Die Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr zur Plakette wissen

12. Oktober 2020 um 13:28

Tempo 100-Plakette

Mit einem Gespann dürft Ihr normalerweise 80 km/h fahren. Das ist die Maximalgeschwindigkeit, die vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn wichtig ist. Selbstverständlich gelten grundsätzlich immer die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten der Straßenverkehrsordnung. In Ausnahmefällen ist es trotz der Beschränkung auf 80 km/h für Gespanne laut StVO möglich, die Geschwindigkeit für ein Gespann auf 100 km/h zu erhöhen. 

Warum die Geschwindigkeitsbegrenzung so wichtig ist

Die Regulierung der Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger ist deshalb so wichtig, da durch den Anhänger einige Faktoren deutlich beeinflusst werden. So kommt ein Gespann schneller ins Schlingern oder Schleudern, als ein normaler Pkw. Auch der Bremsweg wird durch das zusätzliche Gewicht deutlich beeinflusst und verlängert. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, auch wenn man eine Tempo 100-Plakette beantragt und genehmigt bekommt. 

Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr wissen

Mit der Tempo 100-Plakette ist es für ein Gespann erlaubt bis zu 100 km/h zu fahren. Die Plakette ist nach den Änderungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nicht mehr Gespann bezogen. Zuvor wurden die Plaketten für ein Gespann vergeben, sodass es nicht möglich war, beispielsweise den Anhänger des Gespanns mit einem anderen Fahrzeug bei Tempo 100 zu fahren.

Damit Ihr eine Plakette bekommen könnt, müsst Ihr einige Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss der Anhänger auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt und verkehrstüchtig sein. Die Reifen des Anhängers sollten mindestens einen Geschwindigkeitsindex von L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Auch dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Zusätzlich muss die Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Auch die Stützlast ist ein wichtiger Faktor. So orientiert sich diese an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers, als Obergrenze gilt der jeweilige kleinere Wert. Abschließend muss an der Rückseite des Anhängers die Tempo 100 Plakette inklusive Siegel der Straßenverkehrsbehörde angebracht sein.

Ob diese Punkte erfüllt sind, wird bei neueren Fahrzeugen und Anhängern bereits vom Hersteller angegeben. Ist dies nicht der Fall, könnt Ihr ein Gutachten beispielsweise vom TÜV anfertigen lassen, das bestätigt, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Anschließend erhaltet Ihr unter Vorlage des Gutachtens beim Straßenverkehrsamt die Plakette, die Ihr dann am Anhänger befestigt und vom Straßenverkehrsamt zusätzlich siegeln lassen müsst. Auch in den Papieren muss die Genehmigung zur Fahrt mit 100 km/h eingetragen werden.

 

 

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