Der eigene Pferdeanhänger – Das müsst Ihr beim Nachrüsten, beim Kauf und bei der Fahrt beachten
Pferdeanhänger sind für Reitsportfans unerlässlich. Schließlich muss das Tier irgendwie von A nach B kommen. Hat man die notwendige Anhängerkupplung nicht gleich beim Neukauf werksseitig installieren lassen, muss eine Kupplung nachträglich eingebaut werden. Davor stehen noch eine Menge Dinge, die es zu beachten und zu bedenken gibt.
1) Einschränkungen des Anhängerführerscheins beachten
Es klingt banal, ist es aber nicht. Bevor Ihr mit Trailer und Pferd losfahren könnt, müsst Ihr prüfen, ob Ihr die entsprechende Führerschein-Zulassung besitzen. Bei Führerscheinen der alten Klasse 3 ist das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkung erlaubt. Seit 1999 ist für den Anhängerbetrieb ab einer Anhängelast von 750 kg ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. Dafür wird eine separate Fahrprüfung mit Anhänger durchgeführt. Pferdetrailer mit Pferd und Ausrüstung überschreiten in der Regel diese Grenze von 750 kg, so dass ggf. eine Fahrprüfung gemacht werden muss.
2) Den richtigen Anhänger wählen
Gerade beim Pferdetransport geht es um Sicherheit und Stabilität. Deshalb solltet Ihr vor dem Erwerb eines Anhängers überlegen, welches zweiachsige Modell für Euch das Richtige ist. Diese zeichnen sich durch eine höhere Zuladung und durch ein ruhigeres Fahrverhalten aus. Im Stand beziehungsweise im abgekuppelten Zustand lassen sich jedoch etwas schwieriger rangieren.
3) Ist Euer Zugfahrzeug für einen Pferdetrailer geeignet?
Diese Frage wird oft vergessen. Viele lassen sich eine Anhängerkupplung montieren und hängen einfach den Anhänger an. Doch nicht jeder PKW hat eine genügend große Anhängelast, um einen Pferdetrailer mit Ladung zu ziehen.
Die technisch zulässige Anhängelast Eures PKW findet Ihr in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt O.1 (gebremste Anhängelast) und O.2 (ungebremste Anhängelast).
Zu beachten ist, dass die zulässige Anhängelast oder das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziff. F1) durch eine weitere Angabe in den Fahrzeugpapieren eingeschränkt werden könnte, nämlich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges.
Das Gesamtgewicht des Zuges setzt sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges einschließlich der Insassen und der Zuladung und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers einschließlich Ladung zusammen. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges darf die Angabe in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1,Ziff. 22) nicht überschreiten.
Sollte also die Summe aus maximal zulässiger Anhängelast und maximal zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschreiten, kann entweder die zulässige Anhängelast oder das zulässige Gesamtgewicht nicht voll ausgeschöpft werden.
Neben der Anhängelast spielt die Stützlast eine wesentliche Rolle. Die Stützlast wirkt vertikal, das heißt von oben, auf die Kugel der Anhängerkupplung ein. Auch die maximal zulässige Stützlast (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziff. 13) darf nicht überschritten werden. Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug zu einer Überlastung der Heckkonstruktion des Fahrzeuges und gegebenenfalls der Hinterachse. Die Vorderachse kann gegebenenfalls ungünstig entlastet werden (Lenkung und Traktion). Die zulässige Stützlast sollte aus Gründen der Fahrstabilität jedoch möglichst ausgenutzt werden.
Die Stützlast der Anhängerkupplung ist üblicherweise auf die zulässige Stützlast des Fahrzeuges abgestimmt. Im Einzelfall können die Werte für die Anhängerkupplung von den Fahrzeugwerten abweichen. Maßgebend ist dann immer der kleinere Wert.
Wichtig ist die Ermittlung der tatsächlichen Stützlast des Anhängers. Dazu sind entsprechende Stützlastwaagen in verschiedenen Ausführungen im Fachhandel erhältlich. Ersatzweise kann auch eine Personenwaage verwendet werden. Der Anhänger sollte gerade und auf ebenem Untergrund stehen. Durch vorsichtiges Positionieren des Stützrades des Anhängers auf der Personenwaage kann die Stützlast ermittelt werden.
Schwere und hochmotorisierte Zugfahrzeuge werden kein Problem mit einem Pferdetrailer haben, kleinere PKW jedoch wohl.
4) Das richtige Kupplungs-Modell
Starr, abnehmbar oder schwenkbar? Das ist die Frage der Fragen. Bevor Ihr eine Anhängerkupplung kauft, solltet Ihr Euch überlegen, welche Anhängerkupplung für Eure Nutzung ideal ist. Fahrt Ihr viel mit dem Anhänger? Legt Ihr Wert darauf, dass die Anhängerkupplung im ungenutzten Zustand nicht sichtbar ist? Ist Euch Flexibilität wichtig? Für Vielnutzer ist eine starre Anhängerkupplung immer eine gute, solide Lösung. Wenn Ihr jedoch flexibel sein möchtet und die Optik des Autos beim Nichtgebrauch der AHK nicht beeinflussen möchtet, sind abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen eine gute Lösung. Diese sind einfach zu bedienen und greifen nicht in das Design des Autos ein, dennoch sind die Anhängerkupplungen bei Bedarf schnell und einfach montiert und direkt einsatzbereit.
