CAN-Datenbus, elektronische und akustische Blinkkontrolle: Wie funktioniert was?

15. Juli 2026 um 12:38

CAN-DatenbusIm modernen Fahrzeug- und Anhängerbetrieb spielen unterschiedliche Systeme zur Überwachung der Fahrzeugbeleuchtung eine wichtige Rolle. Besonders im Zusammenhang mit Anhängerkupplungen, Fahrradträgern und Zusatzbeleuchtungen tauchen häufig die Begriffe CAN-Datenbus, elektronische Blinkkontrolle und akustische Blinkkontrolle auf. Obwohl alle drei Systeme mit der Kontrolle von Lichtfunktionen zusammenhängen, unterscheiden sie sich in Technik und Funktionsweise. 

Der CAN-Datenbus

Der CAN-Datenbus (Controller Area Network) ist ein digitales Kommunikationssystem, das in nahezu allen modernen Fahrzeugen eingesetzt wird. Über den CAN-Bus tauschen verschiedene Steuergeräte – zum Beispiel für Motor, Beleuchtung, Bremsen oder Assistenzsysteme – Informationen miteinander aus. Die Beleuchtung wird dabei nicht mehr direkt über einfache Stromkreise angesteuert, sondern elektronisch überwacht und geregelt. 

Wird ein Anhänger oder ein Heckfahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen, erkennt das Modul des Elektrosatzes eine zusätzliche Last und meldet diese über eine definierte CAN-Nachricht über den CAN-Datenbus an das Fahrzeug, sodass dort bestimmte System deaktiviert werden können. Das System kann dann Funktionen wie die Anhängerblinkkontrolle aktivieren, die Einparkhilfe deaktivieren oder die Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug abschalten. Voraussetzung dafür ist ein fahrzeugspezifischer CAN-Bus Elektrosatz.

Die elektronische & akustische Blinkkontrolle

Die elektronische Blinkkontrolle ist ein System zur optischen Überwachung der Blinkerfunktion bei Anhängern oder Heckträgern und signalisiert die Nichtfunktion der Anhängerblinkleuchten. Sie arbeitet meist über eine zusätzliche Kontrollleuchte im Armaturenbrett oder im Sichtfeld des Fahrers. Diese Leuchte blinkt im gleichen Rhythmus wie die die Blinker und zeigt an, dass diese am Anhänger oder Fahrradträger korrekt funktionieren. Gibt es eine Fehlfunktion (wie den Ausfall eines Blinkers), verändert sich das Blinkverhalten hin zur doppelten Blinkfrequenz oder die Kontrollleuchte bleibt aus. Elektronische Blinkkontrollen sind besonders bei älteren Fahrzeugen ohne CAN-Datenbus verbreitet, können aber auch bei neueren Fahrzeugen als einfache Lösung eingesetzt werden.Im Vergleich dazu ist die C2-Kontrollleuchte eine  zusätzliche Leuchte, die dem Fahrer die Funktion der Anhängerblinkleuchten anzeigt.

Die akustische Blinkkontrolle verfolgt denselben Zweck wie die elektronische Variante, nutzt jedoch ein akustisches Signal. Bei Verwendung eines Blinkers ertönt ein Klick- oder Piepton, der dem Fahrer bestätigt, dass die Blinker am Anhänger oder Heckfahrradträger aktiv sind. Eine Störung liegt vor, sobald das Geräusch ausbleibt oder sich verändert. Diese Form der Kontrolle wird häufig bei Nachrüstlösungen verwendet, wenn keine optische Anzeige im Cockpit möglich oder vorgesehen ist.

Funktionen auf einen Blick

Zusammenfassend lassen sich die folgenden Merkmale für die verschiedenen Funktionen festhalten:

CAN-Datenbus

  • ist ein digitales Kommunikationssystem
  • wird in modernen Fahrzeugen eingesetzt
  • Steuergeräte tauschen über den CAN-Bus Informationen aus
  • bei der Verwendung eines Anhängers oder Heckfahrradträgers, wird eine zusätzliche Last durch das Modul des Elektrosatzes erkennt und über den CAN-Datenbus an das Fahrzeug gemeldet
  • dadurch können fahrzeugseitig Systeme wie NSL-Abschaltung gesteuert werden

