Camping mit Wohnwagen in Deutschland – darauf müsst Ihr achten

14. Oktober 2022 um 11:49

WohnwagenCamping mit dem Wohnwagen wird immer beliebter, ebenso wie das Reisen im eigenen Land. Doch was ist dabei eigentlich wichtig und erlaubt, worauf solltet Ihr unbedingt achten?

Wo ist Campen mit Wohnwagen in Deutschland erlaubt

Das Campen ist in Deutschland natürlich immer auf Campingplätzen erlaubt. Oft sind diese heiß begehrt und schon Wochen vorher ausgebucht, besonders zur Hauptreisezeit und in den Ferien. Wenn Ihr also eine Tour plant, dann informiert Euch auch frühzeitig, ob auf dem Campingplatz Eurer Wahl noch ein Stellplatz für Euch verfügbar ist. Auch außerhalb von Campingplätzen könnt Ihr grundsätzlich übernachten, allerdings ist dies nicht überall und teilweise nur eingeschränkt erlaubt. Auf Straßen und Parkplätzen ist es beispielsweise für eine Nacht eingeschränkt erlaubt, sofern die Übernachtung der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Ein richtige Campingbetrieb ist nicht erlaubt. Achtet unbedingt auf regionale und örtliche Unterschiede und Einschränkungen, und vor allem auf die Naturschutz-, Wald- und Deichgesetze. Für mehrere Nächte ist das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen in Deutschland verboten. Auf privaten Grundstücken ist das Übernachten für eine Nacht ebenfalls eingeschränkt erlaubt, auch hier gilt es, auf regionale Regelungen sowie die Gesetze zum Naturschutz etc. zu achten. Auf privatem Grund könnt Ihr teilweise sogar mehrere Nächte campen, dies ist eingeschränkt erlaubt und folgt den gleichen Regeln wie das Campen für eine Nacht auf privatem Grund. 

Die Abmessungen Eures Gespanns

Für die Fahrt mit dem Wohnmobil sind neben den zulässigen Gesamtmassen des Gespanns auch die Abmessungen sehr wichtig. Gespanne, die diese überschreiten, benötigen für ihre Fahrt eine Ausnahmegenehmigung, diese sind zumeist bei den örtlichen Landrats- und Straßenverkehrsämtern erhältlich. Auch sind für die Gespanne ein paar Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, so müsst Ihr zum Beispiel auf zusätzliche Leuchten oder Spiegel achten. Dies ist jedoch nicht national geregelt, sondern liegt im Ermessen der zuständigen Behörden, die auch die Ausnahmegenehmigungen erteilen. 

Für die Abmessungen sind die Werte jedoch festgelegt: Euer Kfz ohne Anhänger darf eine maximale Breite von 2,55 Meter nicht überschreiten. Gleiches gilt auch für den Anhänger mit Deichsel. Beide müssen zudem eine Länge von 12 Metern einhalten. Die Breite des gesamten Gespanns überrascht dann nicht, diese darf ebenfalls maximal 2,55 Meter betragen. Die Länge hingegen ist auf 18 Meter festgelegt, sodass weder Euer Kfz noch der Anhänger seine volle erlaubte Länge ausschöpfen können. 

Check-Liste vor der Fahrt 

Bevor Ihr mit Eurem Gespann nun also loszieht und die vielen schönen Ecken Deutschlands erkundet, solltet Ihr Euer Gespannt auf Vordermann bringen. Habt Ihr für Eure Anhängerkupplung alles, was Ihr brauchen könntet? Sind die Ersatzschlüssel für die abnehmbare Anhängerkupplung eingepackt? Stimmt der Reifendruck bei Zugfahrzeug und Anhänger? Denkt auch an Eure Unterlegkeile und je nach Breite auch an die Zusatzspiegel für Euer Fahrzeug. Wie ist es mit der Zusatzstromversorgung, damit Euer Kühlschrank im Wohnwagen auch während der Fahrt versorgt ist? Je nach Gespann gibt es sicher noch individuelle Punkte, die Ihr am besten ein paar Tage vor der Abfahrt schon überprüfen solltet. So bleibt Euch genug Zeit, im Zweifelsfall noch alles zu organisieren. 

Ihr möchtet diesen Blogbeitrag in einer anderen Sprache lesen? Schaut mal unter how-to-towbar.com vorbei!
Would you like to read this blog post in another language? Check out how-to-towbar.com!
Souhaitez-vous lire cet article de blog dans une autre langue ? Découvrez how-to-towbar.com!
Wil je deze blogpost in een andere taal lezen? Kijk eens op how-to-towbar.com!

