Verschiedene Anhängertypen für die Anhängerfahrt

12. November 2020 um 11:53

AnhängertypenJe nachdem, für welchen Zweck Ihr einen Anhänger braucht, wird ein anderer Anhängertyp verwendet. Für den Transport mit dem Pkw, beispielsweise um ein Boot oder Pferde zu transportieren, wird in der Regel ein Starrdeichselanhänger verwendet. Dieser ist sicher der gängigste Anhänger im Alltag. Doch es gibt noch zwei weitere Anhängertypen, die durchaus oft Verwendung finden.

Jede Art von Anhänger erfüllt einen bestimmten Zweck und überzeugt dabei mit speziellen Spezifikationen. Gleichzeitig sind auch nicht alle Anhängertypen mit einer Anhängerkupplungen kompatibel, wie beispielsweise bei einem Sattelanhänger. Damit Ihr dennoch den Überblick behaltet bei den verschiedenen Typen, haben wir Euch die drei gängigsten Anhängertypen einmal zusammengestellt. In der Regel wird eine Unterscheidung nach Bauart für die verschiedenen Anhängertypen genutzt.

Was definiert einen Anhänger eigentlich?

Als Anhänger sind Fahrzeuge definiert, die über eine Ladefläche, jedoch keinen eigenen Antrieb verfügen und über eine Deichsel mit einem Zugfahrzeug verbunden sind. Folgende drei grundlegende Bauformen werden unterschieden: Starrdeichselanhänger, Gelenkdeichselanhänger und Sattelanhänger.

Der Starrdeichselanhänger

Von einem Starrdeichselanhänger spricht man immer dann, wenn die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger, also die Deichsel, starr ist. Diese Bauart ist die Gängigste, die meisten Anhänger im täglichen Gebrauch folgen dieser Bauart. Anhänger diese Art haben meist ein bis zwei Achsen. Die Achsen sind ebenfalls starr und nicht lenkbar.

Starrdeichselanhänger bis 750 kg sind sogenannte “leichte” Anhänger und können ohne eigene Bremse genutzt werden. Ist der Anhänger schwerer, so werden Auflaufbremsen am Anhänger benötigt. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht insgesamt über 3,5 Tonnen, so muss eine durchgehende Bremsanlage verbaut sein. Die meisten der oben genannten Anhänger sind Starrdeichselanhänger.

Der Gelenkdeichselanhänger

Der Gelenkdeichselanhänger unterscheidet sich vor allem dadurch vom Starrdeichselanhänger, dass seine zwei oder mehr Achsen lenkbar sind. Diese Lenkung basiert zumeist auf einer Drehschemellenkung, ein sogenannter Königsbolzen wird als zentrales Gelenk verbaut und ermöglicht das Schwenken des Anhängers. In der Regel kommen solche Anhänger bei den meisten Pkw nicht zum Einsatz. Stattdessen werden sie vermehrt bei Lkw oder Traktoren verwendet, da sie als zweiachsiges Gefährt bis zu 20 Tonnen im Gesamtgewicht betragen können. Bei einem dreiachsigen Gefährt sind es dann schon 24 Tonnen.

Der Sattelanhänger

Die Meisten werden diesen Anhänger eher als Sattelauflieger kennen. Der Sattelauflieger hat keine Deichsel und gehört nicht zu den klassischen Anhängern für den Pkw. Der Sattelanhänger wird in der Regel bei Lkw verwendet, durch die spezielle Verbindungskonstruktion zwischen Sattelzug und Sattelauflieger ist eine Beweglichkeit in alle Richtungen möglich.

 

 

Mehr zur Fahrt mit Anhängern könnt Ihr auch in unserem Blogbeitrag nachlesen.

