Das Abreißseil richtig verwenden beim Urlaub in der EU

9. April 2025 um 16:29

Abreißseil EU

Das Abreißseil ist für die Anhängerfahrt unerlässlich, sichert es doch im Notfall den Anhänger und leitet eine Notbremsung ein. Schon beim Anhängen des Anhängers ist das Abreißseil ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt und der in jede Routine mit einfließen sollte. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Abreißseil anzubringen: Entweder befestigt Ihr das Seil mithilfe eines Karabinerhakens an der speziell dafür vorgesehenen Öse oder Ihr greift auf einen Halter für das Abreißseil zurück. Doch wie ist dies in Nachbarländern geregelt, worauf muss man bei Urlaubsreisen innerhalb der EU achten? Öse

 

Das Abreißseil in den Niederlanden 

Auch bei Fahrten im Land der Wohnwagen, den Niederlanden, ist ein Abreißseil für alle Anhänger (ungebremst und gebremst) wichtig. Das Abreißseil muss mithilfe einer Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder der Anhängerkupplung befestigt sein. Zusätzlich muss es auch gegen Abrutschen gesichert sein, ein einfaches Umlegen des Seils um die Kugelstange der Anhängerkupplung ist also nicht ausreichend. Deshalb ist ein Abreißseilhalter erforderlich, der an der Kugelstange montiert wird. Wenn Euer Fahrzeug eine eigens für das Abreißseil vorgesehene Öse vorweisen kann, ist dies ebenfalls zulässig. Auch der Niederländische Automobilclub ANWB hat alle Infos dazu zusammengestellt. 

Das Abreißseil bei Fahrten in Österreich und der Schweiz 

Zwar muss in Österreich auch ein Abreißseil für die Anhängerfahrt verwendet werden, allerdings ist keine Abrutschsicherung wie ein Abreißseilhalter vorgeschrieben. Empfohlen wird die Verwendung dennoch. 

Auch in der Schweiz muss das Abreißseil gegen ein Abrutschen von der Anhängerkupplung gesichert werden, sodass auch dort ein Abreißseilhalter notwendig ist. Allerdings ist dies nicht bei abnehmbaren Anhängerkupplungen der Fall, dort sind Abreißseilhalter nur bei ausländischen Fahrzeugen zulässig. Bei Schweizer Fahrzeugen muss das Abreißseil mit einem fest am Fahrzeug verbauten Teil befestigt sein. Dies darf auch in Form einer Öse sein, allerdings muss auch diese fest am Fahrzeug verbaut sein und beispielsweise nicht Teil der abnehmbaren Kugelstange sein. 

So verwendet Ihr das Abreißseil in Skandinavien richtig 

In Dänemark ist darauf zu achten. dass das Abreißseil, welches um die Kugelstange gelegt wurde, nicht abrutschen kann. So ist dann eine Öse zu nutzen, oder eine Halterung muss montiert sein, die das Abrutschen verhindert. 

Auch in Norwegen ist ein Sicherungsseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängern. Dieses muss aus zwei Ketten oder Stahlseilen bestehen und muss genau die der Haken oder die Befestigung, an der das Seil befestigt wird, eine gewisse Bruchfestigkeit aufweisen. Diese muss mindestens dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen. Außerdem dürfen die Glieder der Kette so kurz sein, dass die Anhängerkupplung in der Funktion nicht eingeschränkt werden kann, etwa beim Wenden. 

Die Regelungen in Spanien und Slowenien

In Spanien ist für gebremste Anhänger ein Abreißseil vorgeschrieben, bei Ungebremsten ist dies nicht erforderlich. Hier bei ist drauf zu achten, dass stattdessen ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden muss, beides darf um die Kugelstange gelegt werden, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung, etwa in Form eines Abreißseilhalters oder einer Öse am Fahrzeug. 

Ähnlich ist es in Slowenien geregelt: Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben, bei ungebremsten Anhängers eine Kette oder ein Sicherungsseil. Hier gilt es jedoch folgendes zu beachten: Bei einem etwaigen Abspringen des Anhängers von der Anhängerkupplung darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren. Zudem muss eine Weiterfahrt mindestens so lange gewährleistet sein, wie es dauert, das Gespann aus der Gefahrenzone zu entfernen. Auch hier reicht eine um den Kugelhals gelegte Schlaufe grundsätzlich aus, eine Abrutschsicherung wird jedoch empfohlen seitens des ADAC. 

Ganz grundsätzlich ist eine Abrutschsicherung in Form eines Abreißseilhalters also immer sinnvoll. In einigen der genannten Länder sind hohe Geldstrafen fällig, wenn das Abreißseil nicht gesichert ist und sich von dem Zugfahrzeug löst. 

 

 

 

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Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

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Warnwesten für die sichere Fahrt – auch im Urlaub

26. Juni 2017 um 16:18

WarnwesteIn Deutschland ist das Mitführen von Warnwesten schon seit Juli 2014 Pflicht. So muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Insassen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, was ein Aussteigen aus dem Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf der Autobahn oder bei Nacht erforderlich macht, ist diese Warnweste dann zu tragen.

Gerade jetzt zur Urlaubszeit sind Warnwesten ein Thema. Verreist man mit der ganzen Familie innerhalb Deutschlands so ist man mit einer Warnweste ja zunächst ausgestattet, wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat sicher mehr Warnwesten dabei. Auch bei Fahrten mit dem Wohnwagen oder anderen Anhängern sind die Warnwesten relevant.

