Die Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr zur Plakette wissen

12. Oktober 2020 um 13:28

Tempo 100-Plakette

Mit einem Gespann dürft Ihr normalerweise 80 km/h fahren. Das ist die Maximalgeschwindigkeit, die vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn wichtig ist. Selbstverständlich gelten grundsätzlich immer die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten der Straßenverkehrsordnung. In Ausnahmefällen ist es trotz der Beschränkung auf 80 km/h für Gespanne laut StVO möglich, die Geschwindigkeit für ein Gespann auf 100 km/h zu erhöhen. 

Warum die Geschwindigkeitsbegrenzung so wichtig ist

Die Regulierung der Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger ist deshalb so wichtig, da durch den Anhänger einige Faktoren deutlich beeinflusst werden. So kommt ein Gespann schneller ins Schlingern oder Schleudern, als ein normaler Pkw. Auch der Bremsweg wird durch das zusätzliche Gewicht deutlich beeinflusst und verlängert. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, auch wenn man eine Tempo 100-Plakette beantragt und genehmigt bekommt. 

Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr wissen

Mit der Tempo 100-Plakette ist es für ein Gespann erlaubt bis zu 100 km/h zu fahren. Die Plakette ist nach den Änderungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nicht mehr Gespann bezogen. Zuvor wurden die Plaketten für ein Gespann vergeben, sodass es nicht möglich war, beispielsweise den Anhänger des Gespanns mit einem anderen Fahrzeug bei Tempo 100 zu fahren.

Damit Ihr eine Plakette bekommen könnt, müsst Ihr einige Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss der Anhänger auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt und verkehrstüchtig sein. Die Reifen des Anhängers sollten mindestens einen Geschwindigkeitsindex von L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Auch dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Zusätzlich muss die Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Auch die Stützlast ist ein wichtiger Faktor. So orientiert sich diese an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers, als Obergrenze gilt der jeweilige kleinere Wert. Abschließend muss an der Rückseite des Anhängers die Tempo 100 Plakette inklusive Siegel der Straßenverkehrsbehörde angebracht sein.

Ob diese Punkte erfüllt sind, wird bei neueren Fahrzeugen und Anhängern bereits vom Hersteller angegeben. Ist dies nicht der Fall, könnt Ihr ein Gutachten beispielsweise vom TÜV anfertigen lassen, das bestätigt, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Anschließend erhaltet Ihr unter Vorlage des Gutachtens beim Straßenverkehrsamt die Plakette, die Ihr dann am Anhänger befestigt und vom Straßenverkehrsamt zusätzlich siegeln lassen müsst. Auch in den Papieren muss die Genehmigung zur Fahrt mit 100 km/h eingetragen werden.

 

 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

1. Juni 2020 um 8:00

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger

Das korrekte Beladen vom Anhänger, das Einhalten von Geschwindigkeiten, die Ladungssicherung, das Parken und noch einiges mehr ist im Bußgeldkatalog auch für das Fahren mit Anhänger geregelt. Worauf ist zu achten und vor allem, mit welchen Strafen und Bußgeldern müsst Ihr rechnen? Wir haben Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Fahren mit Anhänger

Um die Überschreitungen von Geschwindigkeiten definieren zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger auf 80 km/h festgelegt ist. Das ist vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften wichtig. Wenn Ihr schneller fahren möchtet, benötigt Ihr eine zusätzliche Genehmigung für Euer Gespann. Das entstehende Risiko bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als hoch eingestuft, da Euer Gespann bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schlingern oder Schleudern geraten kann. Auch ist der Bremsweg durch das zulässige Gewicht des Anhängers verlängert. 

Das Überschreiten der Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich ähnlich geregelt, wie beim Fahren ohne Anhänger. Während 10-15 km/h nur mit Geldstrafen in maximaler Höhe von 30 € geahndet werden, sind höhere Überschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden. Ab 40 km/h müsst Ihr zusätzlich mit Fahrverboten rechnen. Bei über 60 km/h müsst Ihr mit Punkten, Fahrverboten und einer Geldstrafe von 600 € rechnen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung.

Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften 

  • bis 10 km/h: 15 €
  • bis 15 km/h: 25 €
  • bis 20 km/h: 70 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 80 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 40 km/h: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 440 €, 2 Punkt, 2 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • bis 10 km/h: 20 €
  • bis 15 km/h: 30 €
  • bis 20 km/h: 80 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 140 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 40 km/h: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 480 €, 2 Punkt, 3 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Darf mein Pkw als Zugfahrzeug eingesetzt werden und einen Anhänger ziehen?

