Rückwärtsfahren leicht gemacht: Fünf Tipps zum Rangieren mit dem Anhänger

31. Juli 2018 um 9:33

RangierenRangieren mit Anhänger, das Einparken und die normale Fahrt ist oft nicht so einfach wie man es sich wünschen würde. Für das Fahren mit einem Anhänger muss man sich schließlich nicht nur an das große Gespann gewöhnen, sondern auch grundsätzlich die Einschränkungen des Führerscheins beachten.

Auch bei aller Übung ist oft das Rangieren und Rückwärtsfahren mit dem Anhänger am schwierigsten. Damit dies bald keine Hürde mehr darstellt, haben wir Euch fünf Tipps zusammengestellt, die das Rückwärtsfahren mit Anhänger leichter machen und Euch für das nächste Rangieren wappnen.

 

Darauf solltet Ihr beim Rangieren mit Anhänger achten

  1. Bevor Ihr los fahrt und den Anhänger beispielsweise in eine Parklücke rangiert, solltet Ihr unbedingt darauf achten, Eure Spiegel so einzustellen, dass Ihr den Anhänger gut sehen könnt. Dabei dürft Ihr auch den Innenspiegel nicht vernachlässigen, dieser wird beim Hängerfahren natürlich deutlich weniger genutzt als sonst, kann Euch aber beim Rückwärtsfahren eine Hilfe sein, da Ihr darin den Anhänger gut beobachten könnt und Euch Orientierungspunkte am Hänger suchen könnt. Sicher kennt der Eine oder Andere dies schon vom Anhängen, wenn man einmal keinen Helfer hat, wird das Anhängen durch Orientierungspunkte am Anhänger auch ohne Hilfe einfacher.
  2. Wenn Ihr rückwärts fahrt, achtet unbedingt darauf, dass Ihr langsam fahrt und lenkt. Je kleiner der Anhänger ist, desto stärker reagiert er auf Eure Lenkbewegungen. Wenn Ihr also alles etwas langsamer macht, könnt Ihr vermeiden, dass der Anhänger plötzlich eine Position eingenommen hat, die Ihr entweder vorher nicht abschätzen konntet oder die Ihr nicht einfach rückgängig machen könnt. Wenn Ihr langsam unterwegs seid, könnt Ihr jederzeit bremsen und auf Bewegungen des Anhängers reagieren.
  3. Wenn Ihr Euch mit den Abständen beim Einparken nicht sicher seid, solltet Ihr Euch einen Einweiser zur Hilfe holen. Wenn Ihr niemanden habt, steigt auf jeden Fall zwischendurch aus und seht Euch an, wieviel Platz zum Rangieren Ihr überhaupt noch habt.
  4. Achtet darauf, dass der Winkel beim Rückwärtsfahren nicht zu steil wird. Denn je steiler der Winkel ist, desto aufwendiger ist das Einparken in die Parklücke auch für Euch. Wenn es möglich ist, fahrt ruhig etwas weiter von der Parklücke weg, dann könnt Ihr ganz entspannt in einem sanften Bogen einparken.
  5. Bei der Wahl der Parklücke solltet Ihr schon vorab darauf achten, dass diese nicht nur selbst groß genug ist, sondern Ihr auch zum Rangieren an sich genug Platz habt. Bedenkt die Länge Eures Gespanns und agiert entsprechend vorausschauend.

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PDC-Abschaltung: Warum das Auto den Anhänger nicht als Hindernis sieht

30. Mai 2018 um 10:25

PDC-AbschaltungSeit einigen Jahren gehört die sogenannte PDC (Park Distance Control) an PKW zur Standard-Ausstattung. Beim Rückwärtssetzen erkennen Sensoren per Ultraschall Hindernisse hinten, der Bordcomputer gibt dem Fahrer vorne ein optisches und / oder akustisches Signal. Eigentlich müsste ein Anhänger am Zugfahrzeug auch als Hindernis gemeldet werden, da er sich unmittelbar am Heck befindet. Die PDC müsste verrücktspielen und dauerhaft warnen. Tut sie aber nicht. Doch warum eigentlich nicht? Grund ist eine PDC-Abschaltung, die technisch auf verschiedene Art und Weisen realisiert wird.

Heinz Hueber, technischer Leiter unserer Abteilung für Elektrosätze, erklärt, wie die Park Distance Control bei nachgerüsteten Anhängerkupplungen abgeschaltet wird.

