D-Wert – was ist das eigentlich?

29. April 2015 um 12:07

Header-D-Wert

Der D-Wert ist als der Maßstab für die Verbindungseinrichtung, also die Anhängerkupplung, festgelegt. Der D-Wert unserer Anhängerkupplungen wird explizit und individuell für unsere einzelnen Produkte geprüft und festgelegt. Doch welche Aufgaben hat der D-Wert außerdem?

Der D-Wert, oder Deichsel-Wert, dient außerdem zur Errechnung der Prüfkraft und der möglichen Stützlast einer Anhängerkupplung. Die Prüfkraft ist unerlässlich für das Prüfverfahren, mit dem wir unsere MVG-Produkte in der Konstruktion vor der Serien-Produktion testen und eingehend prüfen. Die Prüfkraft ergibt sich aus dem D-Wert und dem Faktor 0,6.

Der Errechnung der zulässigen Stützlast liegt auch der D-Wert zugrunde. Wird dieser Wert mit dem Faktor 120 mulitpliziert und durch den Faktor 9,81 geteilt, so ergibt sich die Stützlast, die wir für unsere Anhängerkupplungen festlegen können. So ist der D-Wert nicht nur für das Verhältnis zwischen Auto und Anhänger, sondern auch für die gewohnte MVG-Qualität sehr wichtig.

Auch die Stützlast muss individuell für jede Anhängerkupplung festgelegt werden. Oft ist der Wert für die Anhängerkupplung höher als für das Fahrzeug, für die Fahrt mit dem Anhänger ist jedoch darauf zu achten, dass weder die maximal zulässige Stützlast der AHK noch die des Fahrzeugs überschritten werden.

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Die Zusatzstromversorgung beim Anhänger

8. April 2015 um 11:56

ZusatzstromversorgungDie Zusatzstromversorgung für den Anhänger erfolgt über den Elektrosatz, der als Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Anhänger dient. Zusatzstromversorgung Dabei haben wir in unserem MVG-Onlineshop Elektrosätze in zwei Ausführungen: Das 7-polige System und das 13-polige System. Doch welches System ist richtig für Ihre Fahrt mit dem Anhänger und was kann jedes einzelne System leisten?

Die Zusatzstromversorgung beim 7-poligen Elektrosatz

Ein 7-poliger Elektrosatz reicht aus, um die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Beleuchtung ohne Rückfahrlicht an Ihrem Anhänger zu versorgen. Das Rückfahrlicht am Fahrzeug ist seit dem 1. Januar 1991 jedoch gesetzlich vorgeschrieben, bei Ladungsträgern müssen alle Beleuchtungsfunktionen wiederholt werden. Deshalb ist ein 7-poliger Elektrosatz heutzutage nicht mehr ausreichend.

Wenn Sie also Zusatzfunktionen wie die Ansteuerung der Rückfahrleuchte beim Anhänger, die Zusatzstromversorgung für elektrische Verbraucher, beispielsweise in einem Wohnanhänger oder den Anbau von Heckfahrradträger benötigen, dann benötigen Sie mehr als 7 Pole für Ihren Elektrosatz.

Die Zusatzstromversorgung beim 13-poligen Elektrosatz

Ein 13-poliger Elektrosatz ist mit einer Schnittstelle für die Zusatzstromversorgung ausgestattet und wird natürlich mit einer 13-poligen Steckdose geliefert. Anders als bei dem 7-poligen System ermöglicht der 13-polige Elektrosatz die Übertragung aller Beleuchtungs- und Zusatzfunktionen. So sind beispielsweise die Ansteuerung der Rückfahrleuchte beim Anhänger oder die Zusatzstromversorgung für elektrische Verbraucher im Wohnanhänger (wie ein Kühlschrank) oder der Anbau von Heckfahrradträgern nur mit einem Stecker möglich.

 

Kann man eine beschädigte Anhängerkupplung reparieren?

13. Februar 2015 um 12:50

Anhängerkupplung reparieren

Die Antwort auf die Frage „Wie repariere ich eine beschädigte Anhängerkupplung?“ lautet leider: „Gar nicht!“. Dafür gibt es mehrere, wichtige Gründe: Erstens sind Reparaturen und Veränderungen aller Art an der Anhängerkupplung nicht zulässig. Sobald Änderungen vorgenommen werden, ist die Genehmigung der von uns gelieferten Anhängerkupplung nicht mehr gültig und Ihr dürft damit nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein.

Die Haftung für die kaputte AHK

Zweitens sind beschädigte oder beeinträchtige Anhängerkupplungen aus Haftungsgründen dringend komplett zu ersetzen. Egal, ob Ihr einen Unfall mit der Anhängerkupplung hattet oder diese auf eine andere Art und Weise beschädigt wurde, das Fahren damit ist nicht mehr erlaubt und kann viele Probleme mit sich bringen. Am besten ersetzt Ihr eine solche Anhängerkupplung direkt, um weitere Probleme zu vermeiden.

Die Reparatur des Sicherheitsteils

Ein letzter wichtiger Grund dafür, warum Ihr eine Anhängerkupplung nicht reparieren solltet und im Grund auch nicht könnt, ist, dass nur durch bestimmte Härtungs- und Bearbeitungsverfahren die Zugfähigkeit und Stabilität der Anhängerkupplung gewährleistet ist. Sobald eine Anhängerkupplung beschädigt ist, solltet Ihr damit keinen Anhänger mehr ziehen. Die Risiken eines weiteren Unfalls und einer noch größeren Beschädigung sind zu groß und können zu noch größeren Problemen führen. Bitte denkt immer daran, bei einer Anhängerkupplung handelt es sich um ein Sicherheitsteil.

