TÜV für meinen Anhänger

20. Oktober 2025 um 15:57

TÜVIn Deutschland muss jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und auch jeder Anhänger regelmäßig zum TÜV. In der Regel sind die Abstände für Kfz dabei alle zwei Jahre. Beim Anhänger ist dies etwas anders geregelt.

Wann muss der Anhänger zum TÜV

Beim Anhänger richtet sich das Intervall für den Besuch beim TÜV nach dem Gewicht des Anhängers. Die großen Anhänger über 3.500 kg bis 10.000 kg müssen nach 12 Monaten zur ersten Untersuchung und danach fortlaufend alle 12 Monate zum TÜV. Anhänger, die zwischen 750 kg und 3.500 kg wiegen, müssen nach 24 Monaten z ur Erstuntersuchung und danach fortlaufend im Abstand von 24 Monaten. 

Die erste Untersuchung für Anhänger bis 750 kg ist nach 36 Monaten fällig, die anschließende fortlaufende Untersuchung ist dann alle 24 Monate vorgesehen. Auch bei ungebremsten Anhängern sind diese Abstände gültig.

In der Tabelle fassen wir Euch die TÜV Intervalle für Anhänger noch einmal zusammen:

 

über 3.500 kg bis 10.000 kg nach 12 Monaten alle 12 Monate
über 750 kg bis 3.500 kg  nach 24 Monaten alle 24 Monate
bis 750 kg  nach 36 Monaten alle 24 Monate
ungebremst Nach 36 Monaten alle 24 Monate 

 

 

Bei einem neuen Anhänger schaut Ihr am besten einmal in den Fahrzeugschein oder Eure Zulassungsbescheinigung. Darin müsste vermerkt sein, wann Ihr zu nächsten Hauptuntersuchung bzw. der Erstuntersuchung beim TÜV müsst. Auch die TÜV Plakette auf dem hinteren Nummernschild gibt Euch, ähnlich wie beim Kfz, zuverlässig Auskunft darüber, wann Euer Anhänger wieder zum TÜV muss. 

Was muss man zum TÜV mitbringen?

Für Euren Termin beim TÜV solltet Ihr Euch gut vorbereiten, um den Termin so kurz wie möglich zu halten. Prüft vorab am besten selbst einmal, ob die Reifen und Lampen des Anhängers in Ordnung sind oder der Anhänger etwaige Mängel aufweist. Wichtige Dokumente solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Dazu gehören der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung, sowie das letzte TÜV Protokoll – sofern vorhanden – und der eigene Ausweis. 

 

 

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Die Zulassung für Euren Anhänger: Die wichtigsten Infos

14. Mai 2021 um 14:58

Zulassung für den AnhängerWenn Ihr einen neuen Anhänger bekommt, dann solltet Ihr unbedingt auch die Fahrt zur Zulassungsstelle einplanen. Ein Anhänger für Pkw ist nicht zulassungsfrei und Ihr müsst Euch neben der Zulassung auch amtliche Nummernschilder besorgen. Um diese zu bekommen und Euren neuen Anhänger für die erste Fahrt nutzen zu können, müsst Ihr Euren Anhänger anmelden. Nur mit gültiger Zulassung dürft Ihr ihn im Straßenverkehr nutzen. 

Diese Dokumente braucht Ihr für die Zulassung Eures Anhängers

Damit Euer Anhänger zugelassen wird und Eure neuen Kennzeichen ausgestellt werden können, kommt Ihr um die Fahrt zur zuständigen Zulassungsstelle nicht herum. Wenn Ihr vor Ort seid, benötigt Ihr die folgenden Dokumente, damit Eure Zulassung ausgestellt werden kann: Ihr braucht die Herstellerbescheinigung beziehungsweise eine Bestätigung einer gültigen Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation wie die DEKRA oder den TÜV, die bestätigt, dass Euer Anhänger verkehrstauglich ist. Sollte der “TÜV” abgelaufen sein, fällt je nach Dauer der Überziehung ein Bußgeld an, achtet also unbedingt darauf, dass die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Außerdem solltet Ihr Euch ausweisen können, beispielsweise mit einem Personalausweis. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Abschließend braucht Ihr noch einen Versicherungscode von Eurer Versicherung, alternativ könnt Ihr auch eine Versicherungsdoppelkarte mitbringen. 

Keine Papiere?

Auch wenn Ihr keine Papiere habt, könnt Ihr den Anhänger anmelden, dies ist aber viel schwieriger. Eine solche Ausnahme wird auch nur dann gemacht, wenn der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, nicht etwa, wenn Ihr diesen zuhause vergessen habt. Im Fall der verlorenen Unterlagen prüfen die zuständigen Behörden zunächst, wer der eigentliche Eigentümer Eures Anhängers ist. Selbstverständlich ist hier ein Kaufvertrag zwischen Euch und dem Verkäufer hilfreich und kann das Prozedere beschleunigen. Außerdem muss natürlich auch geprüft werden, ob der Anhänger als gestohlen gemeldet wurde. Ein Ersatz für die verlorenen Unterlagen kann in der Regel dann zeitnah angefordert werden, dazu sollte das alte Kennzeichen bekannt sein und der Fahrzeugschein am besten noch vorhanden sein. 

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Das MVG-Typenschild: Wofür ist es da und was bildet es ab?

2. Oktober 2015 um 15:28

Typenschild

Das MVG-Typenschild findet Ihr auf jeder Anhängerkupplung von MVG. Es ist ein wichtiges, wenn auch kleines Schild, das nicht nur Euch, sondern auch dem TÜV wichtige Angaben zur Anhängerkupplung auf einen Blick zeigt.

Auf dem Schild findet Ihr neben dem MVG-Typen auch die Angaben der Anhängerkupplung zur spezifischen Stützlast und dem D-Wert. Die letzte, wichtige Angabe ist besonders für den TÜV wichtig, so steht auf dem Typenschild auch die Genehmigungsnummer für die jeweilige Anhängerkupplung. Diese beweist, dass es sich bei der Anhängerkupplung um ein geprüftes Sicherheitsteil handelt.

Sollte ein Typenschild einmal verloren gehen oder beschädigt werden, so kann über die zuständige Werkstatt ein neues Typenschild in unserem Shop bestellt werden. Eine Entscheidung des Kraftfahrbundesamtes untersagt die direkte Lieferung von Typenschildern an den Fahrzeughalter. Gerne senden wir Eurer Werkstatt ein Typenschild zu, benötigen dafür jedoch eine eidesstattliche Erklärung der Werkstatt, die wir im Shop bereitgestellt haben.