  1. Volle Integration in die Bordelektronik des Zugfahrzeugs

Wird eine Anhängerkupplung werksseitig vom PKW-Hersteller verbaut, wird deren Elektronik komplett in die Bordelektronik des Zugfahrzeugs integriert. Im Bordcomputer ist dann der Anhängerbetrieb freigeschaltet, so weiß dann der Bordcomputer automatisch beim Einstecken des Anhängersteckers, dass zum Beispiel die PDC und die Nebelrückleuchte am PKW abgeschaltet werden muss und evtl. die Gespannstabilisierung eingeschaltet wird.

Wird eine Anhängerkupplung nachgerüstet, so könnte diese Integration der Kupplungselektronik in die Bordelektronik des Zugfahrzeugs von einer Fachwerkstatt ebenfalls erledigt werden. Dazu müssen die im Fahrzeug befindlichen Steuergeräte manuell mittels Tester für den Anhängerbetrieb freigeschaltet werden (ACHTUNG nicht jeder Tester kann auch alle Steuergeräte freischalten).
Leider lassen nicht alle Fahrzeughersteller diesen Zugriff auf die intelligente Bordelektronik ohne weiteres zu. Eventuell wird nach einem Vertragswerkstattbesuch die Freischaltung zurückgesetzt. Deshalb lösen die Hersteller der nachrüstbaren Anhängerkupplungen die PDC-Abschaltung durch eine elektronische oder mechanische Anhängererkennung.

  1. Steuermodul im E-Satz übernimmt die Erkennung

In dem zur Anhängerkupplungen mitgelieferten Elektrosatz ist ein Steuermodul eingebaut, dass das Vorhandensein eines Anhängers über die angekoppelte Last der Anhängerbeleuchtung erkennt und die notwendigen Informationen an die Bordelektronik weitergibt. Wir klinken uns damit zwar in die Bordelektronik des Zugfahrzeugs ein, aber ohne Freischaltung. Die PDC-Abschaltung wird entweder über einen P-OFF Schalter, über den immer mehr Fahrzeuge verfügen, manuell ein bzw. ausgeschaltet oder automatisch mittels intelligentem Steuermodul des E-Satzes, das auch die Nebelschlussleuchte bei Anhängerbetrieb am Fahrzeug ab- und am Hänger anschaltet. Nachteil: Weitere Fahrerassistenzsysteme werden nicht angepasst.

  1. Mikroschalter unterbricht Stromzufuhr

Der einfachste Weg ist ein mechanischer Mikroschalter in der Steckdose der Anhängerkupplung. Wird der Stecker des Anhängers eingesteckt, wird der Mikroschalter umgelegt und unterbricht die Stromzufuhr der PDC. Gleichzeitig wird auch die Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug abgeschaltet. Die Nebelschlussleuchte am Anhänger leuchtet dann allein, beim Zugfahrzeug leuchtet nichts mehr.

  1. Digitale Kommunikation über Datenbus (CAN)

Heute kommunizieren viele Fahrzeuge über einen sogenannten Datenbus. Dabei werden alle Informationen im Fahrzeug digital über eine Zweidrahtleitung transportiert. Die Steuergeräte sind über den Datenbus, CAN (Controller Area Network) genannt, miteinander verbunden und tauschen erforderliche Signale über die beiden Leitungen, CAN-High und CAN-Low, aus.

Technisch könnten die modernen Steuergeräte der Anhängerkupplungen sich in den CAN-Bus einklinken und mit den Bordsteuergeräten digital kommunizieren. Dies ist aktuell noch selten der Fall.

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Fahren mit dem Bootsanhänger – Das müssen Sie beachten

15. Februar 2017 um 16:02

BootsanhängerBootsanhänger sind für Bootsbesitzer unerlässlich. Schließlich muss das edle Teil irgendwie ans Wasser kommen. Hat man die notwendige Anhängerkupplung nicht gleich beim Neukauf werksseitig installieren lassen, muss eine Kupplung nachträglich eingebaut werden. Davor stehen noch eine Menge Dinge, die es zu beachten und zu bedenken gibt. 

10 Tipps zum Fahren mit Bootsanhänger

1) Einschränkungen des Anhängerführerscheins beachten

Es klingt banal, ist es aber nicht. Bevor Ihr mit Trailer und Boot losfahren könnt, müsst Ihr prüfen, ob Ihr die entsprechende Führerschein-Zulassung besitzt. Bei Führerscheinen der alten Klasse 3 ist das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkung erlaubt. Seit 1999 ist für den Anhängerbetrieb ab einer Anhängelast von 750 kg ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. Dafür wird eine separate Fahrprüfung mit Anhänger durchgeführt. Bootstrailer mit Boot und Ausrüstung überschreiten in der Regel diese Grenze von 750 kg, so dass ggf. eine Fahrprüfung gemacht werden muss.