Elektronische Blinkkontrolle

  • ist ein System zur Überwachung der Blinkerfunktion bei Anhängern und Elektrosätzen
  • signalisiert die Nichtfunktion der Anhängerblinkleuchten
  • funktioniert meist über eine zusätzliche Kontrollleuchte im Armaturenbrett des Fahrzeugs
  • zeigt an, dass Blinker am Anhänger oder Heckfahrradträger korrekt funktionieren
  • bei Fehlverhalten ändert sich die Blinkfrequenz oder die Kontrollleuchte geht aus

Akustische Blinkkontrolle

  • ist ein System zur Überwachung der Blinkerfunktion bei Anhängern und Elektrosätzen
  • signalisiert die Nichtfunktion der Anhängerblinkleuchten
  • gibt Nichtfunktion mit akustischem Siganl (Piepen oder Klickton) an
  • bestätigt dem Fahrer so, dass die Blinker am Anhänger aktiv sind
  • bleibt das Geräusch aus oder verändert sich, liegt eine Störung der Blinkfunktion vor

 

 

 

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Der Unterschied zwischen gebremstem und ungebremstem Anhänger

30. Juni 2026 um 10:43

Gebremster AnhängerDer Unterschied zwischen einem gebremsten und einem ungebremsten Anhänger ist besonders wichtig für Sicherheit und Fahrverhalten. Einige rechtliche Vorgaben sollten zusätzlich beachtet werden. Beide Anhängerarten unterscheiden sich nicht nur in ihrer technischen Ausstattung, sondern auch im zulässigen Gewicht, dem Einsatzbereich und den Anforderungen an Fahrer und Zugfahrzeug.

Der ungebremste Anhänger

Ein ungebremster Anhänger verfügt – wie der Name bereits erklärt – über keine eigene Bremse. Bei einem Bremsvorgang wird der Anhänger deshalb ausschließlich durch die Bremsen des Zugfahrzeugs verzögert. Das bedeutet, dass beim Bremsen die gesamte Bremsleistung vom Auto erbracht werden muss. Man muss also beim Bremsen auch die zusätzliche Masse des Anhängers beachten. 

Dies ist auch der Grund dafür, dass ungebremste Anhänger in Deutschland und den meisten europäischen Ländern in ihrem zulässigen Gesamtgewicht stark begrenzt sind. In der Regel dürfen sie ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm nicht überschreiten. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darunter, ist er ungebremst zulässig, sofern das Zugfahrzeug diese Anhängelast freigegeben hat.

Aufgrund der Begrenzung beim Gewicht werden ungebremste Anhänger häufig für leichtere Transporte eingesetzt, etwa für Gartenabfälle, kleinere Möbelstücke, Motorräder oder leichte Baumaterialien. Allerdings ist dennoch nicht zu vernachlässigen, dass das Fahrverhalten dennoch stark vom Gewicht und der Beladung abhängig ist. Längere Bremswege, eine höhere Belastung der Fahrzeugbremsen und eine größere Anfälligkeit für Schlingern können, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten oder Gefällefahrten, für den Fahrer relevant sein.

Der gebremste Anhänger

Ein gebremster Anhänger hingegen besitzt eine eigene Bremsanlage, meist in Form einer Auflaufbremse. Eine Auflaufbremse funktioniert mechanisch: Bremst das Zugfahrzeug, so läuft der Anhänger aufgrund seiner Massenträgheit auf die Anhängerkupplung auf. Dieser Druck wird über eine Schubstange auf die Bremsen des Anhängers übertragen und eine aktive Bremsung der Anhängerräder erfolgt. Dadurch wird die Bremsleistung auf Zugfahrzeug und Anhänger gleichermaßen verteilt und die Fahrsicherheit erheblich verbessert.

Gebremste Anhänger sind deshalb auch für deutlich höhere Lasten ausgelegt. In Deutschland dürfen sie je nach Auslegung und Freigabe des Zugfahrzeugs ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm haben, häufig bis 3.500 Kilogramm. Sie kommen daher vor allem im gewerblichen Bereich, im Bauwesen, in der Landwirtschaft oder beim Transport schwerer Fahrzeuge, Boote oder Pferde zum Einsatz. Auch Wohnwagen sind in der Regel gebremst, da ihr Gewicht schnell deutlich über der Grenze für ungebremste Anhänger liegt.

