TÜV für meinen Anhänger

20. Oktober 2025 um 15:57

TÜVIn Deutschland muss jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und auch jeder Anhänger regelmäßig zum TÜV. In der Regel sind die Abstände für Kfz dabei alle zwei Jahre. Beim Anhänger ist dies etwas anders geregelt.

Wann muss der Anhänger zum TÜV

Beim Anhänger richtet sich das Intervall für den Besuch beim TÜV nach dem Gewicht des Anhängers. Die großen Anhänger über 3.500 kg bis 10.000 kg müssen nach 12 Monaten zur ersten Untersuchung und danach fortlaufend alle 12 Monate zum TÜV. Anhänger, die zwischen 750 kg und 3.500 kg wiegen, müssen nach 24 Monaten z ur Erstuntersuchung und danach fortlaufend im Abstand von 24 Monaten. 

Die erste Untersuchung für Anhänger bis 750 kg ist nach 36 Monaten fällig, die anschließende fortlaufende Untersuchung ist dann alle 24 Monate vorgesehen. Auch bei ungebremsten Anhängern sind diese Abstände gültig.

In der Tabelle fassen wir Euch die TÜV Intervalle für Anhänger noch einmal zusammen:

 

über 3.500 kg bis 10.000 kg nach 12 Monaten alle 12 Monate
über 750 kg bis 3.500 kg  nach 24 Monaten alle 24 Monate
bis 750 kg  nach 36 Monaten alle 24 Monate
ungebremst Nach 36 Monaten alle 24 Monate 

 

 

Bei einem neuen Anhänger schaut Ihr am besten einmal in den Fahrzeugschein oder Eure Zulassungsbescheinigung. Darin müsste vermerkt sein, wann Ihr zu nächsten Hauptuntersuchung bzw. der Erstuntersuchung beim TÜV müsst. Auch die TÜV Plakette auf dem hinteren Nummernschild gibt Euch, ähnlich wie beim Kfz, zuverlässig Auskunft darüber, wann Euer Anhänger wieder zum TÜV muss. 

Was muss man zum TÜV mitbringen?

Für Euren Termin beim TÜV solltet Ihr Euch gut vorbereiten, um den Termin so kurz wie möglich zu halten. Prüft vorab am besten selbst einmal, ob die Reifen und Lampen des Anhängers in Ordnung sind oder der Anhänger etwaige Mängel aufweist. Wichtige Dokumente solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Dazu gehören der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung, sowie das letzte TÜV Protokoll – sofern vorhanden – und der eigene Ausweis. 

 

 

Would you like to read this blog post in another language? Check out how-to-towbar.com!
Souhaitez-vous lire cet article de blog dans une autre langue ? Découvrez how-to-towbar.com!
Wil je deze blogpost in een andere taal lezen? Kijk eens op how-to-towbar.com!

Die Zulassung für Euren Anhänger: Die wichtigsten Infos

14. Mai 2021 um 14:58

Zulassung für den AnhängerWenn Ihr einen neuen Anhänger bekommt, dann solltet Ihr unbedingt auch die Fahrt zur Zulassungsstelle einplanen. Ein Anhänger für Pkw ist nicht zulassungsfrei und Ihr müsst Euch neben der Zulassung auch amtliche Nummernschilder besorgen. Um diese zu bekommen und Euren neuen Anhänger für die erste Fahrt nutzen zu können, müsst Ihr Euren Anhänger anmelden. Nur mit gültiger Zulassung dürft Ihr ihn im Straßenverkehr nutzen. 

Diese Dokumente braucht Ihr für die Zulassung Eures Anhängers

Damit Euer Anhänger zugelassen wird und Eure neuen Kennzeichen ausgestellt werden können, kommt Ihr um die Fahrt zur zuständigen Zulassungsstelle nicht herum. Wenn Ihr vor Ort seid, benötigt Ihr die folgenden Dokumente, damit Eure Zulassung ausgestellt werden kann: Ihr braucht die Herstellerbescheinigung beziehungsweise eine Bestätigung einer gültigen Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation wie die DEKRA oder den TÜV, die bestätigt, dass Euer Anhänger verkehrstauglich ist. Sollte der “TÜV” abgelaufen sein, fällt je nach Dauer der Überziehung ein Bußgeld an, achtet also unbedingt darauf, dass die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Außerdem solltet Ihr Euch ausweisen können, beispielsweise mit einem Personalausweis. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II solltet Ihr in jedem Fall dabei haben. Abschließend braucht Ihr noch einen Versicherungscode von Eurer Versicherung, alternativ könnt Ihr auch eine Versicherungsdoppelkarte mitbringen. 