Rutschige Fahrbahn: Anhängerfahren bei Laub und nassem Wetter

29. Oktober 2020 um 7:30

Rutschige Fahrbahn: Anhängerfahrt bei Regen und Laub

Eine rutschige Fahrbahn macht die Fahrt mit dem Anhänger oft beschwerlich, mit dem Herbst gibt es nun vermehrt auch Nässe und Laub auf der Fahrbahn, sodass es schnell rutschig werden kann. Nicht nur gilt es im Herbst, seine Anhängerkupplung entsprechend “überwintern” zu lassen, sondern auch sich selbst für die Fahrt mit dem Anhänger bei Laub und kaltem Wetter vorzubereiten. Wir haben die wichtigsten Punkte für derartige Fahrten bei rutschiger Fahrbahn einmal für Euch zusammengestellt.

Sachgemäßes Ankuppeln

Vor jeder Fahrt mit dem Anhänger solltet Ihr einen prüfenden Blick walten lassen. Ist die Anhängerkupplung richtig montiert? Ist die abnehmbare Kugelstange korrekt eingerastet und abgeschlossen? Ist auch der Anhänger richtig auf der Kugelstange drauf und ebenfalls eingerastet? Wurde das Abreißseil korrekt befestigt? Sind all diese Punkte abgearbeitet, seid Ihr der Fahrt mit dem Anhänger zumindest schon ein Stück näher. Grundsätzlich sollten die genannten Punkte natürlich nicht nur bei Fahrten auf rutschiger Fahrbahn und bei kaltem Wetter und Laub auf den Straßen geprüft werden, sondern vor jeder Fahrt. Eure Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer ist besonders wichtig und kann durch einen losgelösten Anhänger schnell negativ beeinflusst werden. 

Beleuchtung prüfen – vor der Fahrt

Achtet vor der Fahrt mit dem Anhänger auch darauf, dass die Beleuchtungseinrichtungen des Gespanns und die Elektronik geprüft wird. Funktionieren alle Blinker? Gerade bei Fahrten im Dunkeln ist es sehr wichtig, dass Ihr gesehen werdet und sicher am Straßenverkehr teilnehmt. 

Rutschige Fahrbahn: Die richtige Bereifung ist das A und O

Winterreifen sind für Kfz Pflicht und ermöglichen das sichere Fahren bei Nässe, Frost und Schnee. Auch für den Anhänger solltet Ihr Wert darauf legen, dass dieser korrekt und vor allem sicher bereift ist. Eine rutschige Fahrbahn wird sonst schnell zum ungewollten Abenteuer. Je nachdem, wohin Eure Fahrt führt, oder wo Ihr unterwegs seid, sind auch Schneeketten für den Anhänger eine sinnvolle Investition. Achtet unbedingt darauf, dass möglichst sichergestellt ist, dass der Anhänger ebenso wie das Zugfahrzeug nicht ins Rutschen geraten kann. 

Achtet auf die Geschwindigkeit

Wie bei allen Fahrten mit Anhänger solltet Ihr auch immer auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit achten. Dies ist nicht nur wichtig, um mögliche Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um eine möglichst sichere Fahrt bei Regen und Nässe oder auch Frost gewährleisten zu können. 

Ladung sichern

Klar ist, die Ladung muss bei jeder Fahrt vor dem Verrutschen gesichert sein, um ein Schlingern des Anhängers möglichst zu vermeiden. Solltet Ihr Euch aber beispielsweise im Schnee einmal festgefahren haben, dann könnt Ihr eine sinnvoll geplante und verladene Ladung zu Eurem Vorteil einsetzen und so umlagern, dass Ihr Euch einfach wieder aus der Lage befreien könnt. Bei allem gilt immer: Sicherheit geht vor. Sowohl für die transportierten Güter, als auch für das ganze Gespann!

Die Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr zur Plakette wissen

12. Oktober 2020 um 13:28

Tempo 100-Plakette

Mit einem Gespann dürft Ihr normalerweise 80 km/h fahren. Das ist die Maximalgeschwindigkeit, die vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn wichtig ist. Selbstverständlich gelten grundsätzlich immer die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten der Straßenverkehrsordnung. In Ausnahmefällen ist es trotz der Beschränkung auf 80 km/h für Gespanne laut StVO möglich, die Geschwindigkeit für ein Gespann auf 100 km/h zu erhöhen. 

