Das Abreißseil richtig verwenden beim Urlaub in der EU

9. April 2025 um 16:29

Abreißseil EU

Das Abreißseil ist für die Anhängerfahrt unerlässlich, sichert es doch im Notfall den Anhänger und leitet eine Notbremsung ein. Schon beim Anhängen des Anhängers ist das Abreißseil ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt und der in jede Routine mit einfließen sollte. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Abreißseil anzubringen: Entweder befestigt Ihr das Seil mithilfe eines Karabinerhakens an der speziell dafür vorgesehenen Öse oder Ihr greift auf einen Halter für das Abreißseil zurück. Doch wie ist dies in Nachbarländern geregelt, worauf muss man bei Urlaubsreisen innerhalb der EU achten? Öse

 

Das Abreißseil in den Niederlanden 

Auch bei Fahrten im Land der Wohnwagen, den Niederlanden, ist ein Abreißseil für alle Anhänger (ungebremst und gebremst) wichtig. Das Abreißseil muss mithilfe einer Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder der Anhängerkupplung befestigt sein. Zusätzlich muss es auch gegen Abrutschen gesichert sein, ein einfaches Umlegen des Seils um die Kugelstange der Anhängerkupplung ist also nicht ausreichend. Deshalb ist ein Abreißseilhalter erforderlich, der an der Kugelstange montiert wird. Wenn Euer Fahrzeug eine eigens für das Abreißseil vorgesehene Öse vorweisen kann, ist dies ebenfalls zulässig. Auch der Niederländische Automobilclub ANWB hat alle Infos dazu zusammengestellt. 

Das Abreißseil bei Fahrten in Österreich und der Schweiz 

Zwar muss in Österreich auch ein Abreißseil für die Anhängerfahrt verwendet werden, allerdings ist keine Abrutschsicherung wie ein Abreißseilhalter vorgeschrieben. Empfohlen wird die Verwendung dennoch. 

Auch in der Schweiz muss das Abreißseil gegen ein Abrutschen von der Anhängerkupplung gesichert werden, sodass auch dort ein Abreißseilhalter notwendig ist. Allerdings ist dies nicht bei abnehmbaren Anhängerkupplungen der Fall, dort sind Abreißseilhalter nur bei ausländischen Fahrzeugen zulässig. Bei Schweizer Fahrzeugen muss das Abreißseil mit einem fest am Fahrzeug verbauten Teil befestigt sein. Dies darf auch in Form einer Öse sein, allerdings muss auch diese fest am Fahrzeug verbaut sein und beispielsweise nicht Teil der abnehmbaren Kugelstange sein. 

So verwendet Ihr das Abreißseil in Skandinavien richtig 

In Dänemark ist darauf zu achten. dass das Abreißseil, welches um die Kugelstange gelegt wurde, nicht abrutschen kann. So ist dann eine Öse zu nutzen, oder eine Halterung muss montiert sein, die das Abrutschen verhindert. 

Auch in Norwegen ist ein Sicherungsseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängern. Dieses muss aus zwei Ketten oder Stahlseilen bestehen und muss genau die der Haken oder die Befestigung, an der das Seil befestigt wird, eine gewisse Bruchfestigkeit aufweisen. Diese muss mindestens dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen. Außerdem dürfen die Glieder der Kette so kurz sein, dass die Anhängerkupplung in der Funktion nicht eingeschränkt werden kann, etwa beim Wenden. 

Die Regelungen in Spanien und Slowenien

In Spanien ist für gebremste Anhänger ein Abreißseil vorgeschrieben, bei Ungebremsten ist dies nicht erforderlich. Hier bei ist drauf zu achten, dass stattdessen ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden muss, beides darf um die Kugelstange gelegt werden, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung, etwa in Form eines Abreißseilhalters oder einer Öse am Fahrzeug. 

Ähnlich ist es in Slowenien geregelt: Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängers eine Kette oder ein Sicherungsseil. Hier gilt es jedoch folgendes zu beachten: Bei einem etwaigen Abspringen des Anhängers von der Anhängerkupplung darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren. Zudem muss eine Weiterfahrt mindestens so lange gewährleistet sein, wie es dauert, das Gespann aus der Gefahrenzone zu entfernen. Auch hier reicht eine um den Kugelhals gelegte Schlaufe grundsätzlich aus, eine Abrutschsicherung wird jedoch empfohlen seitens des ADAC. 

Ganz grundsätzlich ist eine Abrutschsicherung in Form eines Abreißseilhalters also immer sinnvoll. In einigen der genannten Länder sind hohe Geldstrafen fällig, wenn das Abreißseil nicht gesichert ist und sich von dem Zugfahrzeug löst. 

 

 

 

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