Für die sichere Fahrt mit Abreißseil

23. Januar 2020 um 16:10

Sicherungsseil

Damit ein Abreißseil im Ernstfall seinen Zweck erfüllt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Anhängevorrichtung korrekt an der Kugelstange befestigt ist. In Deutschland ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben ein Sicherungsseil zu verwenden. Planen Sie beispielsweise einen Kurzurlaub in die Niederlande oder in die Schweiz, dann sollten Sie sich vor der Fahrt über die vor Ort geltenden Regelungen informieren, denn ein fehlendes oder nicht ordnungsgemäß angebrachtes Abreißseil kann besonders im Ausland hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Worauf Sie vor der Fahrt achten sollten

Das Abreißseil betätigt die Bremse eines Anhängers im Fall, dass sich dieser während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen sollte und bringt ihn so zum Stoppen. Sie sollten sich also vor der Fahrt vergewissern, dass das Abreißseil korrekt an der Kugelstange befestigt ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie das Abreißseil anbringen können: Entweder befestigen Sie es mithilfe eines Karabinerhakens an der speziell dafür vorgesehenen Öse oder Sie greifen auf einen Halter für das Abreißseil zurück. 

In Deutschland ist die Verwendung eines Abreißseils oder eines Sicherungsseils Pflicht. Die genaue Position zur Anbringung des Seils ist nicht festgelegt. Diese Vorschrift gilt bei Anhängern mit Auflaufbremse, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben. Ungebremste Anhänger unter 750 kg brauchen kein Sicherungsseil.

In den Niederlanden brauchen Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg eine sogenannte “Losreißvorkehrung”. Bei Anhängern ohne eigene Bremse ist eine sogenannte “Hilfskupplung” (Kabel oder Kette) vorgesehen. Bei größeren Anhängern muss eine sogenannte “Reißbremsvorkehrung”, also ein Stahlverbindungskabel zwischen Fahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers, verwendet werden. Sie müssen sowohl für gebremste als auch für ungebremste Anhänger die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigen.

In der Schweiz ist sowohl bei Anhängern ohne Bremsbetriebsanlagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 1.500 kg als auch bei Anhängern mit Bremsanlage mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsvorrichtung wie beispielsweise ein Abreißseil erforderlich. Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) haben sich zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung bewährt.

In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1.500 kg eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug benötigen. Anders als in der Niederlande oder in der Schweiz, reicht es aus das Abreißseil über die Anhängerkupplung zu legen (ADAC). 

Fahren Sie vorsichtig! Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

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