Ist ein Kennzeichen am Heckfahrradträger Pflicht?
Wenn Ihr Eure Fahrräder transportieren möchtet, ist ein Heckfahrradträger eine der praktischsten und komfortabelsten Lösungen. Im Vergleich zu einem Dachgepäckträger bietet er zahlreiche Vorteile, vor allem das Beladen ist ein deutlicher Vorteil zum Dachgepäckträger. Die Fahrräder müssen nicht über Kopfhöhe gehoben werden, was nicht nur Kraft spart, sondern auch das Risiko von Beschädigungen am Fahrzeug oder an den Fahrrädern reduziert. Der Heckfahrradträger wird direkt auf der Kugelstange der Anhängerkupplung montiert und ist in der Regel innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Mithilfe praktischer Auffahrschienen lassen sich die Fahrräder bequem auf den Träger schieben und anschließend sicher fixieren. Besonders bei schweren Fahrrädern wie E-Bikes oder Mountainbikes ist dies ein großer Vorteil. Und dann kann es schon fast losgehen, oder? Nicht ganz, ein Kennzeichen für den HFT ist unerlässlich!
Das Kennzeichen für den Heckfahrradträger
Ganz so einfach ist es leider nicht, eine kleine Hürde gibt es noch. Und zwar müsst Ihr Euren Heckfahrradträger mit einem dritten Kennzeichen ausstatten. Ein zusätzliches Kennzeichen ist immer dann vorgeschrieben, wenn das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt wird. Bei Heckfahrradträgern ist dies grundsätzlich der Fall und zwar unabhängig davon, ob der Träger beladen oder unbeladen ist. Auch Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt werden, weshalb viele Heckfahrradträger über eine eigene Beleuchtungseinheit verfügen.
Selbstgebastelte Kennzeichen sind dabei nicht zulässig, Ihr müsst Euch ein offizielles drittes Kennzeichen besorgen. Dieses bekommt Ihr bei Eurer örtlichen Zulassungsstelle, die Kosten für das Kennzeichen variieren je nach Ort, grundsätzlich sind die Kosten jedoch überschaubar und liegen einmalig zwischen 20 und 40 €. Das Kennzeichen entspricht exakt dem regulären Nummernschild Eures Fahrzeugs, inklusive Plaketten und kann dauerhaft am Heckfahrradträger belassen werden, die meisten HFT auf dem Markt haben eine integrierte Kennzeichenhalterung.
Strafen bei Nichtbeachtung
Solltet Ihr mit dem Heckfahrradträger unterwegs sein und kein drittes Kennzeichen haben, droht Euch im Falle einer Polizeikontrolle eine Geldstrafe. Dieses kann bis zu 40 € betragen, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg für Euch. Je nach Situation können auch weitere Verwarnungen folgen, etwa wenn Beleuchtung oder Kennzeichen schlecht sichtbar sind. Um Ärger, unnötige Kosten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden, solltet Ihr daher vor Fahrtantritt unbedingt prüfen, ob der Heckfahrradträger korrekt montiert, vollständig beleuchtet und ordnungsgemäß mit einem dritten Kennzeichen ausgestattet ist.

















