Anhänger richtig sichern – auch nach der Fahrt

3. August 2024 um 15:07

Anhänger sichern

So sichert Ihr den Anhänger richtig 

Wenn Ihr einen Anhänger parkt und dies nicht auf Eurem privaten Gelände ist, solltet Ihr unbedingt eine umfassende Sicherung des Anhängers vornehmen. Es kann immer einmal sein, dass der Anhänger wegrollt, von starken Böen angestoßen wird oder – wenn er auf der Straße geparkt ist – durch andere Verkehrsteilnehmer in ein mögliches Unfallgeschehen verwickelt wird oder sogar noch Schlimmeres anrichtet. Natürlich ist ein parkender Anhänger, der sich unvorhergesehen doch bewegt, auch auf Privatgelände nicht wünschenswert, sodass wir auch dabei eine Sicherung immer empfehlen. 

Am besten könnt Ihr einen parkenden Anhänger mit Unterlegkeilen sichern. Dazu solltet Ihr zunächst prüfen, ob die Straße abschüssig ist in eine Richtung, und wenn ja, den Anhänger vor dem Abhängen schon mit einem Unterlegkeil so sichern, dass er auch nicht davon rollt. 

Doch auch wenn die Straße keine Steigung oder Neigung aufweist, ist das Sichern mit Unterlegkeil sinnvoll: Durch einen Unterlegkeil vor und hinter den Rädern könnt Ihr alle Bewegungen nach vorne und hinten verhindern oder zumindest begrenzen, etwa bei einem Sturm oder wenn ein anderes Fahrzeug gegen den Anhänger fahren sollte. Achtet am besten darauf, dass Ihr den Anhänger geschützt parkt, beispielsweise in einer Einfahrt oder einer Sackgasse oder am Rande eines Parkplatzes, wo die Möglichkeiten, dass der Anhänger ungewollt in Bewegung gerät, von sich aus schon begrenzt sind. 

Auch gegen einen Diebstahl könnt Ihr den Anhänger zusätzlich sichern, beispielsweise mit einer Wegfahrsperre und einem Schloss für die Deichsel. 

Die Haftung für Euren Anhänger 

Euer Anhänger muss – ebenso wie Euer Auto – haftpflichtversichert sein. Falls der Anhänger also an einer abschüssigen Straße doch einmal ins Rollen gerät und ein Schaden angerichtet wird, seid ihr abgesichert. Dennoch ist es auch dann förderlich, wenn Ihr den Anhänger wie oben beschrieben zusätzlich gesichert habt. 

Ebenfalls interessant für Euch: In 2023 gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Anhängers zur Kasse gebeten wurde, obwohl der parkende  Anhänger sich erst durch einen Unfall mit einem anderen Pkw in Bewegung gesetzt hatte und quasi passiv am Unfallgeschehen beteiligt war. So hieß es dabei, es ergebe sich die Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch den Anhänger, und diese Gefahr bestehe solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werde. 

Wann muss die Anhängerkupplung abgenommen werden und warum?

19. November 2021 um 16:37

Kugelstange abnehmen Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine praktische und komfortable Lösung: Wenn Du kurzfristig mit dem Anhänger fahren möchtest, jedoch nicht unbedingt immer eine AHK am Fahrzeug montiert haben möchtest, kannst Du sie schließlich jederzeit abnehmen. Eine starre Kugelstange bietet dies nicht und kann auch schon mal stören, beim Einladen des Autos beispielsweise. Oft möchten Fahrzeugeigentümer auch nicht permanent mit einer ungenutzten Anhängerkupplung sichtbar am Fahrzeug herumfahren, da dies je nach Modell als Eingriff in die Fahrzeugoptik gesehen wird.

Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine gute Alternative, schließlich kann sie jederzeit mit wenigen Handgriffen abgenommen werden und ist dann weder tatsächlich noch optisch im Weg. Doch auch die abnehmbare Anhängerkupplung sollte in einigen Situationen grundsätzlich abgenommen werden. Zwar gibt es hierzu keine Vorschrift, ein paar Punkte, solltest Du dennoch im Hinterkopf behalten. 

Darum solltest Du die abnehmbare Anhängerkupplung in diesen Fällen abnehmen

Je nach Anhängerkupplung und Fahrzeug kann es sein, dass das Abnehmen der Kugelstange in den Fahrzeugpapieren vermerkt und somit zur Auflage für die Fahrt ohne Anhänger gemacht wurde. Dieser Fall kann zum Beispiel zutreffen, wenn die Kugelstange das Kennzeichen verdecken würde. Dies ist nicht erlaubt und muss bei der Fahrt ohne Anhänger vermieden werden, sodass Du die Kugelstange abnehmen solltest. 