Warum die Geschwindigkeitsbegrenzung so wichtig ist

Die Regulierung der Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger ist deshalb so wichtig, da durch den Anhänger einige Faktoren deutlich beeinflusst werden. So kommt ein Gespann schneller ins Schlingern oder Schleudern, als ein normaler Pkw. Auch der Bremsweg wird durch das zusätzliche Gewicht deutlich beeinflusst und verlängert. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, auch wenn man eine Tempo 100-Plakette beantragt und genehmigt bekommt. 

Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr wissen

Mit der Tempo 100-Plakette ist es für ein Gespann erlaubt bis zu 100 km/h zu fahren. Die Plakette ist nach den Änderungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nicht mehr Gespann bezogen. Zuvor wurden die Plaketten für ein Gespann vergeben, sodass es nicht möglich war, beispielsweise den Anhänger des Gespanns mit einem anderen Fahrzeug bei Tempo 100 zu fahren.

Damit Ihr eine Plakette bekommen könnt, müsst Ihr einige Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss der Anhänger auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt und verkehrstüchtig sein. Die Reifen des Anhängers sollten mindestens einen Geschwindigkeitsindex von L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Auch dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Zusätzlich muss die Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Auch die Stützlast ist ein wichtiger Faktor. So orientiert sich diese an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers, als Obergrenze gilt der jeweilige kleinere Wert. Abschließend muss an der Rückseite des Anhängers die Tempo 100 Plakette inklusive Siegel der Straßenverkehrsbehörde angebracht sein.

Ob diese Punkte erfüllt sind, wird bei neueren Fahrzeugen und Anhängern bereits vom Hersteller angegeben. Ist dies nicht der Fall, könnt Ihr ein Gutachten beispielsweise vom TÜV anfertigen lassen, das bestätigt, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Anschließend erhaltet Ihr unter Vorlage des Gutachtens beim Straßenverkehrsamt die Plakette, die Ihr dann am Anhänger befestigt und vom Straßenverkehrsamt zusätzlich siegeln lassen müsst. Auch in den Papieren muss die Genehmigung zur Fahrt mit 100 km/h eingetragen werden.

 

 

 

Aktueller Bußgeldkatalog | Parken mit dem Anhänger

24. September 2020 um 9:09

Parken mit Anhänger

Darauf müsst Ihr beim Parken des Anhängers unbedingt achten

Wie, wo, wann und wie lange könnt Ihr Euren Anhänger eigentlich parken und unter welchen Bedingungen? Worauf ist zu achten? All das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Für die Fahrt mit dem Anhänger und das anschließende Parken ist es beispielsweise erforderlich, dass Ihr Unterlegkeile mitführt und den Anhänger beim Parken damit gegen das Wegrollen schützt. Auch ist es nicht erlaubt, den Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen am selben, öffentlichen Ort zu parken. Grundsätzlich solltet Ihr Euren Anhänger natürlich immer so parken, dass der laufende Verkehr nicht durch den Anhänger gestört wird. 

Das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger

Relevant für die Fahrt mit dem Anhänger ist natürlich auch die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger. Diese muss in ordnungsgemäßen Zustand sein und genehmigt sein. Bei unseren Produkten übernehmen wir die Genehmigung, so sind unsere Anhängerkupplungen nach der Regelung ECE 55 (zuvor 94/20/EG) genehmigt sowie nach allen gültigen Regeln und dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Unsere Anhängerkupplungen müsst Ihr nicht mehr bei einer Prüfstelle prüfen und eintragen lassen, Ihr müsst lediglich unsere Montage- und Betriebsanleitung mitführen. Das ist die sogenannte ABE. Es ist nicht erlaubt, selbst Veränderungen an der Anhängerkupplung vorzunehmen, da dadurch die Genehmigung erlischt. 

