Darf mein Pkw als Zugfahrzeug eingesetzt werden und einen Anhänger ziehen?

11. Juni 2019 um 11:59

ZugfahrzeugBevor Ihr eine Anhängerkupplung nachrüstet, müsst Ihr natürlich erst einmal klären, ob Euer Auto überhaupt für die Fahrt mit dem Anhänger ausgelegt und als Zugfahrzeug zugelassen ist. Alle Infos, die Ihr dafür braucht, findet Ihr auf dem Typenschild des Fahrzeugs. Die Daten stehen sowohl im Serviceheft als auch meistens auf einem Aufkleber, der im Reserveradmodul untergebracht ist. Sollte er dort nicht zu finden sein, findet Ihr in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs sicher eine Info, wo Euer Typenschild angebracht ist. Neben dem Fahrzeughersteller und der Genehmigungsnummer ist dort auch die Fahrgestellnummer zu finden. In der zweiten Zeile werden zudem technisch zulässige Gewichte angegeben. Darunter findet Ihr auch das zulässige Gespanngewicht.

Das gibt das zulässige Gespanngewicht an

Wie der Name schon sagt, gibt das Gespanngewicht an, wie schwer das Gespann, also Fahrzeug und Anhänger sein dürfen. Somit ist zunächst einmal klar, dass ein Gespann bestehen darf, also theoretisch ein Anhänger gezogen werden könnte. Dann kommt es auf den Wert an. Vom Gespanngewicht muss das Gewicht des Fahrzeugs abgezogen werden, um zu klären, ob und wenn ja mit welchem Gewicht ein Anhänger gezogen werden kann.

Zusätzlich könnt Ihr auch den Fahrzeugschein zu Rate ziehen, dieser Weg ist einfacher. Der Fahrzeugschein gibt mit den Werten O1 und O2 an, welche gebremste und ungebremste Anhängelast technisch für das Fahrzeug zulässig ist. Wenn Ihr dort keine Werte finden könnt, dann ist das Fahrzeug nicht für die Fahrt mit Anhänger zugelassen.

 

Was passiert, wenn Euer Fahrzeug nicht als Zugfahrzeug zugelassen ist und dennoch einen Anhänger ziehen würde?

Damit ein Fahrzeug für die Anhängerfahrt zugelassen ist, müssen schon in der Entwicklung des Fahrzeugs einige Punkte erfüllt werden. So wird beispielsweise die Motorisierung des Autos auf den möglichen Einsatz als Zugfahrzeug angepasst, oder es werden spezielle Anbaupunkte für die Anhängerkupplung seitens des Fahrzeugherstellers definiert. Auch die Kühlung des Motors und anderer System muss für die Anhängerfahrt gesondert definiert werden. Wenn Euer Auto nicht für die Belastung und den Dienst als Zugfahrzeug geeignet und zugelassen ist, ergeben sich also verschiedene Schäden am Fahrzeug, wenn dieses dennoch zum Ziehen eines Anhängers genutzt wird.

 

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