Doch wie sieht es eigentlich bei Reisen, beispielsweise mit dem Wohnmobil, außerhalb Deutschlands aus? Wo muss man ebenfalls eine oder sogar mehrere Warnwesten mit sich führen? Tatsächlich sind in knapp 20 europäischen Ländern Warnwesten vorgeschrieben.

Warnwesten innerhalb der EU

Für Euren Urlaub innerhalb der EU haben wir Euch die Regelungen für das Tragen von Warnwesten einmal herausgesucht.

  • Belgien: Bei Unfällen und Pannen gibt es eine Tragepflicht für Warnwesten. Diese greift auch für Motorräder und gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Vorgeschrieben ist eine Warnweste pro Fahrzeug, erfüllt man dies nicht, kann das Bußgeld zwischen 50 Euro und 1375 Euro liegen.
  • Bulgarien: Personen, die sich außerhalb eines Fahrzeuges bewegen, müssen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Schnellstraßen oder Autobahnen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Das Bußgeld liegt bei circa 25 Euro.
  • Deutschland: Es besteht seit Juli 2014 eine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt zudem eine Mitführ- und Tragepflicht für Warnwesten durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft. Eine Ausnahme dabei gilt für den Fahrer von geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.
  • Finnland: Muss man in Finnland das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen, so gilt für alle Fahrzeugführer, dass diese Kleidung mit reflektierendem Material tragen müssen.
  • Frankreich: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht für jede Person eines Fahrzeugs bei Unfällen und Pannen, wenn das Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen wird. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Zusätzlich gilt jedoch seit 2008 eine Warnwestenpflicht auch für Fahrradfahrer, die nachts außerorts oder bei schlechter Sicht unterwegs sind. Die Bußgelder liegen zwischen 22 und mindestens 90 Euro (beim Kfz).
  • Italien: Für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen oder Pannen außerorts und auf Autobahnen verlassen, gilt eine Tragepflicht für Warnwesten. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Falle eines Unfalls muss zur Absicherung des Fahrzeuges ein Warndreieck aufgestellt werden, dies erfolgt nach dem Gesetz in der Regel durch den Fahrer, der ebenfalls eine Warnweste für diesen Vorgang tragen muss. Das Nichtmitführen von einer Warnweste wird nicht bestraft, das Bußgeld beträgt bei Nichtbeachten der Regelung mindestens 38 Euro.
  • Kroatien: Auch für Motorradfahrer gilt bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen eine Warnwestentragepflicht.
  • Luxemburg: Personen, die sich infolge eines Unfalls oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb eines Fahrzeugs bewegen, müssen eine Warnweste tragen. Auch für Fußgänger, die sich bei Dunkelheit auf Landstraßen bewegen, gilt diese Pflicht. Bußgelder betragen mindestens 49 Euro.
  • Montenegro: Warnwesten müssen bei Unfällen oder Pannen außerhalb von Ortschaften oder auf Autobahnen getragen werden. Die Mitführpflicht ist stets gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • Norwegen: Für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Weste für den Fahrer des Fahrzeuges.
  • Österreich: Als Fahrer von einem mehrspurigen Fahrzeug (zutreffend auch für Microcars, Zugmaschinen und Quads) muss man in Österreich eine Warnweste mitführen. Diese muss vom Fahrersitz aus leicht zu erreichen sein. Getragen werden muss diese Warnweste außerorts beim Aufstellen eines Warndreiecks im Falle eines Unfalls oder bei Pannen auf Autobahnen, Autostraßen sowie außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung nicht. Bei Nichtbeachtung fallen Bußgelder ab 14 Euro an.
  • Portugal: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten, jedoch nur für Fahrzeuge mit einer portugiesischen Zulassung. Auch hier sind Motorradfahrer ausgenommen. Führt man keine Warnweste mit, werden 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht muss ein Bußgeld ab 120 Euro gezahlt werden.
  • Rumänien: Das Mitführen einer Warnweste ist für Fahrer von Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen Pflicht. Beim Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder einer Panne muss die Warnweste getragen werden. Wird dies nicht beachtet, so wird ein Bußgeld verhängt.
  • Serbien: Verlässt ein Fahrer in Serbien auf offener Straße einen Pkw, Bus oder Lkw, so muss eine Warnweste getragen werden.
  • Slowakei: Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeuges ist man außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer, ein Bußgeld kann mindestens 50 Euro betragen.
  • Slowenien: Wie in der Slowakei muss eine Warnweste getragen werden, wenn man mit einem Fahrzeug einen Unfall oder eine Panne außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen hat. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen. Bußgelder werden ab 40 Euro verhängt.
  • Spanien: Für Fahrer von Pkw und Lkw gilt eine Warnwestentragepflicht. Für Motorradfahrer gibt es keine solche Regelung. Bußgelder können bis zu 90 Euro teuer sein.
  • Tschechien: Es muss pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, die beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen angezogen werden muss. Zusätzlich muss für jeden weiteren Mitfahrer eine Warnweste bereitliegen.
  • Ungarn: Für Fußgänger und Fahrzeuginsassen, die sich außerhalb des Fahrzeuges aufhalten, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestentragepflicht. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder bis zu 120 Euro verhängt.

Aktionswochen im Juli bei MVG

Vom 1. bis zum 31.7.2017 erhaltet Ihr bei uns mit jeder Bestellung eines Sets oder einer Anhängerkupplung mit passendem Elektrosatz zwei Warnwesten umsonst dazu. Rüstet also jetzt für den Urlaub nach und sichert Euch auch mit den Warnwesten direkt mit ab.

 

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Quelle: Landesverkehrswacht Niedersachsen