Die Voraussetzungen für Euren Anhängerführerschein

24. November 2020 um 13:59

AnhängerführerscheinVor einiger Zeit haben wir schon einmal die verschiedenen Führerscheine für die Anhängerfahrt berichtet. Neben dem alten Führerschein Klasse 3, gibt es auch den Führerschein Klasse B, welcher den Schein Klasse 3 ersetzte und mit dem die Anhängerfahrt möglich ist. Ergänzend zu B könnt Ihr mit dem Führerschein Klasse B96 und BE auch größere Anhänger ziehen. Welche Voraussetzungen müsst Ihr für die jeweiligen Anhängerführerscheine erfüllen?

Um den Führerschein Klasse B zu machen, kann man sich ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres in der Fahrschule anmelden – sofern man sich für ein begleitetes Fahren entscheidet. Neben einer theoretischen Ausbildung in Form von Unterricht und einer abgeschlossenen, schriftlichen Prüfung sind auch praktische Fahrstunden sowie eine Abschlussprüfung in praktischer Form erforderlich. Für die Prüfung muss man ein Mindestalter von 18 Jahren (17 Jahre beim begleiteten Fahren) erreichen und einen Sehtest sowie Erste-Hilfe-Schein vorlegen. 

Der Anhängerführerschein: Welche Varianten gibt es?

In der Regel wird der Anhängerführerschein dann erst im Anschluss gemacht, oft ist es hilfreich, schon ein wenig Fahrpraxis zu haben. Für den Führerschein Klasse BE ist dann keine weitere theoretische Prüfung erforderlich, jedoch sind mindestens fünf praktische Übungsstunden vorgeschrieben. Diese müssten 45 Minuten dauern und jeweils eine Autobahnfahrt, eine Nachtfahrt und drei Überlandfahrten beinhalten. Die anschließende Fahrprüfung dauert 45 Minuten. Um den Anhängerführerschein zu absolvieren, ist ein Führerschein der Klasse B verpflichtend. 

Werden der Führerschein Klasse B und BE gemeinsam absolviert, so werden zunächst die üblichen theoretischen und praktischen Fahrstunden absolviert. Zusätzlich müssen dann 12 Übungsstunden mit dem Anhänger nachgewiesen werden, darunter drei Nachtfahrten, vier Autobahnfahrten und fünf Überlandfahrten. 

Beim Führerschein Klasse B96 beträgt das Mindestalter ebenfalls 17 bzw. 18 Jahre. Eine Prüfung muss hierbei weder theoretische noch praktisch erfolgen, da der Fahrschüler lediglich die erforderliche, vorgegebene Anzahl an Ausbildungsstunden nachweisen muss. Dies beinhaltet mindestens 150 Minuten in der Theorie, 210 Minuten in der Praxis sowie 60 Minuten Fahrpraxis. 

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