Habt Ihr jedoch eine AHK montiert, die beispielsweise verändert wurde und die Verkehrssicherheit beeinflusst werden kann, müsst Ihr mit einer Geldstrafe und einem Punkt rechnen. Dabei wird noch einmal unterschieden, ob “nur” eine Gefährdung bestand oder sogar ein Unfall passiert ist. Auch wenn Ihr ein Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger Anhängerkupplung führt oder dies als Fahrzeughalter zulasst, werden Geldbußen verhängt.

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für die Vergehen beim Parken:

  • Anhänger geführt, ohne Unterlegkeile mitzuführen: 5 €
  • Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt: 20 €
  • Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger AHK geführt: 25 €
  • Führen eines Gespanns mit nicht vorschriftsmäßiger AHK als Fahrzeughalter zugelassen: 35 €
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, geführt: 135 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Gefährdung geführt: 165 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Unfall geführt: 200 €, 1 Punkt

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Die abnehmbare Anhängerkupplung – Darauf müsst Ihr bei der Bedienung achten

9. September 2020 um 9:44

abnehmbare AHKWenn Ihr eine abnehmbare Anhängerkupplung von uns nachgerüstet habt an Eurem Auto, dann habt Ihr Euch für ein Produkt entschieden, das möglichst gar nicht in die Optik Eures Kfz eingreift und außerdem leicht und einfach bedient werden kann. Dennoch möchten wir Euch ein paar Handgriffe einmal erklären, im Video stellen wir Euch alles Wissenswerte rund um die abnehmbare Anhängerkupplung im MVG-System 2040 vor.

Montage und Demontage der Anhängerkupplung

Zur Montage und Inbetriebnahme der Anhängerkupplung führt Ihr die Kugelstange senkrecht von unten in die Aufnahme ein. Die Kugelstange verriegelt dann in der Regel automatisch, das hört Ihr deutlich. Zusätzlich zum Einrastgeräusch könnt Ihr es auch am Handrad sehen, dass auf die grüne Markierung springt. Ist dies erfolgt, könnt Ihr die abnehmbare Kugelstange mit dem Schloss abschließen, sodass die AHK dann nicht demontiert und auch nicht geklaut werden kann. 

Wenn Ihr die Kugelstange wieder abnehmen möchtet, schließt Ihr die Kugelstange zunächst auf. Anschließend legt Ihr eine Hand an die Kugelstange und eine an das Handrad, das rechts an der Kugelstange zu finden ist. Dieses Handrad müsst Ihr dann erst zur Seite ziehen, also nach rechts weg von der Kugelstange, und es dann nach hinten drehen. Die Verriegelung löst sich daraufhin und die Kugelstange kann nach unten aus der Aufnahme herausgenommen werden. 

Montage funktioniert nicht? So spannt Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung vor

Wenn die Montage nicht wie oben beschrieben funktioniert, dann nehmt die Kugelstange noch einmal aus der Aufnahme heraus und prüft, ob oben ein silberner Bolzen aus der Kugelstange herausragt. Wenn das der Fall ist, dann kann die Kugelstange so nicht montiert werden, da sie nicht vorgespannt ist und der Verriegelungsmechanismus deshalb nicht arbeiten kann. Um die Kugelstange dann wieder vorzuspannen, legt Ihr diese am besten auf den Boden oder einem Tisch ab. Legt sie so hin, dass das Handrad nach oben zeigt. Dann fixiert Ihr mit einer Hand die Kugelstange und hebt mit der anderen Hand das Drehrad nach oben an. Dreht es dann in dieser Stellung soweit nach hinten, bis der silberne Bolzen wieder in der Kugelstange verschwindet und dort auch bleibt. Dann ist die Anhängerkupplung vorgespannt und kann wieder wie gewohnt montiert werden. 

