Darf mein Pkw als Zugfahrzeug eingesetzt werden und einen Anhänger ziehen?

11. Juni 2019 um 11:59

ZugfahrzeugBevor Ihr eine Anhängerkupplung nachrüstet, müsst Ihr natürlich erst einmal klären, ob Euer Auto überhaupt für die Fahrt mit dem Anhänger ausgelegt und als Zugfahrzeug zugelassen ist. Alle Infos, die Ihr dafür braucht, findet Ihr auf dem Typenschild des Fahrzeugs. Die Daten stehen sowohl im Serviceheft als auch meistens auf einem Aufkleber, der im Reserveradmodul untergebracht ist. Sollte er dort nicht zu finden sein, findet Ihr in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs sicher eine Info, wo Euer Typenschild angebracht ist. Neben dem Fahrzeughersteller und der Genehmigungsnummer ist dort auch die Fahrgestellnummer zu finden. In der zweiten Zeile werden zudem technisch zulässige Gewichte angegeben. Darunter findet Ihr auch das zulässige Gespanngewicht.

Das gibt das zulässige Gespanngewicht an

Wie der Name schon sagt, gibt das Gespanngewicht an, wie schwer das Gespann, also Fahrzeug und Anhänger sein dürfen. Somit ist zunächst einmal klar, dass ein Gespann bestehen darf, also theoretisch ein Anhänger gezogen werden könnte. Dann kommt es auf den Wert an. Vom Gespanngewicht muss das Gewicht des Fahrzeugs abgezogen werden, um zu klären, ob und wenn ja mit welchem Gewicht ein Anhänger gezogen werden kann.

Zusätzlich könnt Ihr auch den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, dieser Weg ist einfacher. Der Fahrzeugschein gibt mit den Werten O1 und O2 an, welche gebremste und ungebremste Anhängelast technisch für das Fahrzeug zulässig ist. Wenn Ihr dort keine Werte finden könnt, dann ist das Fahrzeug nicht für die Fahrt mit Anhänger zugelassen.

 

Was passiert, wenn Euer Fahrzeug nicht als Zugfahrzeug zugelassen ist und dennoch einen Anhänger ziehen würde?

Damit ein Fahrzeug für die Anhängerfahrt zugelassen ist, müssen schon in der Entwicklung des Fahrzeugs einige Punkte erfüllt werden. So wird beispielsweise die Motorisierung des Autos auf den möglichen Einsatz als Zugfahrzeug angepasst, oder es werden spezielle Anbaupunkte für die Anhängerkupplung seitens des Fahrzeugherstellers definiert. Auch die Kühlung des Motors und anderer System muss für die Anhängerfahrt gesondert definiert werden. Wenn Euer Auto nicht für die Belastung und den Dienst als Zugfahrzeug geeignet und zugelassen ist, ergeben sich also verschiedene Schäden am Fahrzeug, wenn dieses dennoch zum Ziehen eines Anhängers genutzt wird.

 

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Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?

29. Juni 2015 um 8:30

Gesamitgewicht des ZugesBei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Eine maximale Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

Wichtig für die Berechnung sind Daten aus den Fahrzeugpapieren:

    •  das zulässige Gesamtgewicht des Zuges
    • die zulässige Anhängelast
    • das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
    • das Leergewicht des Zugfahrzeuges

Am leichtesten lässt sich das zulässige Gesamtgewicht eines Zuges an verschiedenen Beispielen erklären:Wenn das zulässige Gesamtgewicht Ihres Zuges, also Zugfahrzeug und Anhänger, 3000 kg beträgt, müssen Sie zur Berechnung der maximalen Anhängelast das tatsächliche Gewicht  des Fahrzeuges einschließlich aller Passagiere abziehen. Wenn dies beispielsweise bereits 2000 kg ausmacht, dann darf der Anhänger mit Beladung noch maximal 1000 kg wiegen. Dies jedoch ist außerdem auch von der Anhängelast ab. Wenn diese auf 750 kg festgelegt ist, so darf der Anhänger mit der Ladung nur 750 kg wiegen und das zulässige Gesamtgewicht kann nicht ganz aufgeschöpft werden.Wenn die Anhängelast jedoch über den verbleibenenen 1000 kg liegt, so kann diese nicht ausgeschöpft werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden darf.

Schnell erkennt man, das zulässige Gesamtgewicht des Zuges sollte unbedingt vor dem Fahren mit Anhänger berechnet werden und nicht außer Acht gelassen werden. Achten Sie beim nächsten Mal einmal drauf!

Anhänge- und Stützlasten – was ist das eigentlich?

5. Februar 2015 um 16:39

Stützlasten

Im Zusammenhang mit Anhängerkupplungen sind auch die Begriffe Anhängelast und Stützlast für den Anhängerbetrieb wichtig und werden immer wieder erwähnt. Doch was ist eigentlich die Anhängelast und was genau muss man für die Stützlast eigentlich wissen?

Die maximal zulässigen Werte für Anhängelast und Stützlast werden vom Fahrzeughersteller für das jeweilige Fahrzeug festgelegt und sind in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Welche Werte für Euer Fahrzeug richtig und korrekt sind, könnt Ihr in Euren Fahrzeugpapieren nachlesen.

Die zulässige Anhängelast

Als zulässige Anhängelast bezeichnet man die maximale Last, die ein Zugfahrzeug ziehen darf.
Die Gesamtmasse des beladenen Anhängers, also das Gewicht, darf die maximal zulässige Anhängelast des Fahrzeuges nicht überschreiten. Wie Ihr die maximal zulässige Anhängelast berechnen könnt, könnt Ihr am besten in unseren FAQ nachlesen. Dort findet Ihr verschiedene Beispiele für eine solche Berechnungen.

Die Stützlast

Die Stützlast auf der anderen Seite ist die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Durchschnittlich liegen die maximalen Stützlasten für Zugfahrzeuge und Anhänger zwischen 50 und 100 kg. Auch die Stützlast darf nicht überschritten werden, aus Gründen des Fahrverhaltens solltet Ihr die Stützlast jedoch möglichst ausnutzen.

Im Einzelfall können die Werte für die Anhängerkupplungen natürlich von den Fahrzeugwerten abweichen. Maßgebend sind jedoch immer die für das Fahrzeug festgelegten Werte aus Euren Fahrzeugpapieren. Wir empfehlen Euch außerdem das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers und die Stützlast vor längeren Fahrten zu ermitteln und wünschen Euch eine allzeit sichere Fahrt!

Ihr benötigt noch eine AHK für Euren Ausflug mit dem Anhänger? Im MVG-Shop findet Ihr für jedes Modell die passende Anhängerkupplung.

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