Neben dem höheren Gewicht bringt der gebremste Anhänger jedoch auch mehr technische Komplexität mit sich. Die Bremsanlage muss regelmäßig gewartet und geprüft werden, dies geschieht meist im Rahmen der Hauptuntersuchung. Ein Vorteil des gebremsten Anhängers ist sein stabileres Fahrverhalten sowie kürzere Bremswege und eine bessere Kontrolle durch die Anhängereigene Bremsung, insbesondere bei Notbremsungen oder auf abschüssigen Strecken ist dies relevant.

Was Du rechtlich beachten musst 

Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Anhängern betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sowohl bei gebremsten als auch bei ungebremsten Anhängern müssen die zulässigen Anhängelasten des Zugfahrzeugs beachtet werden. Zudem spielen Führerscheinklassen eine Rolle: Mit der Klasse B dürfen Gespanne nur bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen geführt werden, während für schwere gebremste Anhänger oft die Klasse BE erforderlich ist.

 

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Ist ein Kennzeichen am Heckfahrradträger Pflicht?

8. Mai 2026 um 16:20

FahrradtransportWenn Ihr Eure Fahrräder transportieren möchtet, ist ein Heckfahrradträger eine der praktischsten und komfortabelsten Lösungen. Im Vergleich zu einem Dachgepäckträger bietet er zahlreiche Vorteile, vor allem das Beladen ist ein deutlicher Vorteil zum Dachgepäckträger. Die Fahrräder müssen nicht über Kopfhöhe gehoben werden, was nicht nur Kraft spart, sondern auch das Risiko von Beschädigungen am Fahrzeug oder an den Fahrrädern reduziert. Der Heckfahrradträger wird direkt auf der Kugelstange der Anhängerkupplung montiert und ist in der Regel innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Mithilfe praktischer Auffahrschienen lassen sich die Fahrräder bequem auf den Träger schieben und anschließend sicher fixieren. Besonders bei schweren Fahrrädern wie E-Bikes oder Mountainbikes ist dies ein großer Vorteil. Und dann kann es schon fast losgehen, oder? Nicht ganz, ein Kennzeichen für den HFT ist unerlässlich! 

Das Kennzeichen für den Heckfahrradträger

Ganz so einfach ist es leider nicht, eine kleine Hürde gibt es noch. Und zwar müsst Ihr Euren Heckfahrradträger mit einem dritten Kennzeichen ausstatten. Ein zusätzliches Kennzeichen ist immer dann vorgeschrieben, wenn das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt wird. Bei Heckfahrradträgern ist dies grundsätzlich der Fall und zwar unabhängig davon, ob der Träger beladen oder unbeladen ist. Auch Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt werden, weshalb viele Heckfahrradträger über eine eigene Beleuchtungseinheit verfügen.

Selbstgebastelte Kennzeichen sind dabei nicht zulässig, Ihr müsst Euch ein offizielles drittes Kennzeichen besorgen. Dieses bekommt Ihr bei Eurer örtlichen Zulassungsstelle, die Kosten für das Kennzeichen variieren je nach Ort, grundsätzlich sind die Kosten jedoch überschaubar und liegen einmalig zwischen 20 und 40 €. Das Kennzeichen entspricht exakt dem regulären Nummernschild Eures Fahrzeugs, inklusive Plaketten und kann dauerhaft am Heckfahrradträger belassen werden, die meisten HFT auf dem Markt haben eine integrierte Kennzeichenhalterung. 

Strafen bei Nichtbeachtung 

Solltet Ihr mit dem Heckfahrradträger unterwegs sein und kein drittes Kennzeichen haben, droht Euch im Falle einer Polizeikontrolle eine Geldstrafe. Dieses kann bis zu 40 € betragen, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg für Euch. Je nach Situation können auch weitere Verwarnungen folgen, etwa wenn Beleuchtung oder Kennzeichen schlecht sichtbar sind. Um Ärger, unnötige Kosten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden, solltet Ihr daher vor Fahrtantritt unbedingt prüfen, ob der Heckfahrradträger korrekt montiert, vollständig beleuchtet und ordnungsgemäß mit einem dritten Kennzeichen ausgestattet ist.

