Die Zulassung für Euren Anhänger: Die wichtigsten Infos
Wenn Ihr einen neuen Anhänger bekommt, dann solltet Ihr unbedingt auch die Fahrt zur Zulassungsstelle einplanen. Ein Anhänger für Pkw ist nicht zulassungsfrei und Ihr müsst Euch neben der Zulassung auch amtliche Nummernschilder besorgen. Um diese zu bekommen und Euren neuen Anhänger für die erste Fahrt nutzen zu können, müsst Ihr Euren Anhänger anmelden. Nur mit gültiger Zulassung dürft Ihr ihn im Straßenverkehr nutzen.
Diese Dokumente braucht Ihr für die Zulassung Eures Anhängers
Damit Euer Anhänger zugelassen wird und Eure neuen Kennzeichen ausgestellt werden können, kommt Ihr um die Fahrt zur zuständigen Zulassungsstelle nicht herum. Wenn Ihr vor Ort seid, benötigt Ihr die folgenden Dokumente, damit Eure Zulassung ausgestellt werden kann: Ihr braucht die Herstellerbescheinigung beziehungsweise eine Bestätigung einer gültigen Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation wie die DEKRA oder den TÜV, die bestätigt, dass Euer Anhänger verkehrstauglich ist. Sollte der “TÜV” abgelaufen sein, fällt je nach Dauer der Überziehung ein Bußgeld an, achtet also unbedingt darauf, dass die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Außerdem solltet Ihr Euch ausweisen können, beispielsweise mit einem Personalausweis. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Abschließend braucht Ihr noch einen Versicherungscode von Eurer Versicherung, alternativ könnt Ihr auch eine Versicherungsdoppelkarte mitbringen.
Keine Papiere?
Auch wenn Ihr keine Papiere habt, könnt Ihr den Anhänger anmelden, dies ist aber viel schwieriger. Eine solche Ausnahme wird auch nur dann gemacht, wenn der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, nicht etwa, wenn Ihr diesen zuhause vergessen habt. Im Fall der verlorenen Unterlagen prüfen die zuständigen Behörden zunächst, wer der eigentliche Eigentümer Eures Anhängers ist. Selbstverständlich ist hier ein Kaufvertrag zwischen Euch und dem Verkäufer hilfreich und kann das Prozedere beschleunigen. Außerdem muss natürlich auch geprüft werden, ob der Anhänger als gestohlen gemeldet wurde. Ein Ersatz für die verlorenen Unterlagen kann in der Regel dann zeitnah angefordert werden, dazu sollte das alte Kennzeichen bekannt sein und der Fahrzeugschein am besten noch vorhanden sein.