In der Urlaubszeit sind Heckfahrradträger gern genutzte Begleiter, um die eigenen Fahrräder unkompliziert zu transportieren. Je nachdem, wohin man in den Urlaub fährt, gelten für diesen Transport jedoch andere Regeln als in Deutschland.
In Deutschland muss beispielsweise ein drittes Kennzeichen verwendet werden, sofern der Träger das Kennzeichen am Fahrzeug verdeckt. Zudem darf der Träger hinten maximal 150 cm überstehen, an den Seiten dürfen die Fahrräder maximal 20 cm überstehen. Eine spezielle Kennzeichnung für die Fahrradträger und/oder deren Ladung ist in Deutschland nicht erforderlich. Mögliche am Fahrzeug verdeckte Lampen müssen jedoch am HFT funktionieren.
Auch in Österreich ist es ähnlich: Die Fahrräder dürfen wir in Deutschland 20 cm an den Seiten überstehen, wenn das Nummernschild nicht lesbar ist und verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen verwendet werden. Sofern Rücklichter und Reflektoren verwendet werden, ist es zwingend erforderlich einen Lichtbalken zu verwenden.
Regeln für Heckfahrradträger in Belgien und den Niederlanden
In Belgien ist es ein wenig anders, dort darf die Breite des Fahrzeugs mit Fahrradträger von insgesamt 255 cm nicht überschreiten. Zudem müssen das Nummernschild und die Beleuchtung des Fahrzeugs vollständig sichtbar sein, ist dies nicht der Fall, ist sowohl ein separater Beleuchtungsbalken als auch ein drittes Nummernschild vorgeschrieben. Besonders ist ebenfalls, dass für Fahrzeuge mit belgischem Kennzeichen zusätzlich auch ein Fahrradträger mit eigener Nebelschlussleuchte vorgeschrieben ist.
In den Niederlanden dürfen die Fahrräder ebenfalls 20 cm überstehen, sodass man auch hier auf eine maximale Breite von 255 cm kommt. Nach hinten darf der HFT maximal einen Meter überstehen. Ein drittes Nummernschild und extra Beleuchtung müssen verwendet werden, sofern dies am Fahrzeug durch die Verwendung des Trägers verdeckt wird. Eine spezielle Kennzeichnung des Heckfahrradträgers ist wie in Deutschland nicht erforderlich.
Heckfahrradträger in Südeuropa
In Italien dürfen die Fahrräder beim Transport auf jeder Seite maximal 30 cm überstehen, zusätzlich ist dort eine rot-weiße Markierungstafel zwingend erforderlich. Diese muss die Abmessungen 50×50 cm haben, alle Infos dazu haben wir Euch in einem separaten Blogbeitrag zusammengefasst. Hinsichtlich des Nummernschildes und der Beleuchtung müsst Ihr in Italien beachten, dass beides vollständig sichtbar sein muss. Ist dies nicht gewährleistet, so müsst Ihr einen separaten Lichtbalken und ein drittes Nummernschild verwenden.
Auch in Spanien sind Lichtbalken und das dritte Nummernschild unter den gleichen Bedingungen erforderlich. Zusätzlich ist auch dort ein quadratisches, rot-weiß gestreiftes Schild in den Maßen 50×50 cm verpflichtend, und zwar auch dann, wenn gar keine Fahrräder auf dem Träger geladen sind.
In Spaniens Nachbarland Portugal, wird zunächst dazu geraten, Fahrräder auf dem Dach mit einem Dachgepäckträger zu transportieren. Wenn ein HFT genutzt wird, dürfen dieser und die Fahrräder nicht breiter als das Auto sein. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Träger zugelassen ist für den Transport von Fahrrädern und dass der Träger nachweislich geeignet ist für den Transport. Am Heck darf der Heckfahrradträger nur 45 cm überstehen, also deutlich weniger als in allen anderen Ländern. Wichtig zu wissen: Bei Trägern, die auf der AHK montiert werden, wird dies von der Anhängerkupplung aus gemessen. Zusätzlich gelten in Portugal die erforderlichen Maßnahmen, wenn das Nummernschild und die Beleuchtung verdeckt sind (Nutzung von drittem Nummernschild und Lichtbalken). Auch das Warnschild ist Pflicht.
Vorschriften in Nordeuropa
In Nordirland sind die Vorschriften recht gering, die Fahrräder dürfen auf jeder Seite maximal 30,5 cm herausragen. Bei einem verdeckten Kennzeichen muss dieses durch ein drittes Kennzeichen ersetzt werden, gleiches gilt für die Beleuchtung.
In Schweden dürfen die Fahrräder je Seite nur maximal 20 cm überstehen, es muss immer ein drittes Nummernschild angebracht werden. Auch die Beleuchtung muss vollständig sichtbar sein, andernfalls ist ein Lichtbalken erforderlich. Zusätzlich sind Landesaufkleber wichtig, ein Aufkleber muss neben dem dritten Nummernschild angebracht werden.
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