Grundsätzlich ist das Abnehmen der Kugelstange immer dann sinnvoll, wenn Du keinen Anhänger ziehst. Dies hat vor allem versicherungstechnische Gründe. Wenn Du beispielsweise beim Einparken rückwärts an ein anderes Fahrzeug heranfährst, dann ist das Risiko einer Beschädigung am gegnerischen Fahrzeug mit Deiner noch montierten Anhängerkupplung größer. Auch bei Auffahrunfällen kommt dies zum Tragen, obgleich Du in dem Fall nur eine Mitschuld bekommst, weil Du die Kugelstange nicht abgenommen hast. Viele Versicherungen raten dazu, die Kugelstange immer abzunehmen, wenn sie nicht gebraucht wird. Auf diese Weise kannst Du Eigen- oder Fremdschäden minimieren und kannst Dir sicher sein, dass die an die Versicherung möglicherweise zu stellenden Ansprüche nicht gemindert sind. 

Sollte es doch einmal zu einem Auffahrunfall mit montierter Kugelstange kommen, also falls Dir jemand hinten drauf fährt und Du die Kugelstange nicht abgemacht hast, so erlischt die Gewährleistung für die gesamte Anhängerkupplung und diese muss ersetzt werden. Der Grund dafür ist, dass kleinste Risse an der Anhängerkupplung nicht ausgeschlossen werden können. Doch auch wenn Du die Kugelstange abgenommen hast und Dir jemand auf Dein Heck auffährt, solltest Du Dich zumindest beim Hersteller der Anhängerkupplung melden und Dich dort einmal rückversichern hinsichtlich einem möglicherweise notwendigen Ersatz für den Querträger. 

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Unfall mit Anhängerkupplung – was müsst Ihr tun?

21. März 2019 um 14:19

UnfallBei einem Unfall gibt es viele Punkte, die einem durch den Kopf schießen und die man beachten muss. Die Anhängerkupplung gehört (vielleicht) nicht immer dazu. Fährt man selbst irgendwo gegen oder frontal rein, hat dies natürlich keine Auswirkungen auf die AHK, obgleich sicher andere Bereiche des Fahrzeugs dabei beschädigt werden. Über die Anhängerkupplung muss man sich erst dann Gedanken machen, wenn das Heck des Fahrzeugs beim Unfall betroffen ist. Wenn Euch also jemand hinten drauf fährt oder Ihr beim Einparken etwas zu weit fahrt und in der Wand landet, dann solltet Ihr Euch in jedem Fall Gedanken über Eure Anhängerkupplung machen.

Beschädigungen der Anhängerkupplung – Reparatur erforderlich

Im Falle eines Auffahrunfalls auf Euer Fahrzeug und somit auch auf Eure Anhängerkupplung müsst Ihr handeln. Eine Anhängerkupplung kann nicht repariert werden. Dies liegt daran, dass Reparaturen sowie Veränderungen jeglicher Art unzulässig sind und die Genehmigung, die wir Euch für Eure Anhängerkupplung erhalten und Euch mitsenden, erlischt. Hinzu kommen Produkthaftungsgründe, die ein Ersetzen der Anhängerkupplung notwendig machen.

Wenn Euch ein Auto hinten drauf fährt, dann sind mögliche Beschädigungen an der Anhängerkupplung oft nicht wirklich sichtbar. Klar, wenn der Lack ab ist, ist das vordergründig zunächst einmal nicht so schlimm. Mögliche Beschädigungen am Querträger oder den Seitenteilen könnt Ihr mit dem bloßen Auge jedoch nicht erkennen.  Von der Reparatur in Eigenregie raten wir Euch dringend ab, nicht nur aus den bereits genannten Gründen. Eine Reparatur in Eigenregie erfüllt nicht die notwendigen Härtungs- und Bearbeitungsverfahren, die die Zugfähigkeit und die Stabilität gewährleisten und bei Euch und in jeder Werkstatt nicht eingehalten werden können. Wenn Euer Heck und somit Eure Anhängerkupplung beschädigt wurde, solltet Ihr keinen Anhänger mehr mit der Anhängerkupplung ziehen und diese so schnell wie möglich ersetzen.

 

Beschädigungen, die durch die Anhängerkupplung entstehen

Bei einem Unfall, wie wir ihn oben skizziert haben, ist sicher auch das gegnerische Fahrzeug beeinträchtigt. Oft wird es so sein, dass Euer Heck im Vergleich zur Front der anderen Partei deutlich harmloser aussieht. Durch die Anhängerkupplung an Eurem Auto wirken die Aufprallkräfte des Gegners auf sein Auto punktuell deutlich stärker ein, sodass sein Fahrzeug sicher stark beschädigt ist an der Front.

Doch hat die Anhängerkupplung Einfluss auf die Haftung der Versicherung? Aktuell gibt es keine offizielle und allgemeingültige Regelung dazu. In der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (kurz StVZO) ist in §30c folgendes festgehalten: “[…] am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.” Das heißt, bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung oder auch einem schwenkbaren Modell wäre das Hervorstehen vermeidbar. Deshalb raten wir Euch dringend dazu, die beiden Modelle nur dann am Fahrzeug angebracht bzw. ausgeklappt zu haben, wenn Ihr die AHK auch unmittelbar braucht. Andernfalls kann es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.

 

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