11. Juni 2019 um 11:59

ZugfahrzeugBevor Ihr eine Anhängerkupplung nachrüstet, müsst Ihr natürlich erst einmal klären, ob Euer Auto überhaupt für die Fahrt mit dem Anhänger ausgelegt und als Zugfahrzeug zugelassen ist. Alle Infos, die Ihr dafür braucht, findet Ihr auf dem Typenschild des Fahrzeugs. Die Daten stehen sowohl im Serviceheft als auch meistens auf einem Aufkleber, der im Reserveradmodul untergebracht ist. Sollte er dort nicht zu finden sein, findet Ihr in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs sicher eine Info, wo Euer Typenschild angebracht ist. Neben dem Fahrzeughersteller und der Genehmigungsnummer ist dort auch die Fahrgestellnummer zu finden. In der zweiten Zeile werden zudem technisch zulässige Gewichte angegeben. Darunter findet Ihr auch das zulässige Gespanngewicht.

Das gibt das zulässige Gespanngewicht an

Wie der Name schon sagt, gibt das Gespanngewicht an, wie schwer das Gespann, also Fahrzeug und Anhänger sein dürfen. Somit ist zunächst einmal klar, dass ein Gespann bestehen darf, also theoretisch ein Anhänger gezogen werden könnte. Dann kommt es auf den Wert an. Vom Gespanngewicht muss das Gewicht des Fahrzeugs abgezogen werden, um zu klären, ob und wenn ja mit welchem Gewicht ein Anhänger gezogen werden kann.

Zusätzlich könnt Ihr auch den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, dieser Weg ist einfacher. Der Fahrzeugschein gibt mit den Werten O1 und O2 an, welche gebremste und ungebremste Anhängelast technisch für das Fahrzeug zulässig ist. Wenn Ihr dort keine Werte finden könnt, dann ist das Fahrzeug nicht für die Fahrt mit Anhänger zugelassen.

 

Was passiert, wenn Euer Fahrzeug nicht als Zugfahrzeug zugelassen ist und dennoch einen Anhänger ziehen würde?

Damit ein Fahrzeug für die Anhängerfahrt zugelassen ist, müssen schon in der Entwicklung des Fahrzeugs einige Punkte erfüllt werden. So wird beispielsweise die Motorisierung des Autos auf den möglichen Einsatz als Zugfahrzeug angepasst, oder es werden spezielle Anbaupunkte für die Anhängerkupplung seitens des Fahrzeugherstellers definiert. Auch die Kühlung des Motors und anderer System muss für die Anhängerfahrt gesondert definiert werden. Wenn Euer Auto nicht für die Belastung und den Dienst als Zugfahrzeug geeignet und zugelassen ist, ergeben sich also verschiedene Schäden am Fahrzeug, wenn dieses dennoch zum Ziehen eines Anhängers genutzt wird.

 

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Der Führerschein für die Fahrt mit dem Anhänger: Die verschiedenen Klassen und was sie bedeuten

15. Mai 2019 um 11:23

Führerschein für die Fahrt mit AnhängerIn Deutschland gibt es viele verschiedene Führerscheinklassen, unter diesen sind auch einige, die das Fahren mit Anhänger regeln und beeinflussen. Wir haben einen Blick auf die verschiedenen Scheine geworfen und fassen Euch die Eckdaten der Scheine einmal zusammen. So wird unterschieden zwischen dem Führerschein Klasse 3, Klasse B, Klasse B96 und Klasse BE.

Der Führerschein Klasse 3

Dieser Schein ist schon älter und wurde durch die Klasse B ersetzt. Er ist zwar alt, jedoch nicht ungültig und bestätigt für seine Inhaber die Erlaubnis, beispielsweise einen Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren. Außerdem ist es mit dem Schein Klasse 3  auch erlaubt, Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht (solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist) zu fahren. Das heißt, es können auch Gespanne bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Ebenfalls eingeschlossen in den Schein Klasse 3 sind Motorräder und  Trikes und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h.

Das dürft Ihr mit dem Führerschein Klasse B fahren

Wenn Ihr einen Führerschein der Klasse B habt, dürft Ihr Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Ausgenommen davon sind Motorräder, die unter die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A fallen. Zusätzlich dürfen die angesprochenen Kraftfahrzeuge nicht mehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben. Wenn es um das Fahren mit Anhänger geht, so ist es mit dem Führerschein der Klasse B erlaubt, Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zu ziehen, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, vorausgesetzt die zulässige Gesamtmasse von Pkw und Anhänger übersteigt den Wert von 3500 kg nicht.