 

 

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Fahrradtransport: Darauf solltet Ihr achten beim Transport mit dem Heckfahrradträger

5. April 2026 um 16:31

FahrradtransportWer mit einem Heckfahrradträger am Auto unterwegs ist, muss im Straßenverkehr einige gesetzliche Vorgaben beachten. In Deutschland legen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest, wie ein Heckfahrradträger genutzt werden darf. Grundsätzlich gilt: Der Träger und die transportierten Fahrräder dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Das heißt, sie müssen fest und sicher montiert sein, sodass sie sich während der Fahrt nicht lösen oder verrutschen können.

Sichtbarkeit erhöhen mit passender Beleuchtung am Heckfahrradträger

Ein wichtiger Punkt für eine sichere Fahrt mit HFT ist die Sichtbarkeit von Beleuchtung und Kennzeichen. Ein Verdecken der Rückleuchten, Blinker oder des Kennzeichen durch den Träger ist nicht zulässig, sodass eine zusätzliche Beleuchtungsleiste mit allen vorgeschriebenen Lichtfunktionen sowie einem Kennzeichenhalter Pflicht ist. Das Kennzeichen muss stets gut lesbar und korrekt beleuchtet sein. In Deutschland sollte hierfür zusätzlich ein drittes, sogenanntes Wiederholungskennzeichen am Heckfahrradträger verwendet werden, das mit dem amtlichen Kennzeichen übereinstimmt.

Die Abmessungen beachten

Auch die (neuen) Abmessungen des Fahrzeugs sind relevant bei der Verwendung eines Heckfahrradträgers. In Deutschland darf die Ladung nach hinten maximal 1,5 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen. Bei Fahrten unter 100 Kilometern kann dieser Überstand auf bis zu 3 Meter erweitert werden, wobei dann besondere Kennzeichnungen durch Fähnchen erforderlich sind. Seitlich darf die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Träger und Fahrräder 2,55 Meter nicht überschreiten. Es muss stets darauf geachtet werden, dass keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Teile andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Achtung beim Tempo!

Hinsichtlich der Geschwindigkeit gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrten mit Heckfahrradträger. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des Trägers sowie des Fahrzeugs. Viele Hersteller raten zu einer maximalen Geschwindigkeit von 120 oder 130 km/h.

Das gilt außerhalb von Deutschland 

In anderen EU-Ländern gelten teils abweichende Regelungen. So ist in Italien und Spanien eine rot-weiße Warntafel vorgeschrieben, immer dann, wenn Ladung nach hinten übersteht. Dies gilt auch bei Fahrrädern auf einem Heckträger. In Österreich sind ebenfalls Kennzeichnungspflichten möglich, in Frankreich wird die Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung besonders streng kontrolliert.

Wer mit Heckfahrradträger im In- und Ausland unterwegs ist, sollte sich daher vor Beginn der Fahrt über die jeweiligen nationalen Vorschriften informieren, um Bußgelder und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

 

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Wie wird ein Heckfahrradträger richtig befestigt?

10. März 2026 um 16:25

HeckfahrradträgerUm Fahrräder sicher und komfortabel zu transportieren, ist ein Heckfahrradträger die Praktischste von allen Lösungen. Für den Transport der Fahrräder gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Befestigung, die sich je nach Fahrzeugtyp und Heckfahrradträgermodell unterscheiden. Grundsätzlich werden Heckfahrradträger entweder an der Heckklappe, an der Kofferraumklappe, am Reserverad oder – am häufigsten und sichersten – auf der Anhängerkupplung befestigt.

Sicher unterwegs: Der Heckfahrradträger auf der Anhängerkupplung

Die einfachste Transportmöglichkeit ist die Montage eines Heckfahrradträgers auf der Anhängerkupplung, diese Lösung gilt als besonders komfortabelste und angenehm in der Nutzung. Bei dieser Befestigungsart wird der Träger direkt auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung gesetzt. Die Montage erfolgt dann werkzeuglos: Der Träger wird aufgesetzt und anschließend – je nach Modell – mit einem Spannhebel oder beispielsweise einer Klemmvorrichtung fixiert. Heutzutage verfügen moderne Systeme über eine integrierte Sicherung, die ein Lösen während der Fahrt verhindert und den Träger zusätzlich gegen Diebstahl schützt.

