Die abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen – Warum?

18. September 2025 um 16:30

abnehmenDie wohl am meisten gestellte Frage für unseren Kundenservice ist immer die Frage nach der abnehmbaren Anhängerkupplung, und ob diese abgenommen werden muss bei Nichtgebrauch. Vorab schon einmal wichtig: Gesetzlich gibt es keine Vorschriften dazu, ob eine abnehmbare Kugelstange abgenommen werden muss, wenn sie nicht im Gebrauch ist und kein Anhänger angehängt ist. Es gibt weder Vorschriften dazu noch ein Bußgeld, mit dem Ihr rechnen müsst.

Ein Argument für das Abnehmen der Kugelstange kann jedoch zum Einen sein, dass viele die Kugelstange lästig finden, da diese im Weg ist, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Und zum Anderen ist es erforderlich, die Kugelstange immer dann abzunehmen, wenn sie das Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken würde. Dies ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. 

Die abnehmbare Anhängerkupplung im Unfallfall 

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Verkehrsunfälle verzeichnet. Dazu zählen auch kleinere Unfälle und Auffahrunfälle, die oft schon mit geringen Geschwindigkeiten passieren. Wenn Ihr Eure Anhängerkupplung nicht abgenommen habt, ist auch die AHK im Unfallfall nicht unwichtig. Denn durch die montierte AHK ändert sich auch die Gesamtlänge des Fahrzeugs, ein Faktor, den man nicht vergessen sollte. Mit dem längeren Gespann stößt man beim Rangieren und Ein- und Ausparken schnell gegen ein anderes Fahrzeug und es kann dabei schon zu kleinen Schäden kommen. 

Im Falle eines Auffahrunfalls kann eine montierte Kugelstange zu einem größeren Schaden am auffahrenden Fahrzeug führen. Durch die hervorstehende Kugelstange wird das Fahrzeug hinter Euch punktuell mit einem höheren Druck getroffen, je nachdem wie der Winkel, die Geschwindigkeit und der Aufprallort ist, kommt es also zu unterschiedlichen Schäden am Fahrzeug. Schon bei geringen Geschwindigkeiten sind oft Kotflügel eingedrückt oder Rahmen verzogen. Bei einem Aufprall ohne Anhängerkupplung verteilt sich die Kraft gleichmäßiger, sodass der Schaden meistens geringer ist. 

Die Versicherung

Auch hierzu gibt es – bisher – keine offiziellen Angaben oder Vorgaben von den gängigen Versicherungen. Da jedoch die Unfallgefahr und das Ausmaß von Schäden sich mit einer nicht abgenommenen Anhängerkupplung ändert, können Versicherungen von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgehen. Dies kann dazu führen, dass eine Mithaftung für die Fahrzeughalter angenommen wird und man so doch zur Kasse gebeten wird. Bisher gibt es hierzu jedoch nach wie vor keine offiziellen Angaben. 

Unbedingt beachten: Die AHK austauschen

Wenn Ihr in einen Auffahrunfall verwickelt seid und Euer Heck mit der Anhängerkupplung betroffen ist, müsst Ihr die Anhängerkupplung unbedingt komplett austauschen. Durch den Aufprall des anderen Fahrzeugs kann es auch zu Schäden der Anhängerkupplung kommen und diese kann beschädigt werden, sodass das Ziehen des Anhängers damit nicht mehr zulässig ist. Schon klein Haarrisse können dabei relevant sein.

 

 

 

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Wann muss die Anhängerkupplung abgenommen werden und warum?

19. November 2021 um 16:37

Kugelstange abnehmen Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine praktische und komfortable Lösung: Wenn Du kurzfristig mit dem Anhänger fahren möchtest, jedoch nicht unbedingt immer eine AHK am Fahrzeug montiert haben möchtest, kannst Du sie schließlich jederzeit abnehmen. Eine starre Kugelstange bietet dies nicht und kann auch schon mal stören, beim Einladen des Autos beispielsweise. Oft möchten Fahrzeugeigentümer auch nicht permanent mit einer ungenutzten Anhängerkupplung sichtbar am Fahrzeug herumfahren, da dies je nach Modell als Eingriff in die Fahrzeugoptik gesehen wird.

Die abnehmbare Anhängerkupplung ist eine gute Alternative, schließlich kann sie jederzeit mit wenigen Handgriffen abgenommen werden und ist dann weder tatsächlich noch optisch im Weg. Doch auch die abnehmbare Anhängerkupplung sollte in einigen Situationen grundsätzlich abgenommen werden. Zwar gibt es hierzu keine Vorschrift, ein paar Punkte, solltest Du dennoch im Hinterkopf behalten. 

Darum solltest Du die abnehmbare Anhängerkupplung in diesen Fällen abnehmen

Je nach Anhängerkupplung und Fahrzeug kann es sein, dass das Abnehmen der Kugelstange in den Fahrzeugpapieren vermerkt und somit zur Auflage für die Fahrt ohne Anhänger gemacht wurde. Dieser Fall kann zum Beispiel zutreffen, wenn die Kugelstange das Kennzeichen verdecken würde. Dies ist nicht erlaubt und muss bei der Fahrt ohne Anhänger vermieden werden, sodass Du die Kugelstange abnehmen solltest. 

Grundsätzlich ist das Abnehmen der Kugelstange immer dann sinnvoll, wenn Du keinen Anhänger ziehst. Dies hat vor allem versicherungstechnische Gründe. Wenn Du beispielsweise beim Einparken rückwärts an ein anderes Fahrzeug heranfährst, dann ist das Risiko einer Beschädigung am gegnerischen Fahrzeug mit Deiner noch montierten Anhängerkupplung größer. Auch bei Auffahrunfällen kommt dies zum Tragen, obgleich Du in dem Fall nur eine Mitschuld bekommst, weil Du die Kugelstange nicht abgenommen hast. Viele Versicherungen raten dazu, die Kugelstange immer abzunehmen, wenn sie nicht gebraucht wird. Auf diese Weise kannst Du Eigen- oder Fremdschäden minimieren und kannst Dir sicher sein, dass die an die Versicherung möglicherweise zu stellenden Ansprüche nicht gemindert sind. 

Sollte es doch einmal zu einem Auffahrunfall mit montierter Kugelstange kommen, also falls Dir jemand hinten drauf fährt und Du die Kugelstange nicht abgemacht hast, so erlischt die Gewährleistung für die gesamte Anhängerkupplung und diese muss ersetzt werden. Der Grund dafür ist, dass kleinste Risse an der Anhängerkupplung nicht ausgeschlossen werden können. Doch auch wenn Du die Kugelstange abgenommen hast und Dir jemand auf Dein Heck auffährt, solltest Du Dich zumindest beim Hersteller der Anhängerkupplung melden und Dich dort einmal rückversichern hinsichtlich einem möglicherweise notwendigen Ersatz für den Querträger. 

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