Diese Punkte solltet Ihr bei der Fahrt mit Heckfahrradträger in DACH beachten

10. September 2021 um 15:41

HeckfahrradträgerZum Transportieren von Fahrrädern ist der Heckfahrradträger vor allem praktisch und unkompliziert. Doch damit Eure Fahrt ohne Probleme verläuft, solltet Ihr ein paar Punkte unbedingt im Blick halten. 

Das dritte Nummernschild ist in Deutschland Pflicht

Ist Euer Heckfahrradträger erst einmal beladen, verdeckt er vor allem des Kfz-Kennzeichen. Dieses muss aber laut StVO immer zu sehen sein. In Deutschland ist es deshalb Pflicht, ein drittes Kennzeichen, also ein Ersatz-Kennzeichen, am Heckfahrradträger zu befestigen. Achtet am besten schon beim Kauf des Trägers darauf, dass dieser eine Möglichkeit zur Befestigung des Kennzeichens hat. Ein drittes Kennzeichen könnt Ihr beim Straßenverkehrsamt einfach besorgen. Am besten montiert Ihr es dann fest am Träger, dann kann es nicht vergessen werden. Wichtig: Eine Abstempelung des Kennzeichens ist nicht erforderlich. 

Achtet auch darauf, dass die Beleuchtung Eures Fahrzeugs nicht verdeckt wird beim Transport der Fahrräder. Da sich dies oft nicht vermeiden lässt, sollte Euer Heckfahrradträger ebenfalls über eine Beleuchtung verfügen, die über die Steckdose am Heck mit der Fahrzeugelektronik verbunden werden kann. 

In Österreich braucht Ihr ein rotes Kennzeichen 

Auch in Österreich müsst Ihr ein drittes Kennzeichen am HFT montieren, wenn Eure Ladung das Original-Kennzeichen verdeckt. Die Besonderheit ist jedoch, dass ihr ein rotes Kennzeichen benötigt. Auch die aus Deutschland bereits bekannte Beleuchtung am Heckfahrradträger müsst Ihr beachten. 

Die Ladungssicherung und Beladung des Heckfahrradträgers in der Schweiz 

Neben dem dritten Nummernschild und der Beleuchtung wird in der Schweiz ein besonderer Fokus auf die Beladung des Heckfahrradträgers und der Ladungssicherung gelegt. So dürfen die Fahrräder explizit nicht breiter als das Fahrzeug sein und keine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Eine interessante Sonderregel gibt es hinsichtlich der Maße: Das Fahrrad darf die Gesamtlänge von zwei Metern nicht überschreiten, dann wäre es auch in Ordnung, wenn das Fahrrad je 20 cm pro Seite über dem Fahrzeug übersteht. Kommt es in der Schweiz für Euch zu einem Unfall aufgrund nicht korrekt gesicherter Ladung, müsst Ihr in jedem Fall für den Schaden aufkommen. Achtet in unserem Nachbarland unbedingt darauf, die Räder gut festzuzurren und alle dafür vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen am Heckfahrradträger zu nutzen. Deinstalliert mögliche andere Teile am Fahrrad, die leicht herunterfallen könnten wie Luftpumpen, Sattelschoner oder Körbe und vermeidet die Nutzung einer Abdeckungsplane. Durch letztere würde vor allem auch das Fahrverhalten Eueres Fahrzeugs beeinflusst. 

Das Tempolimit mit dem HFT

Ein Tempolimit für die Fahrt mit Heckfahrradträger ist in den meisten EU-Ländern nicht festgelegt, jedoch solltet Ihr darauf achten, was die Hersteller der Träger angeben und diese Werte nicht überschreiten. 

 

Achtet unbedingt auch in anderen Ländern der EU auf die Regeln zum Transport auf dem Heckfahrradträger. 

Warnwesten für die sichere Fahrt – auch im Urlaub

26. Juni 2017 um 16:18

WarnwesteIn Deutschland ist das Mitführen von Warnwesten schon seit Juli 2014 Pflicht. So muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Insassen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, was ein Aussteigen aus dem Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf der Autobahn oder bei Nacht erforderlich macht, ist diese Warnweste dann zu tragen.

Gerade jetzt zur Urlaubszeit sind Warnwesten ein Thema. Verreist man mit der ganzen Familie innerhalb Deutschlands so ist man mit einer Warnweste ja zunächst ausgestattet, wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat sicher mehr Warnwesten dabei. Auch bei Fahrten mit dem Wohnwagen oder anderen Anhängern sind die Warnwesten relevant.

Doch wie sieht es eigentlich bei Reisen, beispielsweise mit dem Wohnmobil, außerhalb Deutschlands aus? Wo muss man ebenfalls eine oder sogar mehrere Warnwesten mit sich führen? Tatsächlich sind in knapp 20 europäischen Ländern Warnwesten vorgeschrieben.

Warnwesten innerhalb der EU

Für Euren Urlaub innerhalb der EU haben wir Euch die Regelungen für das Tragen von Warnwesten einmal herausgesucht.