2) Ist Euer Zugfahrzeug für einen Bootstrailer geeignet?

Diese Frage wird oft vergessen. Viele lassen sich eine Anhängerkupplung montieren und hängen einfach den Anhänger an. Doch nicht jeder PKW hat eine genügend große Anhängelast, um einen Bootstrailer mit Ladung zu ziehen.

Die technisch zulässige Anhängelast ihres PKW finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt O.1 (gebremste Anhängelast) und O.2 (ungebremste Anhängelast).

Zu beachten ist, dass die zulässige Anhängelast oder das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziff. F1) durch eine weitere Angabe in den Fahrzeugpapieren eingeschränkt werden könnte, nämlich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges.

Das Gesamtgewicht des Zuges setzt sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges einschließlich der Insassen und der Zuladung und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers einschließlich Ladung zusammen. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges darf die Angabe in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1,Ziff. 22) nicht überschreiten.

Sollte also die Summe aus maximal zulässiger Anhängelast und maximal zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschreiten, kann entweder die zulässige Anhängelast oder das zulässige Gesamtgewicht nicht voll ausgeschöpft werden.

Neben der Anhängelast spielt die Stützlast eine wesentliche Rolle. Die Stützlast wirkt vertikal, das heißt von oben, auf die Kugel der Anhängerkupplung ein. Auch die maximal zulässige Stützlast (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziff. 13) darf nicht überschritten werden. Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug zu einer Überlastung der Heckkonstruktion des Fahrzeuges und gegebenenfalls der Hinterachse. Die Vorderachse kann gegebenenfalls ungünstig entlastet werden (Lenkung und Traktion). Die zulässige Stützlast sollte aus Gründen der Fahrstabilität jedoch möglichst ausgenutzt werden.

Die Stützlast der Anhängerkupplung ist üblicherweise auf die zulässige Stützlast des Fahrzeuges abgestimmt. Im Einzelfall können die Werte für die Anhängerkupplung von den Fahrzeugwerten abweichen. Maßgebend ist dann immer der kleinere Wert.

Wichtig ist die Ermittlung der tatsächlichen Stützlast des Anhängers. Dazu sind entsprechende Stützlastwaagen in verschiedenen Ausführungen im Fachhandel erhältlich. Ersatzweise kann auch eine Personenwaage verwendet werden. Der Anhänger sollte gerade und auf ebenem Untergrund stehen. Durch vorsichtiges Positionieren des Stützrades des Anhängers auf der Personenwaage kann die Stützlast ermittelt werden.

3) Das richtige Kupplungs-Modell

Starr, abnehmbar oder schwenkbar? Das ist die Frage der Fragen. Bevor Ihr eine Anhängerkupplung kauft, solltet Ihr Euch überlegen, welche Anhängerkupplung für Eure Nutzung ideal ist. Fahrt Ihr viel mit dem Anhänger? Legt Ihr Wert darauf, dass die Anhängerkupplung im ungenutzten Zustand nicht sichtbar ist? Ist Euch Flexibilität wichtig? Für Vielnutzer ist eine starre Anhängerkupplung immer eine gute, solide Lösung. Wenn Ihr jedoch flexibel sein möchtet und die Optik des Autos beim Nichtgebrauch der AHK nicht beeinflussen möchtet, sind abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen eine gute Lösung. Diese sind einfach zu bedienen und greifen nicht in das Design des Autos ein, dennoch sind die Anhängerkupplungen bei Bedarf schnell und einfach montiert und direkt einsatzbereit.

4) Produkte made in Germany

Eine Anhängerkupplung ist ein sicherheitsrelevantes Zubehörteil. Deshalb solltet Ihr nicht am falschen Ende sparen und auf das erste, billige Angebot eingehen. Leider wird an vielen Stellen bei der Herstellung der Kupplung gespart. Manchmal können die Passgenauigkeit oder die Montagefreundlichkeit dann stark von hochwertigeren Produkten abweichen.

Ihr als Verbraucher haben nicht die Möglichkeit, gute Anhängerkupplungen von schlechten zu unterscheiden.

Durch einen Kauf einer Anhängerkupplung von einem der namenhaften Hersteller in Deutschland seid Ihr immer auf der richtigen Seite. Konstruktion und Produktion in Deutschland ist nach wie vor ein gutes Zeichen für gute Qualität und hervorragende Produkte.

