Diese Änderungen gibt es jetzt bei deutschen Führerscheinen
Im Jahr 2025 kündigen sich mit der EU-Führerscheinreform einige Änderungen für Inhaber des Führerscheins Klasse B an. Das Ziel der Reformen ist eine Reduzierung der Unfallzahlen sowie eine europaweite Vereinheitlichung für Führerscheine. Nun hat sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig politisch über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Noch gibt es für Deutschland noch keine konkreten Änderungen, diese werden erst nach einer Finalisierung eines Amtsblattes der EU in nationales Recht übersetzt.
Was bisher bekannt zu den Änderungen der Führerscheine bekannt ist
Bislang gehen aus der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom ersten Quartal 2025 die folgenden Änderungen hervor:
- Bis spätestens 2030 soll der digitale Führerschein EU-weit eingeführt werden. Dieser wird über das Smartphone abrufbar sein und soll den physischen Führerschein ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Fahrerinnen und Fahrer können weiterhin einen physischen Führerschein beantragen, wenn sie dies wünschen.
- Die Gültigkeit aller neu ausgestellten Führerscheine wird auf 15 Jahre begrenzt, nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden. Dabei handelt es sich um eine reine Dokumentenerneuerung; die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aktualität von Lichtbild und persönlichen Daten sicherzustellen sowie die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Zusätzlich dürfen die EU-Länder auch die grundsätzlich Gültigkeit des Führerscheins bei älteren Fahrern ab einem Alter von 65 Jahren verkürzen.
- Verpflichtende Gesundheitstest für ältere Fahrer wurden derweil abgelehnt, obgleich die EU-Kommission diese ursprünglich vorgeschlagen hatte. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie solche Tests einführen möchten. In Deutschland werden verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer derzeit abgelehnt, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
- Für Fahranfänger wird EU-weit eine einheitliche Probezeit von zwei Jahren eingeführt. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und jungen Fahrern helfen, sich schrittweise an den Straßenverkehr zu gewöhnen.
- Unabhängig von den neuen Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen EU-einheitlichen Führerschein umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Führerscheine europaweit zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen.