Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger
Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant?
Verstöße bei der Ladungssicherung
Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen.
Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.
Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:
- Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
- Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
- Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
- Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
- Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
- Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
- Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
- Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
- Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
- Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt
Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog.