8 Fakten zur Achslast beim Anhänger

13. Januar 2021 um 14:47

AchslastWas ist eigentlich die Achslast und was müsst Ihr dazu eigentlich wissen? Wir haben die wichtigsten Infos für Euch zusammengefasst und geben Euch einen Kurzüberblick rund um die Achslast. Zu diesen wichtigsten Infos gehören natürlich auch ein paar Tipps zum Fahren mit Anhänger und inwiefern die Achslast bei der Fahrt beeinflusst werden kann. 

  1. Die Achslast ist definiert, als die Last, die auf die Achse des Fahrzeugs drückt. Sie wird von den Rädern einer Achse auf die Fahrbahn übertragen. 
  2. Sie kann grundsätzlich einfach wie folgt berechnet werden: Das Leergewicht plus Zuladung, also die tatsächliche Masse, wird durch die Anzahl der Achsen geteilt und ergibt dann den Wert der Achslast. Dieser wird in Tonnen angegeben, alle Achsen sollten stets gleichmäßig belastet sein. 
  3. Verfügt Euer Anhänger nur über eine Achse, so bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass die Achslast dann teilweise auf der Anhängerkupplung liegt und dort als Stützlast getragen werden muss. 
  4. Für Eure Fahrt mit dem Anhänger müsst Ihr sowohl die zulässige Achslast als auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Zuges einhalten. 
  5. Man unterscheidet zwischen technischer und rechtlich zulässiger Achslast. Erstere ist stets auf ein festgelegtes Fahrzeug bezogen und in den Fahrzeugpapieren definiert. Ihr findet Sie unter Punkt 7 in Eurer Zulassungsbescheinigung. Unter Punkt 8 ist dann die rechtlich zulässige Last für die Achse angegeben. In alten Fahrzeugscheinen wird meist nur die rechtlich zulässige Achslast angegeben, sofern beide Werte angegeben sind, ist der geringere Wert maßgeblich. 
  6. Die Achslast ist bindend und darf nicht überschritten werden. Sie ist der entscheidende Wert, wenn etwa im Zuge einer Verkehrskontrolle eine mögliche Überladung überprüft werden soll. 
  7. Um einen Achsbruch zu vermeiden, solltet Ihr zum Einen immer die Ladung genau im Blick haben und nicht überladen. Zum Anderen solltet Ihr die Ladung stets gleichmäßig verladen, dies beugt einem Bruch vor. Wie das richtige Beladen funktioniert, könnt Ihr in unserem Beitrag lesen. 
  8. Zusätzlich zu den im Fahrzeugschein festgehaltenen Werten sind auch gesetzliche Bestimmungen zur maximalen Achslast festgelegt. Dies ist §34 StVZO. Die dort angegebenen Werte gelten für alle Anhänger mit Gummi- oder Luftbereifung. Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit Luftreifen ist die Last auf die folgenden Werte festgelegt (weitere Angaben siehe §34 StVZO)
    • Last bei Einzelachsen: 10 t
    • Last bei angetriebenen Einzelachsen: 11,5 t
    • Last bei Doppelachse und einem geringeren Achsabstand als 1,0 Meter: 11,5 t
    • Last bei Doppelachse und einem Abstand von 1,0 bis 1,3 Meter: 16 t
    • Last bei Doppelachse und einem Abstand von 1,3 bis 1,8 Meter: 18 t

 

Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

Sicher Beladen für die Fahrt mit Anhänger

11. Oktober 2018 um 11:25

BeladenVor der Fahrt mit dem Anhänger ist es wichtig, sich auch mit der Ladung zu beschäftigen. Schließlich kann diese das Fahrverhalten des Gespanns beeinflussen. Wenn Ihr die Checkliste zum Fahren mit Anhänger durchgegangen seid, werdet Ihr Euch auch mit der Ladung beschäftigen. Vielleicht habt Ihr den Anhänger schon beladen, vielleicht müsst Ihr aber auch noch ein paar Teile unterbringen. Dabei ist es wichtig, sich über ein paar Punkte klar zu werden. Der Schwerpunkt des Anhängers ist in der Regel mittig, leicht vor der Achse. Wichtig beim Beladen ist es, nicht nur zu wissen, wo der Schwerpunkt ist, sondern diesen auch bei der Verteilung der Last einzuplanen. Dabei solltet Ihr vor allem darauf achten, die Last gleichmäßig am Schwerpunkt und um den Schwerpunkt herum zu verteilen. Lieber Ihr ladet die Ware etwas weiter vorne ein als zu weit hinten. Wenn Ihr den hinteren Teil überladet, kommt es zu einer negativen Stützlast, diese kann das Gespann bei der Fahrt ins Schleudern bringen.

Zusätzlich solltet Ihr darauf achten, dass große, schwere Ladungsstücke möglichst weit unten am Boden gelagert werden. Ein liegender Schrank ist einfacher zu transportieren als ein stehender, schließlich federt auch dieser Schrank Fahrbewegungen ab und kann seinen eigenen Schwerpunkt beispielsweise beim Fahren um eine Kurve ungewollt verlagern. Wenn der Schrank hingegen liegend transportiert wird, ist auch der Schwerpunkt des Schranks deutlich tiefer und beeinflusst das Fahrverhalten des Anhängers und des ganzen Gespanns deutlich weniger. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Eure Ladung stets gut sichert. Zurrgurte und Netze sind eine gute Möglichkeit zur Ladungssicherung, im Ernstfall werden schließlich auch kleinste Ladungen zu gefährlichen Geschossen. Auch umher rutschende Kartons mit Büchern bei einem Umzug sind schwer und können den Anhänger negativ beeinflussen, deshalb solltet Ihr diese so im Anhänger verladen, dass der Bewegungsspielraum eingeschränkt ist, im Zweifel verwendet Ihr am besten auch dabei Sicherungsgurte.

Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?

29. Juni 2015 um 8:30

Gesamitgewicht des ZugesBei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Eine maximale Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.

Wichtig für die Berechnung sind Daten aus den Fahrzeugpapieren:

    •  das zulässige Gesamtgewicht des Zuges
    • die zulässige Anhängelast
    • das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
    • das Leergewicht des Zugfahrzeuges

Am leichtesten lässt sich das zulässige Gesamtgewicht eines Zuges an verschiedenen Beispielen erklären:Wenn das zulässige Gesamtgewicht Ihres Zuges, also Zugfahrzeug und Anhänger, 3000 kg beträgt, müssen Sie zur Berechnung der maximalen Anhängelast das tatsächliche Gewicht  des Fahrzeuges einschließlich aller Passagiere abziehen. Wenn dies beispielsweise bereits 2000 kg ausmacht, dann darf der Anhänger mit Beladung noch maximal 1000 kg wiegen. Dies jedoch ist außerdem auch von der Anhängelast ab. Wenn diese auf 750 kg festgelegt ist, so darf der Anhänger mit der Ladung nur 750 kg wiegen und das zulässige Gesamtgewicht kann nicht ganz aufgeschöpft werden.Wenn die Anhängelast jedoch über den verbleibenenen 1000 kg liegt, so kann diese nicht ausgeschöpft werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden darf.

Schnell erkennt man, das zulässige Gesamtgewicht des Zuges sollte unbedingt vor dem Fahren mit Anhänger berechnet werden und nicht außer Acht gelassen werden. Achten Sie beim nächsten Mal einmal drauf!