern sind die Warnwesten relevant.

Doch wie sieht es eigentlich bei Reisen, beispielsweise mit dem Wohnmobil, außerhalb Deutschlands aus? Wo muss man ebenfalls eine oder sogar mehrere Warnwesten mit sich führen? Tatsächlich sind in knapp 20 europäischen Ländern Warnwesten vorgeschrieben.

Warnwesten innerhalb der EU

Für Euren Urlaub innerhalb der EU haben wir Euch die Regelungen für das Tragen von Warnwesten einmal herausgesucht.

  • Belgien: Bei Unfällen und Pannen gibt es eine Tragepflicht für Warnwesten. Diese greift auch für Motorräder und gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Vorgeschrieben ist eine Warnweste pro Fahrzeug, erfüllt man dies nicht, kann das Bußgeld zwischen 50 Euro und 1375 Euro liegen.
  • Bulgarien: Personen, die sich außerhalb eines Fahrzeuges bewegen, müssen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Schnellstraßen oder Autobahnen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Das Bußgeld liegt bei circa 25 Euro.
  • Deutschland: Es besteht seit Juli 2014 eine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt zudem eine Mitführ- und Tragepflicht für Warnwesten durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft. Eine Ausnahme dabei gilt für den Fahrer von geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.
  • Finnland: Muss man in Finnland das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen, so gilt für alle Fahrzeugführer, dass diese Kleidung mit reflektierendem Material tragen müssen.
  • Frankreich: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht für jede Person eines Fahrzeugs bei Unfällen und Pannen, wenn das Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen wird. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Zusätzlich gilt jedoch seit 2008 eine Warnwestenpflicht auch für Fahrradfahrer, die nachts außerorts oder bei schlechter Sicht unterwegs sind. Die Bußgelder liegen zwischen 22 und mindestens 90 Euro (beim Kfz).
  • Italien: Für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen oder Pannen außerorts und auf Autobahnen verlassen, gilt eine Tragepflicht für Warnwesten. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Falle eines Unfalls muss zur Absicherung des Fahrzeuges ein Warndreieck aufgestellt werden, dies erfolgt nach dem Gesetz in der Regel durch den Fahrer, der ebenfalls eine Warnweste für diesen Vorgang tragen muss. Das Nichtmitführen von einer Warnweste wird nicht bestraft, das Bußgeld beträgt bei Nichtbeachten der Regelung mindestens 38 Euro.
  • Kroatien: Auch für Motorradfahrer gilt bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen eine Warnwestentragepflicht.
  • Luxemburg: Personen, die sich infolge eines Unfalls oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb eines Fahrzeugs bewegen, müssen eine Warnweste tragen. Auch für Fußgänger, die sich bei Dunkelheit auf Landstraßen bewegen, gilt diese Pflicht. Bußgelder betragen mindestens 49 Euro.
  • Montenegro: Warnwesten müssen bei Unfällen oder Pannen außerhalb von Ortschaften oder auf Autobahnen getragen werden. Die Mitführpflicht ist stets gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • Norwegen: Für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Weste für den Fahrer des Fahrzeuges.
  • Österreich: Als Fahrer von einem mehrspurigen Fahrzeug (zutreffend auch für Microcars, Zugmaschinen und Quads) muss man in Österreich eine Warnweste mitführen. Diese muss vom Fahrersitz aus leicht zu erreichen sein. Getragen werden muss diese Warnweste außerorts beim Aufstellen eines Warndreiecks im Falle eines Unfalls oder bei Pannen auf Autobahnen, Autostraßen sowie außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Bei Nichtbeachtung fallen Bußgelder ab 14 Euro an.
  • Portugal: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten, jedoch nur für Fahrzeuge mit einer portugiesischen Zulassung. Auch hier sind Motorradfahrer ausgenommen. Führt man keine Warnweste mit, werden 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht muss ein Bußgeld ab 120 Euro gezahlt werden.
  • Rumänien: Das Mitführen einer Warnweste ist für Fahrer von Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen Pflicht. Beim Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder einer Panne muss die Warnweste getragen werden. Wird dies nicht beachtet, so wird ein Bußgeld verhängt.
  • Serbien: Verlässt ein Fahrer in Serbien auf offener Straße einen Pkw, Bus oder Lkw, so muss eine Warnweste getragen werden.
  • Slowakei: Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeuges ist man außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer, ein Bußgeld kann mindestens 50 Euro betragen.
  • Slowenien: Wie in der Slowakei muss eine Warnweste getragen werden, wenn man mit einem Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen hat. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen. Bußgelder werden ab 40 Euro verhängt.
  • Spanien: Für Fahrer von Pkw und Lkw gilt eine Warnwestentragepflicht. Für Motorradfahrer gibt es keine solche Regelung. Bußgelder können bis zu 90 Euro teuer sein.
  • Tschechien: Es muss pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, die beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen angezogen werden muss. Zusätzlich muss für jeden weiteren Mitfahrer eine Warnweste bereitliegen.
  • Ungarn: Für Fußgänger und Fahrzeuginsassen, die sich außerhalb des Fahrzeuges aufhalten, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestentragepflicht. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder bis zu 120 Euro verhängt.

Aktionswochen im Juli bei MVG

Vom 1. bis zum 31.7.2017 erhaltet Ihr bei uns mit jeder Bestellung eines Sets oder einer Anhängerkupplung mit passendem Elektrosatz zwei Warnwesten umsonst dazu. Rüstet also jetzt für den Urlaub nach und sichert Euch auch mit den Warnwesten direkt mit ab.

 

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Quelle: Landesverkehrswacht Niedersachsen