5) Macht Euch mit dem Gespannt vertraut
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Erwerb von Kupplung und Pferdetrailer nichts mehr im Wege.
Gerade Anfänger sollten vor der ersten Fahrt bedenken: Im Anhängerbetrieb verhält sich das Fahrzeug anders als im normalen Betrieb.
- Der Kurvenradius beziehungsweise der Wenderadius ist größer.
- Unter Umständen sind Zusatzspiegel erforderlich, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug.
- Die Beschleunigung und das Bremsverhalten sind anders.
- Die Länge des Gespanns ist in jedem Fall gewöhnungsbedürftig.
- Ihr müsst wissen, wie groß eine Lücke für das problemlose Einfädeln in den fließenden Verkehr sein muss, um hektische Fahrmanöver und Unfälle zu vermeiden.
Diese Umstände und Fragen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, sich mit dem Gespann vertraut zu machen. Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich dazu am besten, dort gibt es außerdem viele Tipps und Tricks rund um das Fahren mit dem Anhänger.
6) Wie hoch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
In Deutschland ist beim Fahren mit dem Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässig. Es gibt jedoch gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung eine Sonderregelung, die eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Um eine Genehmigung für 100 km/h zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein also 3,5 Tonnen und muss einen automatischen Blockierverhinderer (allgemein unter ABS bekannt) besitzen. Zudem müssen die Reifen des Anhängers jünger als sechs Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) aufweisen.
Am Ende ist dann noch die technische Ausstattung des Anhängers und des Zugfahrzeugs in Verbindung mit dem Gewicht des Anhängers ausschlaggebend. Damit Ihr mit einem Pferdetrailer die 100 km/h fahren dürft, muss Euer Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb besitzen (im Allgemeinen unter ESP bekannt), der Anhänger muss mit einer Bremse und mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sein und die Reifen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Dies sind die Standardvorraussetzungen. Dann darf die zulässige Masse des Anhängers das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Wiegt das Zugfahrzeug also 2 Tonnen, darf die zulässige Masse des Anhängers 2,2 Tonnen erreichen. Dieser Wert erhöht sich auf das 1,2-fache, wenn das Zugfahrzeug ein ESP oder der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist. Bei der Zulassung für Tempo 100 gehört dies zum Standard und ist eine weitere Grundvoraussetzung für die Zulassung.
Fehlen Bremse oder hydraulischer Schwingungsdämpfer am Anhänger, darf seine zulässige Masse höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Das wäre für einen Pferdeanhänger eindeutig zu wenig.
Zu guter Letzt muss der Anhänger so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. Gerade diese Voraussetzung dürfte vielen schwer fallen, da man das Gewicht des/der zu transportierenden Pferde/s kennen muss.
7) Rangieren mit dem Anhänger
Besonders das Rangieren und Einparken mit einem Anhänger ist nicht einfach und sollte am Anfang geübt werden. Jedes Gespann reagiert unterschiedlich und muss individuell bedient werden. Wichtig ist vor allem, immer die Ruhe zu bewahren. Hektisches Lenken und Vor- und Zurückfahren bringt nichts und hat leider nicht den gewünschten Effekt. Testet in Ruhe aus, wie der Anhänger reagiert und was Ihr bei Eurem Gespann beachten müsst. Es gilt: Beim Rückwärtsfahren muss entgegengesetzt gelenkt werden, damit der Anhänger in die gewünschte Richtung fährt. Besonders Anfänger sollten vor der ersten, richtigen Fahrt ein paar Übungsrunden mit dem Anhänger drehen. In diesem Zusammenhang sei auf ein Fahrsicherheitstraining hingewiesen.
8) Bergfahrten mit dem Anhänger
Allgemein gilt: Fahrzeuge mit Allradantrieb sind besser für die Fahrt am Berg geeignet und können den Anhänger besser ziehen. Vor allem bei der Anfahrt am Berg vereinfacht das Allradgetriebe die Fahrt. Auch die Fahrt mit einem heckangetriebenen Fahrzeug ist vorteilhafter, da die Traktion der Hinterräder bei einem Heckantrieb begünstigt wird. Die Fahrt bergab sollte in einem möglichst niedrigen Gang erfolgen, um die Bremswirkung des Motors mit auszunutzen.
9) Kurven fahren mit dem Anhänger
Beachtet bei Kurvenfahrten die Länge des Gespanns. Der Kurvenradius ist bei einem Gespann größer. Manchmal geht Euch ‚die Kurve aus‘, da der Anhänger durch den größeren Kurvenradius der eigentlich, gefahrenen Linie nicht folgt.