Anhänger richtig sichern – auch nach der Fahrt
So sichert Ihr den Anhänger richtig
Wenn Ihr einen Anhänger parkt und dies nicht auf Eurem privaten Gelände ist, solltet Ihr unbedingt eine umfassende Sicherung des Anhängers vornehmen. Es kann immer einmal sein, dass der Anhänger wegrollt, von starken Böen angestoßen wird oder – wenn er auf der Straße geparkt ist – durch andere Verkehrsteilnehmer in ein mögliches Unfallgeschehen verwickelt wird oder sogar noch Schlimmeres anrichtet. Natürlich ist ein parkender Anhänger, der sich unvorhergesehen doch bewegt, auch auf Privatgelände nicht wünschenswert, sodass wir auch dabei eine Sicherung immer empfehlen.
Am besten könnt Ihr einen parkenden Anhänger mit Unterlegkeilen sichern. Dazu solltet Ihr zunächst prüfen, ob die Straße abschüssig ist in eine Richtung, und wenn ja, den Anhänger vor dem Abhängen schon mit einem Unterlegkeil so sichern, dass er auch nicht davon rollt.
Doch auch wenn die Straße keine Steigung oder Neigung aufweist, ist das Sichern mit Unterlegkeil sinnvoll: Durch einen Unterlegkeil vor und hinter den Rädern könnt Ihr alle Bewegungen nach vorne und hinten verhindern oder zumindest begrenzen, etwa bei einem Sturm oder wenn ein anderes Fahrzeug gegen den Anhänger fahren sollte. Achtet am besten darauf, dass Ihr den Anhänger geschützt parkt, beispielsweise in einer Einfahrt oder einer Sackgasse oder am Rande eines Parkplatzes, wo die Möglichkeiten, dass der Anhänger ungewollt in Bewegung gerät, von sich aus schon begrenzt sind.
Auch gegen einen Diebstahl könnt Ihr den Anhänger zusätzlich sichern, beispielsweise mit einer Wegfahrsperre und einem Schloss für die Deichsel.
Die Haftung für Euren Anhänger
Euer Anhänger muss – ebenso wie Euer Auto – haftpflichtversichert sein. Falls der Anhänger also an einer abschüssigen Straße doch einmal ins Rollen gerät und ein Schaden angerichtet wird, seid ihr abgesichert. Dennoch ist es auch dann förderlich, wenn Ihr den Anhänger wie oben beschrieben zusätzlich gesichert habt.
Ebenfalls interessant für Euch: In 2023 gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Anhängers zur Kasse gebeten wurde, obwohl der parkende Anhänger sich erst durch einen Unfall mit einem anderen Pkw in Bewegung gesetzt hatte und quasi passiv am Unfallgeschehen beteiligt war. So hieß es dabei, es ergebe sich die Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch den Anhänger, und diese Gefahr bestehe solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werde.