Ein großer Vorteil von Heckträgern zur Montage auf der Anhängerkupplung ist ihre Vielseitigkeit. Sie bieten problemlos Platz für mehrere Fahrräder und oft auch für E-Bikes und sind in der Regel recht komfortable zu beladen, vor allem, wenn man Auffahrschienen für die Fahrräder nutzt.. Zudem sitzt ein solcher Träger sehr stabil am Fahrzeug, was das Fahrverhalten deutlich weniger beeinträchtigt als andere Befestigungsarten. Viele Modelle sind zudem abklappbar, sodass der Kofferraum auch im beladenen Zustand zugänglich gemacht werden kann.

Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Kugelkopf der Anhängerkupplung sauber und fettfrei ist, da sonst die Klemmung nicht zuverlässig greift. Zur Montage wird der Heckfahrradträger auf den Kugelkopf gesetzt und der Spannmechanismus betätigt, sodass die Halterung den Kugelkopf fest umschließt. Nach dem Aufsetzen sollte der Träger kräftig fixiert und auf festen Sitz überprüft werden. Erst danach werden die Fahrräder in die vorgesehenen Schienen gestellt und gesichert. 

Alternativ: Die Befestigung an der Heckklappe oder dem Reserverad

Eine Variante ist der Fahrradträger für die Heckklappe. Dieser wird mit Gurten und Haken am oberen und unteren Rand der Heck- oder Kofferraumklappe befestigt. Die Gurte müssen straff gespannt werden, sodass der Träger möglichst fest am Fahrzeug anliegt. Besonders wichtig ist hierbei, mögliche Kontaktstellen zwischen dem Träger und dem Auto  mit Schutzfolien oder Gummipuffern zu polstern, um etwaige Lackschäden zu vermeiden. Diese Transportlösung ist vergleichsweise günstig und flexibel, allerdings oft in der Zuladung begrenzt und nicht für jedes Fahrzeug geeignet.

Eine weitere Möglichkeit sind Reserverad-Heckträger, diese kommen vor allem bei Geländewagen oder Fahrzeugen mit außenliegendem Reserverad zum Einsatz. Der Träger wird dabei direkt auf dem Reserverad montiert und mit Schrauben fixiert. Diese Variante ist stabil, jedoch nur für Fahrzeuge mit entsprechender Bauweise nutzbar.

 

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TÜV für meinen Anhänger

20. Oktober 2025 um 15:57

TÜVIn Deutschland muss jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und auch jeder Anhänger regelmäßig zum TÜV. In der Regel sind die Abstände für Kfz dabei alle zwei Jahre. Beim Anhänger ist dies etwas anders geregelt.

Wann muss der Anhänger zum TÜV

Beim Anhänger richtet sich das Intervall für den Besuch beim TÜV nach dem Gewicht des Anhängers. Die großen Anhänger über 3.500 kg bis 10.000 kg müssen nach 12 Monaten zur ersten Untersuchung und danach fortlaufend alle 12 Monate zum TÜV. Anhänger, die zwischen 750 kg und 3.500 kg wiegen, müssen nach 24 Monaten z ur Erstuntersuchung und danach fortlaufend im Abstand von 24 Monaten. 

Die erste Untersuchung für Anhänger bis 750 kg ist nach 36 Monaten fällig, die anschließende fortlaufende Untersuchung ist dann alle 24 Monate vorgesehen. Auch bei ungebremsten Anhängern sind diese Abstände gültig.

In der Tabelle fassen wir Euch die TÜV Intervalle für Anhänger noch einmal zusammen:

 

über 3.500 kg bis 10.000 kg nach 12 Monaten alle 12 Monate
über 750 kg bis 3.500 kg  nach 24 Monaten alle 24 Monate
bis 750 kg  nach 36 Monaten alle 24 Monate
ungebremst Nach 36 Monaten alle 24 Monate 

 

 

Bei einem neuen Anhänger schaut Ihr am besten einmal in den Fahrzeugschein oder Eure Zulassungsbescheinigung. Darin müsste vermerkt sein, wann Ihr zu nächsten Hauptuntersuchung bzw. der Erstuntersuchung beim TÜV müsst. Auch die TÜV Plakette auf dem hinteren Nummernschild gibt Euch, ähnlich wie beim Kfz, zuverlässig Auskunft darüber, wann Euer Anhänger wieder zum TÜV muss. 

Was muss man zum TÜV mitbringen?