Sollte eine Montage nicht wie gewohnt funktionieren und das Vorspannen nicht möglich sein, dann wendet bitte kein Werkzeug an. Am besten meldet Ihr Euch dann kurz bei uns, wir können Euch telefonisch beraten und Euch eine Info geben, ob eine Kugelstange beispielsweise eingeschickt werden muss. 

Vor oder nach der Fahrt mit dem Anhänger

 Vor der Montage Eurer Anhängerkupplung solltet Ihr immer wieder einmal prüfen, ob die Aufnahme der abnehmbaren Anhängerkupplung verschmutzt ist. Gerade nach Autofahrten in unwegsamem Gelände oder durch Matschpfützen solltet Ihr einmal einen Blick hinein werfen. Sollte die Aufnahme verunreinigt sein, reicht es in der Regel, diese mit dem Wasserschlauch einfach auszuspülen. Ein Schutzstopfen ist nicht mehr erforderlich bei den meisten aktuellen Anhängerkupplungen. 

Wenn Ihr die Anhängerkupplung nicht benötigt, dann nehmt die Kugelstange ab. Dies ist vor allem für Eure Versicherungen wichtig oder falls Ihr einmal in einen Unfall verwickelt seid. Auch wenn Ihr Euch beispielsweise beim Einparken verschätzt oder gegen eine Mauer fahrt, kann dies Auswirkungen auf die Kugelstange und die Haftung haben. 

Die abgenommene Kugelstange verstaut Ihr am besten im Kofferraum. Wir liefern Euch immer eine Tasche mit, in der Ihr die Kugelstange sicher verstauen könnt und Euren Kofferraum zusätzlich vor Verschmutzungen schützt. Am besten verstaut Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung so, dass sie nicht hin und her rutschen kann und stattdessen fest an einem Platz ist. Oft ist im Kofferraum dort der beste Platz, wo auch der Verbandskasten deponiert ist. 

 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Toyota RAV4 V

10. August 2020 um 9:28

Toyota RAV4 VDer Toyota RAV4 V ist ideal ausgestattet für die Fahrt mit dem Anhänger. Damit er seine Zugstärke unter Beweis stellen kann, darf auch die passende Anhängerkupplung nicht fehlen.

In unserem Sortiment bieten wir Euch eine abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten in Premium-Qualität. Die Anhängerkupplung wird über die Bedienung eines Drehrads einfach abgenommen und ist komfortable in der Handhabung. Auch greift sie nicht in die Optik des beliebten SUV ein. Toyota RAV4 V

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Toyota RAV4 V im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • Fußsensor für elektrische Heckklappe bleibt erhalten (falls vorhanden)
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL-Abschaltung, PDC-Abschaltung fahrzeugseitig, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 10,2kN
  • Anhängelast: 2000 kg
  • Stützlast: 100 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Toyota RAV4 V findet Ihr unter der Artikelnummer 3669 AS bei uns im Shop.

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Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Mazda CX-30

23. Juni 2020 um 8:49

Mazda CX-30 AHK Der Mazda CX-30 ist die neueste Entwicklung des japanischen Herstellers. Als moderner SUV kann der CX-30 durch sein sportliches Design und guten Komfort überzeugen. Mit der passenden Anhängerkupplung wird er einfach zum Zugfahrzeug.

In unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine passende abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten des Mazda Modells. Unsere Anhängerkupplung wird einfach über ein Drehrad abgenommen, die Bedienung geht leicht von der Hand. Die AHK greift nicht in die Mazda CX-30 AHKmoderne Optik der Mazdas ein.

 

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Mazda CX-30 ab BJ 08/2019 im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL- und PDC-Abschaltung, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK

  • D-Wert: 8,8 kN
  • Anhängelast: 1583 kg
  • Stützlast: 95 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Mazda CX-30 findet Ihr unter der Artikelnummer 4511 AS bei uns im Shop.

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