Die Zulassung: Wann muss eine AHK eingetragen werden?

2. Februar 2015 um 12:29

Zulassung AHK

Die neue Anhängerkupplung ist gekauft und montiert. Und jetzt? Direkt losfahren oder fehlt da noch etwas? Früher einmal mussten neue Anhängerkupplungen nach der Montage von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden. Ist das heute noch notwendig? Nein. Zumindest nicht bei unseren MVG-Produkten aus dem MVG-Onlineshop.

Eine AHK von MVG

Wenn Ihr eine Anhängerkupplung von MVG kauft, haben wir bereits das Wichtigste erledigt. Das Genehmigungsverfahren ist in unsere Entwicklung integriert und so gewährleisten wir bereits die Abnahme durch die Prüfstelle.

Abschließend wird unsere Abnahme zusätzlich durch einen Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr geprüft. Dies wird dann entsprechend in unserer Montage- und Betriebsanleitung der jeweiligen Anhängerkupplung vermerkt. Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55  beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.

Bei den MVG-Produkten entfällt also das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle und auch das Eintragen der MVG-Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig. Aber nicht vergessen: Die Montage- und Betriebsanleitung unserer Anhängerkupplung müsst Ihr dennoch Euren Fahrzeugpapieren beifügen und diese immer im Fahrzeug mitführen.

Und was mache ich bei Produkten, die nicht von MVG sind oder noch keine EU-Zulassung haben?

Verfügt die Anhängerkupplung nicht über eine EU-Zulassung, ist auch weiterhin eine Anbaumaßnahme über den ordnungsgemäßen Anbau durch eine anerkannte Prüfstelle wie den TÜV oder die Dekra notwendig. Wenn Ihr ein neues Teil an Euer Auto anbaut oder eine Änderung am Auto vornehmt, so muss diese dann von einer solchen Prüfstelle abgenommen werden. So sieht es auch bei dem Anbau einer neuen Anhängerkupplung aus, die noch keine EU-Zulassung hat. Bei Anhängerkupplungen greift dabei das Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile. Dies ist ein nationales Verfahren, das dazu dient, zulassungspflichtige Teile ohne ECE zu prüfen und für Euch einzutragen.

So kommt man nach dem Einbau des neuen Teils um eine Abnahme durch die Prüfstelle nicht herum und muss einen kurzen Besuch beim zuständigen Zulassungsstelle einplanen. Versäumt es nicht, zuvor bei der zuständigen Prüfstelle noch einmal nachzufragen.

 
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