Wissenswertes rund um den Führerschein mit 17

11. Mai 2015 um 9:01

Führerschein mit 17 Jahren

Seit einigen Jahren ist in Deutschland das Fahren mit 17 Jahren erlaubt, der Führerschein wird als begleitetes Fahren ab 17 ausgestellt und Jugendliche dürfen in Begleitung Ihrer Eltern oder anderer eingetragener Personen einen Pkw fahren und sich in den Straßenverkehr integrieren. Wir haben die wichtigsten Infos rund um das Fahren ab 17 Jahren für Euch zusammengestellt:

  1.    Ab welchem Alter darf man den Führerschein ab 17 beginnen und die ersten Fahrstunden nehmen?

Die Anmeldung in der Fahrschule und die ersten Fahrstunden sind schon sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres möglich. Dann können sich Jugendliche in der Fahrschule anmelden, die Fahrausbildung für die Klassen B und BE beginnen und einen entsprechenden Antrag bei der nächsten Fahrerlaubnisbehörde stellen.

 

  1.    Was ist bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde unbedingt zu beachten?

Wenn ein solcher Antrag gestellt wird, müssen die Erziehungsberechtigten dem Antrag unbedingt zustimmen und die entsprechenden Namen der ernannten Begleitpersonen müssen bereits im Antrag eingetragen sein. Auch nachträglich kann man diesen Antrag um zusätzliche Begleitpersonen erweitern.

 

  1.    Unterscheidet sich die Führerscheinprüfung von der Führerscheinprüfung ab 18 Jahren?

Nein, beide Führerscheinprüfungen sind vollkommen gleich. Sie bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die aufeinander folgend absolviert werden und wie die üblichen Prüfungen für die Klassen B und BE abgenommen werden.

 

  1.    Wann darf man die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren frühestens ablegen?

Die theoretische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Die praktische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren darf erst nach dem erfolgreichen Absolvieren der Theorie-Prüfung gemacht werden und frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

  1.    Ist der Führerschein wie die üblichen Führerscheine ein Dokument im Kartenformat?

Nein, bei den Führerscheinen ab 17 Jahren wird kein Scheckkartenführerschein ausgestellt, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese muss immer mitgeführt werden und kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres gegen einen Führerschein im Karten-Format eingetauscht werden. Dafür muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde ein Karteführerschein beantragt werden. Beachtet dabei unbedingt, dass die Prüfbescheinigung, die im Übrigen ohne Foto ausgestellt wird, nur bis zum dritten Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt. Den Antrag für den ‚richtigen‘ Führerschein solltet Ihr also rechtzeitig stellen.

 

  1.    Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?

Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt.

 

  1.    Ist auch das Fahren im Ausland mit der Prüfbescheinigung, also dem Führerschein ab 17, erlaubt?

Nein. Der Führerschein mit 17 Jahren ist auf Deutschland begrenzt. Im Ausland ist das Fahren für Fahranfänger in Begleitung nicht erlaubt.

 

  1.    Gilt das begleitete Fahren bereits für die Probezeit?

Die Probezeit dauert, wie auch bei einem regulären Führerschein ab 18 Jahren, zwei Jahre.

 

  1.    Sind noch weitere Fahrerlaubnisklassen in den Führerschein mit 17 Jahren eingeschlossen?

Der Führerschein der Klasse B enthält auch die Fahrerlaubnis für die Klassen M, L und T/S.

 

  1.   Welche Auflagen sind für die Prüfbescheinigung bindend?

Bei der Prüfbescheinigung für das Fahren mit 17 Jahren sind verschiedene Auflagen zu beachten: Bei jeder Fahrt eines 17-jährigen Autofahrers muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Diese muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Die ausgewählte und eingetragene Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung und selbst bereits mindestens fünf Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen. Für die Fahranfänger gilt eine 0-Promille-Grenze während der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren und für die Begleitpersonen gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Außerdem dürfen die Begleitpersonen nicht unter der Wirkung von berauschenden Mitteln stehen.

Die Anzahl der möglichen Begleitpersonen ist unbegrenzt, wichtig ist nur, dass alle ordnungsgemäß eingetragen werden. Die eingetragenen Begleitpersonen stehen den Fahranfängern als Ansprechpartner zur Verfügung, dürfen jedoch nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.

 

Weitere Infos rund um die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren findet Ihr auch beim ADAC.