Für Euren Termin beim TÜV solltet Ihr Euch gut vorbereiten, um den Termin so kurz wie möglich zu halten. Prüft vorab am besten selbst einmal, ob die Reifen und Lampen des Anhängers in Ordnung sind oder der Anhänger etwaige Mängel aufweist. Wichtige Dokumente solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Dazu gehören der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung, sowie das letzte TÜV Protokoll – sofern vorhanden – und der eigene Ausweis. 

 

 

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Die abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen – Warum?

18. September 2025 um 16:30

abnehmenDie wohl am meisten gestellte Frage für unseren Kundenservice ist immer die Frage nach der abnehmbaren Anhängerkupplung, und ob diese abgenommen werden muss bei Nichtgebrauch. Vorab schon einmal wichtig: Gesetzlich gibt es keine Vorschriften dazu, ob eine abnehmbare Kugelstange abgenommen werden muss, wenn sie nicht im Gebrauch ist und kein Anhänger angehängt ist. Es gibt weder Vorschriften dazu noch ein Bußgeld, mit dem Ihr rechnen müsst.

Ein Argument für das Abnehmen der Kugelstange kann jedoch zum Einen sein, dass viele die Kugelstange lästig finden, da diese im Weg ist, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Und zum Anderen ist es erforderlich, die Kugelstange immer dann abzunehmen, wenn sie das Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken würde. Dies ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. 

Die abnehmbare Anhängerkupplung im Unfallfall 

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Verkehrsunfälle verzeichnet. Dazu zählen auch kleinere Unfälle und Auffahrunfälle, die oft schon mit geringen Geschwindigkeiten passieren. Wenn Ihr Eure Anhängerkupplung nicht abgenommen habt, ist auch die AHK im Unfallfall nicht unwichtig. Denn durch die montierte AHK ändert sich auch die Gesamtlänge des Fahrzeugs, ein Faktor, den man nicht vergessen sollte. Mit dem längeren Gespann stößt man beim Rangieren und Ein- und Ausparken schnell gegen ein anderes Fahrzeug und es kann dabei schon zu kleinen Schäden kommen. 

Im Falle eines Auffahrunfalls kann eine montierte Kugelstange zu einem größeren Schaden am auffahrenden Fahrzeug führen. Durch die hervorstehende Kugelstange wird das Fahrzeug hinter Euch punktuell mit einem höheren Druck getroffen, je nachdem wie der Winkel, die Geschwindigkeit und der Aufprallort ist, kommt es also zu unterschiedlichen Schäden am Fahrzeug. Schon bei geringen Geschwindigkeiten sind oft Kotflügel eingedrückt oder Rahmen verzogen. Bei einem Aufprall ohne Anhängerkupplung verteilt sich die Kraft gleichmäßiger, sodass der Schaden meistens geringer ist. 

Die Versicherung

Auch hierzu gibt es – bisher – keine offiziellen Angaben oder Vorgaben von den gängigen Versicherungen. Da jedoch die Unfallgefahr und das Ausmaß von Schäden sich mit einer nicht abgenommenen Anhängerkupplung ändert, können Versicherungen von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgehen. Dies kann dazu führen, dass eine Mithaftung für die Fahrzeughalter angenommen wird und man so doch zur Kasse gebeten wird. Bisher gibt es hierzu jedoch nach wie vor keine offiziellen Angaben. 

Unbedingt beachten: Die AHK austauschen

Wenn Ihr in einen Auffahrunfall verwickelt seid und Euer Heck mit der Anhängerkupplung betroffen ist, müsst Ihr die Anhängerkupplung unbedingt komplett austauschen. Durch den Aufprall des anderen Fahrzeugs kann es auch zu Schäden der Anhängerkupplung kommen und diese kann beschädigt werden, sodass das Ziehen des Anhängers damit nicht mehr zulässig ist. Schon klein Haarrisse können dabei relevant sein.

 

 

 

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Was wird beim TÜV geprüft beim Anhänger

27. August 2025 um 16:07

TÜVWenn bei Eurem Anhänger eine Haupt- oder Erstuntersuchung oder die folgenden TÜV-Untersuchungen fällig sind, könnt Ihr Euch am besten auf den anstehenden Termin vom örtlichen TÜV vorbereiten und oft selbst schon dafür sorgen, dass Euer Anhänger weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen wird. 