Der Weg zur Werkstatt

Solltet Ihr also eine Beschädigung an Eurer Anhängerkupplung feststellen, dann solltet Ihr dringend eine Werkstatt aufsuchen und die Anhängerkupplung von einem Experten überprüfen und gegebenenfalls ersetzen lassen. Eine neue AHK für Euer Auto findet Ihr im MVG-Onlineshop.

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Anhänge- und Stützlasten – was ist das eigentlich?

5. Februar 2015 um 16:39

Stützlasten

Im Zusammenhang mit Anhängerkupplungen sind auch die Begriffe Anhängelast und Stützlast für den Anhängerbetrieb wichtig und werden immer wieder erwähnt. Doch was ist eigentlich die Anhängelast und was genau muss man für die Stützlast eigentlich wissen?

Die maximal zulässigen Werte für Anhängelast und Stützlast werden vom Fahrzeughersteller für das jeweilige Fahrzeug festgelegt und sind in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Welche Werte für Euer Fahrzeug richtig und korrekt sind, könnt Ihr in Euren Fahrzeugpapieren nachlesen.

Die zulässige Anhängelast

Als zulässige Anhängelast bezeichnet man die maximale Last, die ein Zugfahrzeug ziehen darf.
Die Gesamtmasse des beladenen Anhängers, also das Gewicht, darf die maximal zulässige Anhängelast des Fahrzeuges nicht überschreiten. Wie Ihr die maximal zulässige Anhängelast berechnen könnt, könnt Ihr am besten in unseren FAQ nachlesen. Dort findet Ihr verschiedene Beispiele für eine solche Berechnungen.

Die Stützlast

Die Stützlast auf der anderen Seite ist die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Durchschnittlich liegen die maximalen Stützlasten für Zugfahrzeuge und Anhänger zwischen 50 und 100 kg. Auch die Stützlast darf nicht überschritten werden, aus Gründen des Fahrverhaltens solltet Ihr die Stützlast jedoch möglichst ausnutzen.

Im Einzelfall können die Werte für die Anhängerkupplungen natürlich von den Fahrzeugwerten abweichen. Maßgebend sind jedoch immer die für das Fahrzeug festgelegten Werte aus Euren Fahrzeugpapieren. Wir empfehlen Euch außerdem das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers und die Stützlast vor längeren Fahrten zu ermitteln und wünschen Euch eine allzeit sichere Fahrt!

Ihr benötigt noch eine AHK für Euren Ausflug mit dem Anhänger? Im MVG-Shop findet Ihr für jedes Modell die passende Anhängerkupplung.

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Die Zulassung: Wann muss eine AHK eingetragen werden?

2. Februar 2015 um 12:29

Zulassung AHK

Die neue Anhängerkupplung ist gekauft und montiert. Und jetzt? Direkt losfahren oder fehlt da noch etwas? Früher einmal mussten neue Anhängerkupplungen nach der Montage von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden. Ist das heute noch notwendig? Nein. Zumindest nicht bei unseren MVG-Produkten aus dem MVG-Onlineshop.

Eine AHK von MVG

Wenn Ihr eine Anhängerkupplung von MVG kauft, haben wir bereits das Wichtigste erledigt. Das Genehmigungsverfahren ist in unsere Entwicklung integriert und so gewährleisten wir bereits die Abnahme durch die Prüfstelle.

Abschließend wird unsere Abnahme zusätzlich durch einen Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr geprüft. Dies wird dann entsprechend in unserer Montage- und Betriebsanleitung der jeweiligen Anhängerkupplung vermerkt. Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55  beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.

Bei den MVG-Produkten entfällt also das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle und auch das Eintragen der MVG-Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig. Aber nicht vergessen: Die Montage- und Betriebsanleitung unserer Anhängerkupplung müsst Ihr dennoch Euren Fahrzeugpapieren beifügen und diese immer im Fahrzeug mitführen.

Und was mache ich bei Produkten, die nicht von MVG sind oder noch keine EU-Zulassung haben?

Verfügt die Anhängerkupplung nicht über eine EU-Zulassung, ist auch weiterhin eine Anbaumaßnahme über den ordnungsgemäßen Anbau durch eine anerkannte Prüfstelle wie den TÜV oder die Dekra notwendig. Wenn Ihr ein neues Teil an Euer Auto anbaut oder eine Änderung am Auto vornehmt, so muss diese dann von einer solchen Prüfstelle abgenommen werden. So sieht es auch bei dem Anbau einer neuen Anhängerkupplung aus, die noch keine EU-Zulassung hat. Bei Anhängerkupplungen greift dabei das Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile. Dies ist ein nationales Verfahren, das dazu dient, zulassungspflichtige Teile ohne ECE zu prüfen und für Euch einzutragen.

So kommt man nach dem Einbau des neuen Teils um eine Abnahme durch die Prüfstelle nicht herum und muss einen kurzen Besuch beim zuständigen Zulassungsstelle einplanen. Versäumt es nicht, zuvor bei der zuständigen Prüfstelle noch einmal nachzufragen.

 
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