Wann ist ein Warnschild beim Fahren mit Anhänger notwendig?
Wenn Ihr Euren Anhänger beladet, müsst Ihr unter Umständen ein Warnschild am Anhänger befestigen, selbstverständlich muss dies vor der Fahrt passieren. Doch in welchen Fällen ist ein Schild genau erforderlich und wie muss es aussehen?
Rote Fahne als Warnschild bei überragender Ladung
Die maximale Länge für Euer Gespann ist in der StVo festgelegt und darf 20,75 Meter nicht überschreiten. Gleichzeitig sind auch die Breite und Höhe definiert und wichtige Werte, die Ihr bei Eurer Fahrt beachten solltet. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen dürfen normale Kfz und die Ladung nicht breiter als 2,5 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Die Ladung darf nach vorne nicht herausragen, dies ist nur bei Fahrzeugen, die höher als 2,5 Meter sind erlaubt. Doch auch dann darf die Ladung lediglich einen halben Meter nach vorne herausragen.
Wenn Ihr Ladung transportiert, die nach hinten übersteht, so ist ein Überstand von 1,5 Metern noch zulässig. Allerdings muss Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragt, gekennzeichnet werden. Dafür benötigt Ihr eine rote Fahne. Diese muss 30×30 cm groß sein. Auch ein roter, zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von 35 cm ist zulässig. Anbringen müsst Ihr beides unter einer Höhe von 1,5 Metern anbringen, damit es für die nachfolgenden Fahrer im Straßenverkehr sichtbar ist.
Warntafeln für Anhänger und Heckfahrradträger
Wenn Euer Anhänger Überlänge hat, dann sind rot-weiße Warntafeln erforderlich. Wenn Ihr einen neuen Anhänger kauft, dann sind diese in den meisten Fällen vormontiert. Andernfalls könnt Ihr diese online nachbestellen.
Für die Fahrt mit dem Heckfahrradträger sind derartige Warntafeln in einigen Ländern ebenfalls Pflicht. So müsst Ihr in Spanien und Italien ein Warnschild am Heckfahrradträger montieren. Dieses ist ebenfalls rot-weiß, quadratisch und in der Regel aus Aluminium. Wenn Ihr das Warnschild nicht montiert und bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert werdet, dann wird eine Strafe fällig. Da die Regelungen für diese Warntafeln nicht einheitlich geregelt sind EU-weit, solltet Ihr Euch vor einer Urlaubsfahrt ins Ausland auf jeden Fall informieren, um die teilweise empfindlichen Strafen zu vermeiden.