Darauf solltet Ihr bei Eurem TÜV Termin achten 

Ein guter Einstieg in Euren Termin beim TÜV ist es auf jeden Fall, wenn Ihr alle notwendige Unterlagen dabei habt. Dazu gehört neben Eurem Ausweis auch das letzte TÜV-Protokoll (sofern vorhanden) sowie der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung. 

Achtet außerdem darauf, dass die Beleuchtung Eures Anhängers nicht beschädigt ist und voll sowie einwandfrei funktionsfähig ist. Eine intakte Beleuchtung ist das A und O für einen Anhänger und für die Verkehrssicherheit unerlässlich. Kontrolliert am besten vorab schon einmal die Leuchten und Blinker, das Bremslicht sowie die Kennzeichenbeleuchtung und den Rückfahrscheinwerfer. 

Auch auf die Bereifung des Anhängers solltet Ihr vorab schon einmal einen Blick werfen. Das Profil der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen und die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Das Alter der Reifen könnt Ihr vorab schon selbst überprüfen, die Beschriftung an den Reifenflanken gibt Euch Auskunft. Dort findet Ihr eine vierstellige Aufschrift: die letzten beiden Ziffern geben das Jahr an, die ersten beiden Zahlen stehen für die Kalenderwoche in dem jeweiligen Jahr. Auch das Profil der Reifen könnt Ihr vorab schon einmal mithilfe einer 1 Euro-Münze prüfen: Wenn Ihr diese in das Profil steckt, solltet ihr den goldenen Rand der Münze nicht mehr sehen können. Nur dann ist das Profil noch ausreichend. 

Wichtig für Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg sind außerdem Unterlegkeile. Der TÜV achtet darauf, ob diese unbeschädigt sind und zu den Reifen passen. 

 

 

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Diese Änderungen gibt es jetzt bei deutschen Führerscheinen

30. Juni 2025 um 15:33

FührerscheineIm Jahr 2025 kündigen sich mit der EU-Führerscheinreform einige Änderungen für Inhaber des Führerscheins Klasse B an. Das Ziel der Reformen ist eine Reduzierung der Unfallzahlen sowie eine europaweite Vereinheitlichung für Führerscheine. Nun hat sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig politisch über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Noch gibt es für Deutschland noch keine konkreten Änderungen, diese werden erst nach einer Finalisierung eines Amtsblattes der EU in nationales Recht übersetzt. 

Was bisher bekannt zu den Änderungen der Führerscheine bekannt ist

Bislang gehen aus der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom ersten Quartal 2025 die folgenden Änderungen hervor:

  • Bis spätestens 2030 soll der digitale Führerschein EU-weit eingeführt werden. Dieser wird über das Smartphone abrufbar sein und soll den physischen Führerschein ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Fahrerinnen und Fahrer können weiterhin einen physischen Führerschein beantragen, wenn sie dies wünschen.
  • Die Gültigkeit aller neu ausgestellten Führerscheine wird auf 15 Jahre begrenzt, nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden. Dabei handelt es sich um eine reine Dokumentenerneuerung; die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aktualität von Lichtbild und persönlichen Daten sicherzustellen sowie die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Zusätzlich dürfen die EU-Länder auch die grundsätzlich Gültigkeit des Führerscheins bei älteren Fahrern ab einem Alter von 65 Jahren verkürzen. 
  • Verpflichtende Gesundheitstest für ältere Fahrer wurden derweil abgelehnt, obgleich die EU-Kommission diese ursprünglich vorgeschlagen hatte. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie solche Tests einführen möchten. In Deutschland werden verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer derzeit abgelehnt, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
  • Für Fahranfänger wird EU-weit eine einheitliche Probezeit von zwei Jahren eingeführt. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und jungen Fahrern helfen, sich schrittweise an den Straßenverkehr zu gewöhnen.
  • Unabhängig von den neuen Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen EU-einheitlichen Führerschein umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Führerscheine europaweit zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen.

