Es sorgt dafür, dass der Anhänger auch im Falle eines Abspringens von der Kupplung bremst. Die Rede ist vom Sicherungsseil oder Abreißseil. Wer viel mit dem Anhänger fährt, dem ist das Anbringen sicher ein Begriff, wenn es nicht sogar schon zu Diskussionen geführt hat. Gerade bei der Fahrt ins angrenzende Ausland, wie in die Niederlande oder in die Schweiz, wird das nicht ordnungsgemäße Anbringen oder Fehlen des Sicherungsseils oft mit hohen Bußgeldern geahndet. Deshalb haben wir Euch einmal die vom ADAC mitgeteilten Vorgaben für das korrekte Anbringen und Verwenden des Seils zusammengefasst.
Die Sicherung mit dem Abreißseil bei der Fahrt in Deutschland
In Deutschland sind Anhänger der mittleren Gewichtsklasse, also mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg bis zu 3500 kg, in der Regel mit Auflaufbremsen ausgestattet. Das heißt also, dass der Anhänger im Bremsvorgang auf das Zugfahrzeug aufläuft und die entstehende Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen werden. Für den Fall, dass sich der Anhänger von der Anhängerkupplung löst, soll ein Sicherungsseil die Bremse auslösen und den Hänger stoppen.
Die Verwendung eines Abreißseils oder Sicherungsseils ist in Deutschland Pflicht. Der genaue Ort zur Anbringung des Seils ist nicht festgelegt. Fest steht jedoch, dass das Seil nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden darf. Sofern es technisch umsetzbar ist, muss das Sicherungsseil durch eine Öffnung, Bohrung oder Öse an der Anhängerkupplung, nicht an der Kugelstange, befestigt werden.
Das Sicherungsseil richtig verwenden in den Niederlanden
In den Niederlanden sind Sicherungseinrichtungen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger vorgesehen. Anhänger bis 1500 kg brauchen somit eine Sicherheitsvorkehrung bzw. eine Losreißvorkehrung. Bei Anhängern ohne eigene Bremse ist eine sogenannte Hilfkupplung in Form eines Kabels oder einer Kette Pflicht. Dies gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg. Bei größeren Anhängern muss eine sogenannte Reißbremsvorkehrung, also ein Stahlverbindungskabel zwischen Fahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers, verwendet werden. Diese ist nur für Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse erhältlich.
Wichtig ist in jedem Fall, dass in den Niederlanden sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Dies erfolgt mit speziellen Ösen oder Bügeln. Das Umlegen des Seils um die Kugelstange ist in jedem Fall in den Niederlanden nicht ausreichend.
Die Verwendung des Sicherungsseils in der Schweiz
In der Schweiz ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg eine zusätzliche Sicherung, beispielsweise durch ein Abreißseil, erforderlich. Zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung haben sich für die Befestigung bewährt, so das Bundesamt für Straßen.
Worauf man mit einem ausländischen/deutschen Gespann in den Niederlanden und der Schweiz achten muss
Gemäß das Wiener Übereinkommens zum Straßenverkehr müssen die Bremsanlagen von Anhängers so ausgestattet sein, dass der Anhänger auch bei einem Bruch der Anhängevorrichtung während der Fahrt zum Stehen kommt. Für einachsige Anhänger sowie für zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter gilt dies nicht, wenn diese das zulässige Gesamtgewicht von 1500 kg nicht überschreiten. Ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg müssen mit einem Sicherungsseil, also einem Abreißseil, mit dem Zugfahrzeug verbunden werden und so gesichert werden. Grundsätzlich gilt: Da die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen sowohl in den Niederlanden als auch in der Schweiz nicht überschritten werden, gelten in jedem Fall die dortigen nationalen Bestimmungen auch für in Deutschland zugelassenen Gespanne, sofern diese in den Niederlanden oder der Schweiz aktiv am Verkehr teilnehmen.
Das Abreißseil in Österreich
In Österreich ist es gesetzlich festgelegt, dass Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1500 kg eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug aufweisen müssen, so ist eine Sicherungskette oder ein Abreißseil Pflicht. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Anhänger nicht selbstständig zum Stehen gebracht werden kann, wenn er sich ungeplant vom Zugfahrzeug lösen sollte. Die genaue Befestigung des Abreißseils ist nicht per Gesetzt definiert, anders als in den Niederlanden und der Schweiz reicht es laut ADAC aus, wenn das Abreißseil über die Anhängerkupplung gelegt wird.
Hinweis: An unseren Anhängerkupplungen sind entweder Ösen befestigt oder Bohrung für das Anbringen des Abreißseils vorgesehen.
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