Der Führerschein Klasse B96

Dieser Führerschein ist eine Ergänzung zur Klasse B und wird deshalb zusätzlich im Führerschein vermerkt. Wenn man diese Erweiterung hat, ist es gestattet, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Zusätzlich erhöht sich dann auch das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (also Zugfahrzeug und Anhänger), das man führen darf. Und zwar darf das zulässige Gesamtgewicht beim Schein Klasse B96 zwischen 3500 kg und 4250 kg liegen.

Mit dem Führerschein Klasse BE unterwegs

Wenn Du einen Führerschein Klasse BE hast, dann bist Du maximal flexibel bei der Fahrt mit dem Anhänger. Dieser ist eine Kombination aus der Klasse B und der Erlaubnis mit Anhänger zu fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf dabei bis zu 3,5 Tonnen betragen. Dies ist also der Führerschein, mit dem Du den schwersten Anhänger ziehen kannst.

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Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Jeep Wrangler (JL)

12. April 2019 um 12:14

Jeep Wrangler (JL)Der Jeep Wrangler (JL) bringt den bekannten Geländewagen in ein modernes Design. Ab BJ 08/2018 gibt es das Modell mit Ecken und Kanten nun in einem sportlichen Look, der sich natürlich an dem Evergreen und seinem signifikanten Look noch stark orientiert. Seit vielen Jahren ist der Jeep Wrangler ein beliebtes Fahrzeug für Offroadtouren und findet auch im Stadtverkehr zunehmend Verwendung. Der Wrangler eignet sich auch als Zugfahrzeug hervorragend und kann seine Zugstärke mit der passenden Anhängerkupplung unter Beweis stellen.

In unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine passende abnehmbare Anhängerkupplung für ein einfaches Nachrüsten. Unsere Anhängerkupplung wird über ein Drehrad des Systems 2040 einfach bedient und kann jederzeit abgenommen werden. Die AHK greift nicht in die hochwertige Optik des Jeep Wrangler (JL) ein und ist zudem einfach zu bedienen. Jeep Wrangler (JL)

 

Die Produktvorteile der abnehmbaren AHK für den Jeep Wrangler (JL) ab BJ 08/2018 im Überblick

  • senkrecht abnehmbare Kugelstange mit MVG-Automatiksystem 2040
  • kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
  • Demontage über Drehgriff
  • wegklappbarer Steckdosenhalter
  • auch für Fahrzeuge mit AdBlue-Tank
  • keine Auflastung möglich
  • automatische Verriegelung und abschließbar
  • Elektrosatz mit fahrzeugspezifischen Steckern und NSL-Abschaltung, PDC-Abschaltung fahrzeugseitig, elektronische Blinkkontrolle, LED-kompatibel, ausführliche Montaganleitung

Die technischen Daten für die abnehmbare AHK für den Jeep Wrangler (JL) ab BJ 08/2018

  • D-Wert: 13 kN
  • Anhängelast: 2671 kg
  • Stützlast: 140 kg

Die abnehmbare Anhängerkupplung für Euren Jeep Wrangler (JL) findet Ihr in unserem MVG-Shop mit der Artikelnummer 0849 AS.

 

 

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Sicher Beladen für die Fahrt mit Anhänger

11. Oktober 2018 um 11:25

BeladenVor der Fahrt mit dem Anhänger ist es wichtig, sich auch mit der Ladung zu beschäftigen. Schließlich kann diese das Fahrverhalten des Gespanns beeinflussen. Wenn Ihr die Checkliste zum Fahren mit Anhänger durchgegangen seid, werdet Ihr Euch auch mit der Ladung beschäftigen. Vielleicht habt Ihr den Anhänger schon beladen, vielleicht müsst Ihr aber auch noch ein paar Teile unterbringen. Dabei ist es wichtig, sich über ein paar Punkte klar zu werden. Der Schwerpunkt des Anhängers ist in der Regel mittig, leicht vor der Achse. Wichtig beim Beladen ist es, nicht nur zu wissen, wo der Schwerpunkt ist, sondern diesen auch bei der Verteilung der Last einzuplanen. Dabei solltet Ihr vor allem darauf achten, die Last gleichmäßig am Schwerpunkt und um den Schwerpunkt herum zu verteilen. Lieber Ihr ladet die Ware etwas weiter vorne ein als zu weit hinten. Wenn Ihr den hinteren Teil überladet, kommt es zu einer negativen Stützlast, diese kann das Gespann bei der Fahrt ins Schleudern bringen.