  • Belgien: Bei Unfällen und Pannen gibt es eine Tragepflicht für Warnwesten. Diese greift auch für Motorräder und gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Vorgeschrieben ist eine Warnweste pro Fahrzeug, erfüllt man dies nicht, kann das Bußgeld zwischen 50 Euro und 1375 Euro liegen.
  • Bulgarien: Personen, die sich außerhalb eines Fahrzeuges bewegen, müssen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Schnellstraßen oder Autobahnen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Das Bußgeld liegt bei circa 25 Euro.
  • Deutschland: Es besteht seit Juli 2014 eine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt zudem eine Mitführ- und Tragepflicht für Warnwesten durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft. Eine Ausnahme dabei gilt für den Fahrer von geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.
  • Finnland: Muss man in Finnland das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen, so gilt für alle Fahrzeugführer, dass diese Kleidung mit reflektierendem Material tragen müssen.
  • Frankreich: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht für jede Person eines Fahrzeugs bei Unfällen und Pannen, wenn das Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen wird. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Zusätzlich gilt jedoch seit 2008 eine Warnwestenpflicht auch für Fahrradfahrer, die nachts außerorts oder bei schlechter Sicht unterwegs sind. Die Bußgelder liegen zwischen 22 und mindestens 90 Euro (beim Kfz).
  • Italien: Für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen oder Pannen außerorts und auf Autobahnen verlassen, gilt eine Tragepflicht für Warnwesten. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Falle eines Unfalls muss zur Absicherung des Fahrzeuges ein Warndreieck aufgestellt werden, dies erfolgt nach dem Gesetz in der Regel durch den Fahrer, der ebenfalls eine Warnweste für diesen Vorgang tragen muss. Das Nichtmitführen von einer Warnweste wird nicht bestraft, das Bußgeld beträgt bei Nichtbeachten der Regelung mindestens 38 Euro.
  • Kroatien: Auch für Motorradfahrer gilt bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen eine Warnwestentragepflicht.
  • Luxemburg: Personen, die sich infolge eines Unfalls oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb eines Fahrzeugs bewegen, müssen eine Warnweste tragen. Auch für Fußgänger, die sich bei Dunkelheit auf Landstraßen bewegen, gilt diese Pflicht. Bußgelder betragen mindestens 49 Euro.
  • Montenegro: Warnwesten müssen bei Unfällen oder Pannen außerhalb von Ortschaften oder auf Autobahnen getragen werden. Die Mitführpflicht ist stets gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • Norwegen: Für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Weste für den Fahrer des Fahrzeuges.
  • Österreich: Als Fahrer von einem mehrspurigen Fahrzeug (zutreffend auch für Microcars, Zugmaschinen und Quads) muss man in Österreich eine Warnweste mitführen. Diese muss vom Fahrersitz aus leicht zu erreichen sein. Getragen werden muss diese Warnweste außerorts beim Aufstellen eines Warndreiecks im Falle eines Unfalls oder bei Pannen auf Autobahnen, Autostraßen sowie außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Bei Nichtbeachtung fallen Bußgelder ab 14 Euro an.
  • Portugal: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten, jedoch nur für Fahrzeuge mit einer portugiesischen Zulassung. Auch hier sind Motorradfahrer ausgenommen. Führt man keine Warnweste mit, werden 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht muss ein Bußgeld ab 120 Euro gezahlt werden.
  • Rumänien: Das Mitführen einer Warnweste ist für Fahrer von Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen Pflicht. Beim Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder einer Panne muss die Warnweste getragen werden. Wird dies nicht beachtet, so wird ein Bußgeld verhängt.
  • Serbien: Verlässt ein Fahrer in Serbien auf offener Straße einen Pkw, Bus oder Lkw, so muss eine Warnweste getragen werden.
  • Slowakei: Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeuges ist man außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer, ein Bußgeld kann mindestens 50 Euro betragen.
  • Slowenien: Wie in der Slowakei muss eine Warnweste getragen werden, wenn man mit einem Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen hat. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen. Bußgelder werden ab 40 Euro verhängt.
  • Spanien: Für Fahrer von Pkw und Lkw gilt eine Warnwestentragepflicht. Für Motorradfahrer gibt es keine solche Regelung. Bußgelder können bis zu 90 Euro teuer sein.
  • Tschechien: Es muss pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, die beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen angezogen werden muss. Zusätzlich muss für jeden weiteren Mitfahrer eine Warnweste bereitliegen.
  • Ungarn: Für Fußgänger und Fahrzeuginsassen, die sich außerhalb des Fahrzeuges aufhalten, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestentragepflicht. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder bis zu 120 Euro verhängt.

Aktionswochen im Juli bei MVG

Vom 1. bis zum 31.7.2017 erhaltet Ihr bei uns mit jeder Bestellung eines Sets oder einer Anhängerkupplung mit passendem Elektrosatz zwei Warnwesten umsonst dazu. Rüstet also jetzt für den Urlaub nach und sichert Euch auch mit den Warnwesten direkt mit ab.

 

 

Quelle: Landesverkehrswacht Niedersachsen