Aktueller Bußgeldkatalog | Parken mit dem Anhänger
Darauf müsst Ihr beim Parken des Anhängers unbedingt achten
Wie, wo, wann und wie lange könnt Ihr Euren Anhänger eigentlich parken und unter welchen Bedingungen? Worauf ist zu achten? All das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Für die Fahrt mit dem Anhänger und das anschließende Parken ist es beispielsweise erforderlich, dass Ihr Unterlegkeile mitführt und den Anhänger beim Parken damit gegen das Wegrollen schützt. Auch ist es nicht erlaubt, den Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen am selben, öffentlichen Ort zu parken. Grundsätzlich solltet Ihr Euren Anhänger natürlich immer so parken, dass der laufende Verkehr nicht durch den Anhänger gestört wird.
Das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger
Relevant für die Fahrt mit dem Anhänger ist natürlich auch die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger. Diese muss in ordnungsgemäßen Zustand sein und genehmigt sein. Bei unseren Produkten übernehmen wir die Genehmigung, so sind unsere Anhängerkupplungen nach der Regelung ECE 55 (zuvor 94/20/EG) genehmigt sowie nach allen gültigen Regeln und dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Unsere Anhängerkupplungen müsst Ihr nicht mehr bei einer Prüfstelle prüfen und eintragen lassen, Ihr müsst lediglich unsere Montage- und Betriebsanleitung mitführen. Das ist die sogenannte ABE. Es ist nicht erlaubt, selbst Veränderungen an der Anhängerkupplung vorzunehmen, da dadurch die Genehmigung erlischt.
Habt Ihr jedoch eine AHK montiert, die beispielsweise verändert wurde und die Verkehrssicherheit beeinflusst werden kann, müsst Ihr mit einer Geldstrafe und einem Punkt rechnen. Dabei wird noch einmal unterschieden, ob “nur” eine Gefährdung bestand oder sogar ein Unfall passiert ist. Auch wenn Ihr ein Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger Anhängerkupplung führt oder dies als Fahrzeughalter zulasst, werden Geldbußen verhängt.
Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für die Vergehen beim Parken:
- Anhänger geführt, ohne Unterlegkeile mitzuführen: 5 €
- Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt: 20 €
- Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger AHK geführt: 25 €
- Führen eines Gespanns mit nicht vorschriftsmäßiger AHK als Fahrzeughalter zugelassen: 35 €
- Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, geführt: 135 €, 1 Punkt
- Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Gefährdung geführt: 165 €, 1 Punkt
- Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Unfall geführt: 200 €, 1 Punkt
Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog.