Unfall mit Anhängerkupplung – was müsst Ihr tun?

21. März 2019 um 14:19

UnfallBei einem Unfall gibt es viele Punkte, die einem durch den Kopf schießen und die man beachten muss. Die Anhängerkupplung gehört (vielleicht) nicht immer dazu. Fährt man selbst irgendwo gegen oder frontal rein, hat dies natürlich keine Auswirkungen auf die AHK, obgleich sicher andere Bereiche des Fahrzeugs dabei beschädigt werden. Über die Anhängerkupplung muss man sich erst dann Gedanken machen, wenn das Heck des Fahrzeugs beim Unfall betroffen ist. Wenn Euch also jemand hinten drauf fährt oder Ihr beim Einparken etwas zu weit fahrt und in der Wand landet, dann solltet Ihr Euch in jedem Fall Gedanken über Eure Anhängerkupplung machen.

Beschädigungen der Anhängerkupplung – Reparatur erforderlich

Im Falle eines Auffahrunfalls auf Euer Fahrzeug und somit auch auf Eure Anhängerkupplung müsst Ihr handeln. Eine Anhängerkupplung kann nicht repariert werden. Dies liegt daran, dass Reparaturen sowie Veränderungen jeglicher Art unzulässig sind und die Genehmigung, die wir Euch für Eure Anhängerkupplung erhalten und Euch mitsenden, erlischt. Hinzu kommen Produkthaftungsgründe, die ein Ersetzen der Anhängerkupplung notwendig machen.

Wenn Euch ein Auto hinten drauf fährt, dann sind mögliche Beschädigungen an der Anhängerkupplung oft nicht wirklich sichtbar. Klar, wenn der Lack ab ist, ist das vordergründig zunächst einmal nicht so schlimm. Mögliche Beschädigungen am Querträger oder den Seitenteilen könnt Ihr mit dem bloßen Auge jedoch nicht erkennen.  Von der Reparatur in Eigenregie raten wir Euch dringend ab, nicht nur aus den bereits genannten Gründen. Eine Reparatur in Eigenregie erfüllt nicht die notwendigen Härtungs- und Bearbeitungsverfahren, die die Zugfähigkeit und die Stabilität gewährleisten und bei Euch und in jeder Werkstatt nicht eingehalten werden können. Wenn Euer Heck und somit Eure Anhängerkupplung beschädigt wurde, solltet Ihr keinen Anhänger mehr mit der Anhängerkupplung ziehen und diese so schnell wie möglich ersetzen.

 

Beschädigungen, die durch die Anhängerkupplung entstehen

Bei einem Unfall, wie wir ihn oben skizziert haben, ist sicher auch das gegnerische Fahrzeug beeinträchtigt. Oft wird es so sein, dass Euer Heck im Vergleich zur Front der anderen Partei deutlich harmloser aussieht. Durch die Anhängerkupplung an Eurem Auto wirken die Aufprallkräfte des Gegners auf sein Auto punktuell deutlich stärker ein, sodass sein Fahrzeug sicher stark beschädigt ist an der Front.

Doch hat die Anhängerkupplung Einfluss auf die Haftung der Versicherung? Aktuell gibt es keine offizielle und allgemeingültige Regelung dazu. In der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (kurz StVZO) ist in §30c folgendes festgehalten: “[…] am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.” Das heißt, bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung oder auch einem schwenkbaren Modell wäre das Hervorstehen vermeidbar. Deshalb raten wir Euch dringend dazu, die beiden Modelle nur dann am Fahrzeug angebracht bzw. ausgeklappt zu haben, wenn Ihr die AHK auch unmittelbar braucht. Andernfalls kann es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.