Ein Tipp: Informiert Euch im Vorfeld über  die verschiedenen Hersteller im Internet. Hat vielleicht ein Bekannter bereits nachgerüstet? Zu den einschlägigen Herstellern auf dem deutschen Markt findet Ihr im Internet viele Berichte und Bewertungen. Sicher ist es einmal einen Blick wert.

5) Macht Euch mit dem Gespann vertraut

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Erwerb von Kupplung und Bootstrailer nichts mehr im Wege.

Gerade Anfänger sollten vor der ersten Fahrt bedenken: Im Anhängerbetrieb verhält sich das Fahrzeug anders als im normalen Betrieb:

  •  Der Kurvenradius beziehungsweise der Wenderadius ist größer.
  •  Unter Umständen sind Zusatzspiegel erforderlich, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug.
  •  Die Beschleunigung und das Bremsverhalten sind anders.
  •  Die Länge des Gespanns ist in jedem Fall gewöhnungsbedürftig.
  •  Sie müssen wissen, wie groß eine Lücke für das problemlose Einfädeln in den fließenden Verkehr sein muss, um hektische Fahrmanöver und Unfälle zu vermeiden.

Diese Umstände und Fragen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, sich mit dem Gespann vertraut zu machen. Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich dazu am besten, dort gibt es außerdem viele Tipps und Tricks rund um das Fahren mit dem Anhänger.

6) Wie hoch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

In Deutschland ist beim Fahren mit dem Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässig. Es gibt jedoch gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung eine Sonderregelung, die eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Um eine Genehmigung für 100 km/h zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen und muss einen automatischen Blockierverhinderer (allgemein unter ABS bekannt) besitzen. Zudem müssen die Reifen des Anhängers jünger als sechs Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen.

Wenn der Anhänger dann noch mit einer Bremse und mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet ist, steht der Fahrt mit dem Bootstrailer nichts mehr im Wege.

Zu beachten ist jedoch, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, von weiteren technischen Faktoren abhängt. Sind nur die oben genannten Ausstattungsmerkmale des Zugfahrzeugs und des Anhängers erfüllt, darf die zulässige Masse des Anhängers das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Wiegt das Zugfahrzeug also 2 Tonnen, darf die zulässige Masse des Anhängers 2,2 Tonnen erreichen.

Dieser Wert erhöht sich auf das 1,2-fache, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb besitzen (im Allgemeinen unter ESP bekannt) besitzt oder der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) oder mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.

Fehlen Bremse oder hydraulischer Schwingungsdämpfer am Anhänger, darf seine zulässige Masse höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Das kann für einen Bootstrailer zu wenig sein.

Zu guter Letzt muss die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Der Anhänger muss so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dennoch ist das Ausnutzen der zulässigen Stützlast für das Fahrverhalten des Gespannes empfehlenswert.

7) Rangieren mit dem Anhänger

Besonders das Rangieren und Einparken mit einem Anhänger ist nicht einfach und sollte am Anfang geübt werden. Jedes Gespann reagiert unterschiedlich und muss individuell bedient werden. Wichtig ist vor allem, immer die Ruhe zu bewahren. Hektisches Lenken und Vor- und Zurückfahren bringt nichts und hat meistens nicht den gewünschten Effekt. Testet in Ruhe aus, wie der Anhänger reagiert und was Ihr bei Eurem Gespann beachten müsst. Es gilt: Beim Rückwärtsfahren muss entgegengesetzt gelenkt werden, damit der Anhänger in die gewünschte Richtung fährt. Besonders Anfänger sollten vor der ersten, richtigen Fahrt ein paar Übungsrunden mit dem Anhänger drehen. In diesem Zusammenhang sei das noch einmal auf das oben erwähnte Fahrsicherheitstraining hingewiesen.

8) Bergfahrten mit dem Anhänger

Allgemein gilt: Fahrzeuge mit Allradantrieb sind besser für die Fahrt am Berg geeignet und können den Anhänger besser ziehen. Vor allem bei der Anfahrt am Berg vereinfacht das Allradgetriebe die Fahrt. Auch die Fahrt mit einem heckangetriebenen Fahrzeug ist vorteilhafter, da die Traktion der Hinterräder bei einem Heckantrieb begünstigt wird. Die Fahrt bergab sollte in einem möglichst niedrigen Gang erfolgen, um die Bremswirkung des Motors mit auszunutzen.

9) Kurven fahren mit dem Anhänger

Beachtet bei Kurvenfahrten die Länge des Gespanns. Der Kurvenradius ist bei einem Gespann größer. Manchmal geht Euch ‚die Kurve aus‘, da der Anhänger durch den größeren Kurvenradius der eigentlich, gefahrenen Linie nicht folgt.

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