Zusätzlich solltet Ihr darauf achten, dass große, schwere Ladungsstücke möglichst weit unten am Boden gelagert werden. Ein liegender Schrank ist einfacher zu transportieren als ein stehender, schließlich federt auch dieser Schrank Fahrbewegungen ab und kann seinen eigenen Schwerpunkt beispielsweise beim Fahren um eine Kurve ungewollt verlagern. Wenn der Schrank hingegen liegend transportiert wird, ist auch der Schwerpunkt des Schranks deutlich tiefer und beeinflusst das Fahrverhalten des Anhängers und des ganzen Gespanns deutlich weniger. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Eure Ladung stets gut sichert. Zurrgurte und Netze sind eine gute Möglichkeit zur Ladungssicherung, im Ernstfall werden schließlich auch kleinste Ladungen zu gefährlichen Geschossen. Auch umher rutschende Kartons mit Büchern bei einem Umzug sind schwer und können den Anhänger negativ beeinflussen, deshalb solltet Ihr diese so im Anhänger verladen, dass der Bewegungsspielraum eingeschränkt ist, im Zweifel verwendet Ihr am besten auch dabei Sicherungsgurte.

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Checkliste vor der Fahrt mit Anhänger

12. September 2018 um 10:28

ChecklisteBevor Ihr Euch mit Eurem Gespann in Bewegung setzt, solltet Ihr bestimmte Punkte von Eurer Checkliste durchgehen und prüfen. Wir haben für Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt, die Ihr unbedingt vor dem Losfahren überprüfen solltet, damit Ihr gut für die nächste Fahrt mit dem Anhänger vorbereitet seid. 

 

Unsere Checkliste: Diese Punkte sind vor der Fahrt mit dem Anhänger zu prüfen

  1. Vergewissert Euch, dass die Kugelkupplung des Anhängers auch tatsächlich auf der Kugelstange des Zugfahrzeug eingerastet ist. An vielen Anhängern ist zur Erkennung eine Markierung vorgesehen, damit Ihr Euch sicher sein könnt, dass alles korrekt ist – auch wenn Ihr das Geräusch zum Einrasten vielleicht einmal überhört habt.
  2. Prüft vor dem Losfahren auf jeden Fall die Blinker und Leuchten. Durch den Elektrosatz sind Zugfahrzeug und Anhänger elektronisch miteinander verbunden, ob dort auch alles korrekt funktioniert, solltet Ihr vor jeder Anhängerfahrt durch ein Überprüfen der Blink- und Leuchtfunktionen abgleichen. Außerdem solltet Ihr auch alle Reflektoren noch einmal unter die Lupe nehmen, sind diese vielleicht zu verschmutzt?
  3. Ist das Sicherungsseil korrekt am Fahrzeug befestigt? In einigen EU-Ländern sind dafür bestimmte Halterungen vorgeschrieben. Wie Ihr das Abreißseil richtig befestigt, stellen wir Euch in unserem Beitrag vor.
  4. Habt Ihr alle Werte eingehalten? Beim Fahren mit Anhänger sollte die Stützlast, die das Fahrzeug und die Anhängerkupplung zulassen, nicht überschritten werden. Dabei kann die Anhängerkupplung oft mehr “aushalten” als das Fahrzeug, maßgeblich ist aber der geringere Wert
  5. Sichert vor dem Losfahren unbedingt Eure Ladung richtig. Große schwere Teile sollten nach unten, das Gewicht sollte grundsätzlich gleichmäßig verteilt sein und nichts sollte hin und her fliegen können. Dadurch kann sich das Fahrverhalten des Anhängers bei der Fahrt ändern und Ihr könnt schnell den Überblick verlieren.
  6. Abschließend solltet Ihr noch einmal um den ganzen Anhänger herumgehen. Ist die Handbremse gelöst? Ist das Stützrad hochgekurbelt? Sind mögliche Klappen geschlossen? Sind die Reifen in einem guten Zusatz? All diese Punkte solltet Ihr mit einem Blick prüfen können und gerade die Reifen im Hinblick auf das Fahren bei verschiedener Witterung in Auge behalten.

 

Nun müsst Ihr Euch nur noch die Innenspiegel am Fahrzeug richtig einstellen und ggf. die Zusatzspiegel in Betrieb nehmen. Dann habt ihr die Checkliste schon abgearbeitet, könnt losfahren und Euren Ausflug mit dem Anhänger beginnen. Gute Fahrt!

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