So transportiert Ihr Eure Fahrräder mit dem Fahrradträger

11. März 2020 um 10:29

Kennzeichen

Beim Fahren mit Fahrradträgern ist einiges zu beachten, darum haben wir hier für Euch die wichtigsten Infos zusammengestellt, damit Ihr Eure Fahrräder nicht nur bequem, sondern auch sicher und vorschriftsgemäß mit Eurem Fahrzeug transportieren könnt.

Das Fahrrad ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Gesellschaft geworden. Viele nutzen die Zweiräder für Kurzstrecken, um dem dichten Stadtverkehr zu entfliehen und um schneller von A nach B zu kommen. Für manche gehört das Fahrradfahren zur beliebtesten Sportart und es wird auch gerne für weitere Strecken genutzt. Mit dem Beginn des Frühlings bietet sich natürlich die Gelegenheit für eine Radtour im (Kurz-)Urlaub. Doch bevor es richtig losgehen kann, solltet Ihr erst einmal abklären, welcher Fahrradträger-Typ für Euren Pkw in Frage kommt, denn nicht jedes Fahrradträger-Modell lässt sich auf jedes Fahrzeug montieren.

Dachträger

Mit einer Radschiene für den Dachträger könnt Ihr bis zu vier oder je nach Platz auch mehr Fahrräder auf dem Fahrzeugdach transportieren. Ihr könnt den Dachträger jederzeit selbst auf dem Fahrzeugdach anbringen und wieder abnehmen – in der Regel wird er auf der Dachreling befestigt. Beachtet bei dieser Transportmöglichkeit, dass Ihr die Fahrräder auf das Dach des Fahrzeuges hinauf und wieder herunter heben müsst. Durch die zusätzliche Fracht auf dem Dach verlagert Ihr den Schwerpunkt Eures Kfz nach oben, bietet einen höheren Luftwiderstand und seid anfälliger für Seitenwinde.

Heckfahrradträger

Eine der praktischsten Transportmöglichkeiten sind Heckfahrradträger, diese sind einfach und ohne viel Aufwand am Fahrzeug zu montieren. Für einen Heckfahrradträger benötigt Ihr eine Anhängerkupplung, der Träger wird dann auf dem Kugelkopf befestigt. Beim Beladen der Träger solltet Ihr immer die zulässigen Richtlinien Eures Fahrzeugs und des Heckfahrradträgers beachten. In unserem Shop findet Ihr die passenden Heckfahrradträger in verschiedenen Ausführungen für bis zu vier Fahrräder.

Das müsst Ihr beachten

Beim Fahren mit Heckfahrradträger gilt die Regel: Fuß vom Gas. Der ADAC empfiehlt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Falls der Träger oder die darauf befestigten Fahrräder die Fahrzeugleuchten verdecken, solltet Ihr unbedingt einen Heckfahrradträger anschaffen, der selbst über Rückleuchten verfügt. Alternativ könnt Ihr zusätzliche Bremsleuchten am Träger anbringen, damit Ihr sichtbar bleibt. Bei der Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen, die verdeckt sind, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. In manchen Fällen können Träger und/oder Fahrräder auch das Kennzeichen verdecken, in diesem Falle müsst Ihr ein zweites Nummernschild besorgen und dieses an Eurem Fahrradträger anbringen. Mehr dazu könnt Ihr auch in unserem Beitrag lesen. Wer bei einer Polizeikontrolle kein sichtbares Nummernschild vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 € rechnen. Bewegliche Gegenstände wie Fahrradkörbe oder Kindersitze sollten übrigens im Fahrzeuginneren verstaut werden, damit diese während der Fahrt kein Sicherheitsrisiko darstellen.

In wenigen Wochen starten die Osterferien in Deutschland und falls Ihr unterwegs eine Radtour plant, solltet Ihr Euch vorab über die länderspezifischen Besonderheiten des Zielortes informieren. Das Gleiche gilt für Durchreiseländer und -orte. Wie auch in Österreich ist beispielsweise in Italien und Spanien eine spezielle Kennzeichentafel am Fahrradträger Pflicht.

In unserem Shop bieten wir Euch verschiedene Heckfahrradträger an, schaut einfach mal vorbei!