Die abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen – Warum?
Die wohl am meisten gestellte Frage für unseren Kundenservice ist immer die Frage nach der abnehmbaren Anhängerkupplung, und ob diese abgenommen werden muss bei Nichtgebrauch. Vorab schon einmal wichtig: Gesetzlich gibt es keine Vorschriften dazu, ob eine abnehmbare Kugelstange abgenommen werden muss, wenn sie nicht im Gebrauch ist und kein Anhänger angehängt ist. Es gibt weder Vorschriften dazu noch ein Bußgeld, mit dem Ihr rechnen müsst.
Ein Argument für das Abnehmen der Kugelstange kann jedoch zum Einen sein, dass viele die Kugelstange lästig finden, da diese im Weg ist, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Und zum Anderen ist es erforderlich, die Kugelstange immer dann abzunehmen, wenn sie das Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken würde. Dies ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Die abnehmbare Anhängerkupplung im Unfallfall
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Verkehrsunfälle verzeichnet. Dazu zählen auch kleinere Unfälle und Auffahrunfälle, die oft schon mit geringen Geschwindigkeiten passieren. Wenn Ihr Eure Anhängerkupplung nicht abgenommen habt, ist auch die AHK im Unfallfall nicht unwichtig. Denn durch die montierte AHK ändert sich auch die Gesamtlänge des Fahrzeugs, ein Faktor, den man nicht vergessen sollte. Mit dem längeren Gespann stößt man beim Rangieren und Ein- und Ausparken schnell gegen ein anderes Fahrzeug und es kann dabei schon zu kleinen Schäden kommen.
Im Falle eines Auffahrunfalls kann eine montierte Kugelstange zu einem größeren Schaden am auffahrenden Fahrzeug führen. Durch die hervorstehende Kugelstange wird das Fahrzeug hinter Euch punktuell mit einem höheren Druck getroffen, je nachdem wie der Winkel, die Geschwindigkeit und der Aufprallort ist, kommt es also zu unterschiedlichen Schäden am Fahrzeug. Schon bei geringen Geschwindigkeiten sind oft Kotflügel eingedrückt oder Rahmen verzogen. Bei einem Aufprall ohne Anhängerkupplung verteilt sich die Kraft gleichmäßiger, sodass der Schaden meistens geringer ist.
Die Versicherung
Auch hierzu gibt es – bisher – keine offiziellen Angaben oder Vorgaben von den gängigen Versicherungen. Da jedoch die Unfallgefahr und das Ausmaß von Schäden sich mit einer nicht abgenommenen Anhängerkupplung ändert, können Versicherungen von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgehen. Dies kann dazu führen, dass eine Mithaftung für die Fahrzeughalter angenommen wird und man so doch zur Kasse gebeten wird. Bisher gibt es hierzu jedoch nach wie vor keine offiziellen Angaben.
Unbedingt beachten: Die AHK austauschen
Wenn Ihr in einen Auffahrunfall verwickelt seid und Euer Heck mit der Anhängerkupplung betroffen ist, müsst Ihr die Anhängerkupplung unbedingt komplett austauschen. Durch den Aufprall des anderen Fahrzeugs kann es auch zu Schäden der Anhängerkupplung kommen und diese kann beschädigt werden, sodass das Ziehen des Anhängers damit nicht mehr zulässig ist. Schon klein Haarrisse können dabei relevant sein.




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