Fahrradtransport: Darauf solltet Ihr achten beim Transport mit dem Heckfahrradträger
Wer mit einem Heckfahrradträger am Auto unterwegs ist, muss im Straßenverkehr einige gesetzliche Vorgaben beachten. In Deutschland legen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest, wie ein Heckfahrradträger genutzt werden darf. Grundsätzlich gilt: Der Träger und die transportierten Fahrräder dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Das heißt, sie müssen fest und sicher montiert sein, sodass sie sich während der Fahrt nicht lösen oder verrutschen können.
Sichtbarkeit erhöhen mit passender Beleuchtung am Heckfahrradträger
Ein wichtiger Punkt für eine sichere Fahrt mit HFT ist die Sichtbarkeit von Beleuchtung und Kennzeichen. Ein Verdecken der Rückleuchten, Blinker oder des Kennzeichen durch den Träger ist nicht zulässig, sodass eine zusätzliche Beleuchtungsleiste mit allen vorgeschriebenen Lichtfunktionen sowie einem Kennzeichenhalter Pflicht ist. Das Kennzeichen muss stets gut lesbar und korrekt beleuchtet sein. In Deutschland sollte hierfür zusätzlich ein drittes, sogenanntes Wiederholungskennzeichen am Heckfahrradträger verwendet werden, das mit dem amtlichen Kennzeichen übereinstimmt.
Die Abmessungen beachten
Auch die (neuen) Abmessungen des Fahrzeugs sind relevant bei der Verwendung eines Heckfahrradträgers. In Deutschland darf die Ladung nach hinten maximal 1,5 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen. Bei Fahrten unter 100 Kilometern kann dieser Überstand auf bis zu 3 Meter erweitert werden, wobei dann besondere Kennzeichnungen durch Fähnchen erforderlich sind. Seitlich darf die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Träger und Fahrräder 2,55 Meter nicht überschreiten. Es muss stets darauf geachtet werden, dass keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Teile andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Achtung beim Tempo!
Hinsichtlich der Geschwindigkeit gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrten mit Heckfahrradträger. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des Trägers sowie des Fahrzeugs. Viele Hersteller raten zu einer maximalen Geschwindigkeit von 120 oder 130 km/h.
Das gilt außerhalb von Deutschland
In anderen EU-Ländern gelten teils abweichende Regelungen. So ist in Italien und Spanien eine rot-weiße Warntafel vorgeschrieben, immer dann, wenn Ladung nach hinten übersteht. Dies gilt auch bei Fahrrädern auf einem Heckträger. In Österreich sind ebenfalls Kennzeichnungspflichten möglich, in Frankreich wird die Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung besonders streng kontrolliert.
Wer mit Heckfahrradträger im In- und Ausland unterwegs ist, sollte sich daher vor Beginn der Fahrt über die jeweiligen nationalen Vorschriften informieren, um Bußgelder und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.