Das Sicherungsseil bei der Fahrt mit dem Anhänger

17. September 2017 um 13:42

SicherungsseilEs sorgt dafür, dass der Anhänger auch im Falle eines Abspringens von der Kupplung bremst. Die Rede ist vom Sicherungsseil oder Abreißseil. Wer viel mit dem Anhänger fährt, dem ist das Anbringen sicher ein Begriff, wenn es nicht sogar schon zu Diskussionen geführt hat. Gerade bei der Fahrt ins angrenzende Ausland, wie in die Niederlande oder in die Schweiz, wird das nicht ordnungsgemäße Anbringen oder Fehlen des Sicherungsseils oft mit hohen Bußgeldern geahndet. Deshalb haben wir Euch einmal die vom ADAC mitgeteilten Vorgaben für das korrekte Anbringen und Verwenden des Seils zusammengefasst.

Die Sicherung mit dem Abreißseil bei der Fahrt in Deutschland

In Deutschland sind Anhänger der mittleren Gewichtsklasse, also mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg bis zu 3500 kg, in der Regel mit Auflaufbremsen ausgestattet. Das heißt also, dass der Anhänger im Bremsvorgang auf das Zugfahrzeug aufläuft und die entstehende Kraft über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen werden. Für den Fall, dass sich der Anhänger von der Anhängerkupplung löst, soll ein Sicherungsseil die Bremse auslösen und den Hänger stoppen.

Die Verwendung eines Abreißseils oder Sicherungsseils ist in Deutschland Pflicht. Der genaue Ort zur Anbringung des Seils ist nicht festgelegt. Fest steht jedoch, dass das Seil nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden darf. Sofern es technisch umsetzbar ist, muss das Sicherungsseil durch eine Öffnung, Bohrung oder Öse  an der Anhängerkupplung, nicht an der Kugelstange, befestigt werden.

 

Das Sicherungsseil richtig verwenden in den Niederlanden

In den Niederlanden sind Sicherungseinrichtungen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger vorgesehen. Anhänger bis 1500 kg brauchen somit eine Sicherheitsvorkehrung bzw. eine Losreißvorkehrung. Bei Anhängern ohne eigene Bremse ist eine sogenannte Hilfkupplung in Form eines Kabels oder einer Kette Pflicht. Dies gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg. Bei größeren Anhängern muss eine sogenannte Reißbremsvorkehrung, also ein Stahlverbindungskabel zwischen Fahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers, verwendet werden. Diese ist nur für Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse erhältlich.

Wichtig ist in jedem Fall, dass in den Niederlanden sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Dies erfolgt mit speziellen Ösen oder Bügeln. Das Umlegen des Seils um die Kugelstange ist in jedem Fall in den Niederlanden nicht ausreichend.

 

Die Verwendung des Sicherungsseils in der Schweiz

In der Schweiz ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg eine zusätzliche Sicherung, beispielsweise durch ein Abreißseil, erforderlich. Zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung  haben sich für die Befestigung bewährt, so das Bundesamt für Straßen.

 

Worauf man mit einem ausländischen/deutschen Gespann in den Niederlanden und der Schweiz achten muss

Gemäß das Wiener Übereinkommens zum Straßenverkehr müssen die Bremsanlagen von Anhängers so ausgestattet sein, dass der Anhänger auch bei einem Bruch der Anhängevorrichtung während der Fahrt zum Stehen kommt. Für einachsige Anhänger sowie für zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter gilt dies nicht, wenn diese das zulässige Gesamtgewicht von 1500 kg nicht überschreiten. Ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg müssen mit einem Sicherungsseil, also einem Abreißseil, mit dem Zugfahrzeug verbunden werden und so gesichert werden. Grundsätzlich gilt: Da die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen sowohl in den Niederlanden als auch in der Schweiz nicht überschritten werden, gelten in jedem Fall die dortigen nationalen Bestimmungen auch für in Deutschland zugelassenen Gespanne, sofern diese in den Niederlanden oder der Schweiz aktiv am Verkehr teilnehmen.

Das Abreißseil in Österreich

In Österreich ist es gesetzlich festgelegt, dass Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1500 kg eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug aufweisen müssen, so ist eine Sicherungskette oder ein Abreißseil Pflicht. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Anhänger nicht selbstständig zum Stehen gebracht werden kann, wenn er sich ungeplant vom Zugfahrzeug lösen sollte. Die genaue Befestigung des Abreißseils ist nicht per Gesetzt definiert, anders als in den Niederlanden und der Schweiz reicht es laut ADAC aus, wenn das Abreißseil über die Anhängerkupplung gelegt wird.

Hinweis: An unseren Anhängerkupplungen sind entweder Ösen befestigt oder Bohrung für das Anbringen des Abreißseils vorgesehen.

Ihr möchtet diesen Blogbeitrag in einer anderen Sprache lesen? Schaut mal unter how-to-towbar.com vorbei!
Would you like to read this blog post in another language? Check out how-to-towbar.com!
Souhaitez-vous lire cet article de blog dans une autre langue ? Découvrez how-to-towbar.com!
Wil je deze blogpost in een andere taal lezen? Kijk eens op how-to-towbar.com!