 

 

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Das Abreißseil richtig verwenden beim Urlaub in der EU

9. April 2025 um 16:29

Abreißseil EU

Das Abreißseil ist für die Anhängerfahrt unerlässlich, sichert es doch im Notfall den Anhänger und leitet eine Notbremsung ein. Schon beim Anhängen des Anhängers ist das Abreißseil ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt und der in jede Routine mit einfließen sollte. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Abreißseil anzubringen: Entweder befestigt Ihr das Seil mithilfe eines Karabinerhakens an der speziell dafür vorgesehenen Öse oder Ihr greift auf einen Halter für das Abreißseil zurück. Doch wie ist dies in Nachbarländern geregelt, worauf muss man bei Urlaubsreisen innerhalb der EU achten? Öse

 

Das Abreißseil in den Niederlanden 

Auch bei Fahrten im Land der Wohnwagen, den Niederlanden, ist ein Abreißseil für alle Anhänger (ungebremst und gebremst) wichtig. Das Abreißseil muss mithilfe einer Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder der Anhängerkupplung befestigt sein. Zusätzlich muss es auch gegen Abrutschen gesichert sein, ein einfaches Umlegen des Seils um die Kugelstange der Anhängerkupplung ist also nicht ausreichend. Deshalb ist ein Abreißseilhalter erforderlich, der an der Kugelstange montiert wird. Wenn Euer Fahrzeug eine eigens für das Abreißseil vorgesehene Öse vorweisen kann, ist dies ebenfalls zulässig. Auch der Niederländische Automobilclub ANWB hat alle Infos dazu zusammengestellt. 

Das Abreißseil bei Fahrten in Österreich und der Schweiz 

Zwar muss in Österreich auch ein Abreißseil für die Anhängerfahrt verwendet werden, allerdings ist keine Abrutschsicherung wie ein Abreißseilhalter vorgeschrieben. Empfohlen wird die Verwendung dennoch. 

Auch in der Schweiz muss das Abreißseil gegen ein Abrutschen von der Anhängerkupplung gesichert werden, sodass auch dort ein Abreißseilhalter notwendig ist. Allerdings ist dies nicht bei abnehmbaren Anhängerkupplungen der Fall, dort sind Abreißseilhalter nur bei ausländischen Fahrzeugen zulässig. Bei Schweizer Fahrzeugen muss das Abreißseil mit einem fest am Fahrzeug verbauten Teil befestigt sein. Dies darf auch in Form einer Öse sein, allerdings muss auch diese fest am Fahrzeug verbaut sein und beispielsweise nicht Teil der abnehmbaren Kugelstange sein. 

So verwendet Ihr das Abreißseil in Skandinavien richtig 

In Dänemark ist darauf zu achten. dass das Abreißseil, welches um die Kugelstange gelegt wurde, nicht abrutschen kann. So ist dann eine Öse zu nutzen, oder eine Halterung muss montiert sein, die das Abrutschen verhindert. 

Auch in Norwegen ist ein Sicherungsseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängern. Dieses muss aus zwei Ketten oder Stahlseilen bestehen und muss genau die der Haken oder die Befestigung, an der das Seil befestigt wird, eine gewisse Bruchfestigkeit aufweisen. Diese muss mindestens dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen. Außerdem dürfen die Glieder der Kette so kurz sein, dass die Anhängerkupplung in der Funktion nicht eingeschränkt werden kann, etwa beim Wenden. 

Die Regelungen in Spanien und Slowenien

In Spanien ist für gebremste Anhänger ein Abreißseil vorgeschrieben, bei Ungebremsten ist dies nicht erforderlich. Hier bei ist drauf zu achten, dass stattdessen ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden muss, beides darf um die Kugelstange gelegt werden, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung, etwa in Form eines Abreißseilhalters oder einer Öse am Fahrzeug. 

Ähnlich ist es in Slowenien geregelt: Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängers eine Kette oder ein Sicherungsseil. Hier gilt es jedoch folgendes zu beachten: Bei einem etwaigen Abspringen des Anhängers von der Anhängerkupplung darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren. Zudem muss eine Weiterfahrt mindestens so lange gewährleistet sein, wie es dauert, das Gespann aus der Gefahrenzone zu entfernen. Auch hier reicht eine um den Kugelhals gelegte Schlaufe grundsätzlich aus, eine Abrutschsicherung wird jedoch empfohlen seitens des ADAC. 

Ganz grundsätzlich ist eine Abrutschsicherung in Form eines Abreißseilhalters also immer sinnvoll. In einigen der genannten Länder sind hohe Geldstrafen fällig, wenn das Abreißseil nicht gesichert ist und sich von dem Zugfahrzeug löst. 

 

 

 

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