Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger
Den Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns?
Überladung des Anhängers
Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen.
Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen.
Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können.
Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)
- um über 5 %: 10 €
- um über 10 %: 30 €
- um über 15 %: 35 €
- um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
- um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
- um über 30 %: 235 €, 1 Punkt
Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)
- um 2-5%: 30 €
- um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
- um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
- um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
- um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
- um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
- um über 30 %: 380 €, 1 Punkt
Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)
- um 2-5%: 35 €
- um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
- um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
- um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
- um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
- um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
- um über 30 %: 425 €, 1 Punkt
Stützlast überschritten:
- um bis zu 50 %: 25 €
- um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
- Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €
Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog.