Diese Punkte solltet Ihr bei der Fahrt mit Heckfahrradträger in DACH beachten

10. September 2021 um 15:41

HeckfahrradträgerZum Transportieren von Fahrrädern ist der Heckfahrradträger vor allem praktisch und unkompliziert. Doch damit Eure Fahrt ohne Probleme verläuft, solltet Ihr ein paar Punkte unbedingt im Blick halten. 

Das dritte Nummernschild ist in Deutschland Pflicht

Ist Euer Heckfahrradträger erst einmal beladen, verdeckt er vor allem des Kfz-Kennzeichen. Dieses muss aber laut StVO immer zu sehen sein. In Deutschland ist es deshalb Pflicht, ein drittes Kennzeichen, also ein Ersatz-Kennzeichen, am Heckfahrradträger zu befestigen. Achtet am besten schon beim Kauf des Trägers darauf, dass dieser eine Möglichkeit zur Befestigung des Kennzeichens hat. Ein drittes Kennzeichen könnt Ihr beim Straßenverkehrsamt einfach besorgen. Am besten montiert Ihr es dann fest am Träger, dann kann es nicht vergessen werden. Wichtig: Eine Abstempelung des Kennzeichens ist nicht erforderlich. 

Achtet auch darauf, dass die Beleuchtung Eures Fahrzeugs nicht verdeckt wird beim Transport der Fahrräder. Da sich dies oft nicht vermeiden lässt, sollte Euer Heckfahrradträger ebenfalls über eine Beleuchtung verfügen, die über die Steckdose am Heck mit der Fahrzeugelektronik verbunden werden kann. 

In Österreich braucht Ihr ein rotes Kennzeichen 

Auch in Österreich müsst Ihr ein drittes Kennzeichen am HFT montieren, wenn Eure Ladung das Original-Kennzeichen verdeckt. Die Besonderheit ist jedoch, dass ihr ein rotes Kennzeichen benötigt. Auch die aus Deutschland bereits bekannte Beleuchtung am Heckfahrradträger müsst Ihr beachten. 

Die Ladungssicherung und Beladung des Heckfahrradträgers in der Schweiz 

Neben dem dritten Nummernschild und der Beleuchtung wird in der Schweiz ein besonderer Fokus auf die Beladung des Heckfahrradträgers und der Ladungssicherung gelegt. So dürfen die Fahrräder explizit nicht breiter als das Fahrzeug sein und keine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Eine interessante Sonderregel gibt es hinsichtlich der Maße: Das Fahrrad darf die Gesamtlänge von zwei Metern nicht überschreiten, dann wäre es auch in Ordnung, wenn das Fahrrad je 20 cm pro Seite über dem Fahrzeug übersteht. Kommt es in der Schweiz für Euch zu einem Unfall aufgrund nicht korrekt gesicherter Ladung, müsst Ihr in jedem Fall für den Schaden aufkommen. Achtet in unserem Nachbarland unbedingt darauf, die Räder gut festzuzurren und alle dafür vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen am Heckfahrradträger zu nutzen. Deinstalliert mögliche andere Teile am Fahrrad, die leicht herunterfallen könnten wie Luftpumpen, Sattelschoner oder Körbe und vermeidet die Nutzung einer Abdeckungsplane. Durch letztere würde vor allem auch das Fahrverhalten Eueres Fahrzeugs beeinflusst. 

Das Tempolimit mit dem HFT

Ein Tempolimit für die Fahrt mit Heckfahrradträger ist in den meisten EU-Ländern nicht festgelegt, jedoch solltet Ihr darauf achten, was die Hersteller der Träger angeben und diese Werte nicht überschreiten. 

 

Achtet unbedingt auch in anderen Ländern der EU auf die Regeln zum Transport auf dem Heckfahrradträger.