Fahrradtransport: Darauf solltet Ihr achten beim Transport mit dem Heckfahrradträger

5. April 2026 um 16:31

FahrradtransportWer mit einem Heckfahrradträger am Auto unterwegs ist, muss im Straßenverkehr einige gesetzliche Vorgaben beachten. In Deutschland legen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest, wie ein Heckfahrradträger genutzt werden darf. Grundsätzlich gilt: Der Träger und die transportierten Fahrräder dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Das heißt, sie müssen fest und sicher montiert sein, sodass sie sich während der Fahrt nicht lösen oder verrutschen können.

Sichtbarkeit erhöhen mit passender Beleuchtung am Heckfahrradträger

Ein wichtiger Punkt für eine sichere Fahrt mit HFT ist die Sichtbarkeit von Beleuchtung und Kennzeichen. Ein Verdecken der Rückleuchten, Blinker oder des Kennzeichen durch den Träger ist nicht zulässig, sodass eine zusätzliche Beleuchtungsleiste mit allen vorgeschriebenen Lichtfunktionen sowie einem Kennzeichenhalter Pflicht ist. Das Kennzeichen muss stets gut lesbar und korrekt beleuchtet sein. In Deutschland sollte hierfür zusätzlich ein drittes, sogenanntes Wiederholungskennzeichen am Heckfahrradträger verwendet werden, das mit dem amtlichen Kennzeichen übereinstimmt.

Die Abmessungen beachten

Auch die (neuen) Abmessungen des Fahrzeugs sind relevant bei der Verwendung eines Heckfahrradträgers. In Deutschland darf die Ladung nach hinten maximal 1,5 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen. Bei Fahrten unter 100 Kilometern kann dieser Überstand auf bis zu 3 Meter erweitert werden, wobei dann besondere Kennzeichnungen durch Fähnchen erforderlich sind. Seitlich darf die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Träger und Fahrräder 2,55 Meter nicht überschreiten. Es muss stets darauf geachtet werden, dass keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Teile andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Achtung beim Tempo!

Hinsichtlich der Geschwindigkeit gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrten mit Heckfahrradträger. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des Trägers sowie des Fahrzeugs. Viele Hersteller raten zu einer maximalen Geschwindigkeit von 120 oder 130 km/h.

Das gilt außerhalb von Deutschland 

In anderen EU-Ländern gelten teils abweichende Regelungen. So ist in Italien und Spanien eine rot-weiße Warntafel vorgeschrieben, immer dann, wenn Ladung nach hinten übersteht. Dies gilt auch bei Fahrrädern auf einem Heckträger. In Österreich sind ebenfalls Kennzeichnungspflichten möglich, in Frankreich wird die Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung besonders streng kontrolliert.

Wer mit Heckfahrradträger im In- und Ausland unterwegs ist, sollte sich daher vor Beginn der Fahrt über die jeweiligen nationalen Vorschriften informieren, um Bußgelder und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

 

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Wann ist ein Warnschild beim Fahren mit Anhänger notwendig?

10. Februar 2021 um 15:09

Warnschilder für die Fahrt mit AnhängerWenn Ihr Euren Anhänger beladet, müsst Ihr unter Umständen ein Warnschild am Anhänger befestigen, selbstverständlich muss dies vor der Fahrt passieren. Doch in welchen Fällen ist ein Schild genau erforderlich und wie muss es aussehen? 

Rote Fahne als Warnschild bei überragender Ladung

Die maximale Länge für Euer Gespann ist in der StVo festgelegt und darf 20,75 Meter nicht überschreiten. Gleichzeitig sind auch die Breite und Höhe definiert und wichtige Werte, die Ihr bei Eurer Fahrt beachten solltet. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen dürfen normale Kfz und die Ladung nicht breiter als 2,5 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Die Ladung darf nach vorne nicht herausragen, dies ist nur bei Fahrzeugen, die höher als 2,5 Meter sind erlaubt. Doch auch dann darf die Ladung lediglich einen halben Meter nach vorne herausragen. 

Wenn Ihr Ladung transportiert, die nach hinten übersteht, so ist ein Überstand von 1,5 Metern noch zulässig. Allerdings muss Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragt, gekennzeichnet werden. Dafür benötigt Ihr eine rote Fahne. Diese muss 30×30 cm groß sein. Auch ein roter, zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von 35 cm ist zulässig. Anbringen müsst Ihr beides unter einer Höhe von 1,5 Metern anbringen, damit es für die nachfolgenden Fahrer im Straßenverkehr sichtbar ist. 

Warntafeln für Anhänger und Heckfahrradträger

Wenn Euer Anhänger Überlänge hat, dann sind rot-weiße Warntafeln erforderlich. Wenn Ihr einen neuen Anhänger kauft, dann sind diese in den meisten Fällen vormontiert. Andernfalls könnt Ihr diese online nachbestellen. 

Für die Fahrt mit dem Heckfahrradträger sind derartige Warntafeln in einigen Ländern ebenfalls Pflicht. So müsst Ihr in Spanien und Italien ein Warnschild am Heckfahrradträger montieren. Dieses ist ebenfalls rot-weiß, quadratisch und in der Regel aus Aluminium. Wenn Ihr das Warnschild nicht montiert und bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert werdet, dann wird eine Strafe fällig. Da die Regelungen für diese Warntafeln nicht einheitlich geregelt sind EU-weit, solltet Ihr Euch vor einer Urlaubsfahrt ins Ausland auf jeden Fall informieren, um die teilweise empfindlichen Strafen zu vermeiden. 

 

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