Keine Papiere?

Auch wenn Ihr keine Papiere habt, könnt Ihr den Anhänger anmelden, dies ist aber viel schwieriger. Eine solche Ausnahme wird auch nur dann gemacht, wenn der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, nicht etwa, wenn Ihr diesen zuhause vergessen habt. Im Fall der verlorenen Unterlagen prüfen die zuständigen Behörden zunächst, wer der eigentliche Eigentümer Eures Anhängers ist. Selbstverständlich ist hier ein Kaufvertrag zwischen Euch und dem Verkäufer hilfreich und kann das Prozedere beschleunigen. Außerdem muss natürlich auch geprüft werden, ob der Anhänger als gestohlen gemeldet wurde. Ein Ersatz für die verlorenen Unterlagen kann in der Regel dann zeitnah angefordert werden, dazu sollte das alte Kennzeichen bekannt sein und der Fahrzeugschein am besten noch vorhanden sein. 

Ihr möchtet diesen Blogbeitrag in einer anderen Sprache lesen? Schaut mal unter how-to-towbar.com vorbei!
Would you like to read this blog post in another language? Check out how-to-towbar.com!
Souhaitez-vous lire cet article de blog dans une autre langue ? Découvrez how-to-towbar.com!
Wil je deze blogpost in een andere taal lezen? Kijk eens op how-to-towbar.com!

Die Zulassung: Wann muss eine AHK eingetragen werden?

2. Februar 2015 um 12:29

Zulassung AHK

Die neue Anhängerkupplung ist gekauft und montiert. Und jetzt? Direkt losfahren oder fehlt da noch etwas? Früher einmal mussten neue Anhängerkupplungen nach der Montage von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden. Ist das heute noch notwendig? Nein. Zumindest nicht bei unseren MVG-Produkten aus dem MVG-Onlineshop.

Eine AHK von MVG

Wenn Ihr eine Anhängerkupplung von MVG kauft, haben wir bereits das Wichtigste erledigt. Das Genehmigungsverfahren ist in unsere Entwicklung integriert und so gewährleisten wir bereits die Abnahme durch die Prüfstelle.

Abschließend wird unsere Abnahme zusätzlich durch einen Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr geprüft. Dies wird dann entsprechend in unserer Montage- und Betriebsanleitung der jeweiligen Anhängerkupplung vermerkt. Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55  beziehungsweise zuvor die 94/20/EG genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.

Bei den MVG-Produkten entfällt also das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle und auch das Eintragen der MVG-Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig. Aber nicht vergessen: Die Montage- und Betriebsanleitung unserer Anhängerkupplung müsst Ihr dennoch Euren Fahrzeugpapieren beifügen und diese immer im Fahrzeug mitführen.

Und was mache ich bei Produkten, die nicht von MVG sind oder noch keine EU-Zulassung haben?

Verfügt die Anhängerkupplung nicht über eine EU-Zulassung, ist auch weiterhin eine Anbaumaßnahme über den ordnungsgemäßen Anbau durch eine anerkannte Prüfstelle wie den TÜV oder die Dekra notwendig. Wenn Ihr ein neues Teil an Euer Auto anbaut oder eine Änderung am Auto vornehmt, so muss diese dann von einer solchen Prüfstelle abgenommen werden. So sieht es auch bei dem Anbau einer neuen Anhängerkupplung aus, die noch keine EU-Zulassung hat. Bei Anhängerkupplungen greift dabei das Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile. Dies ist ein nationales Verfahren, das dazu dient, zulassungspflichtige Teile ohne ECE zu prüfen und für Euch einzutragen.

So kommt man nach dem Einbau des neuen Teils um eine Abnahme durch die Prüfstelle nicht herum und muss einen kurzen Besuch beim zuständigen Zulassungsstelle einplanen. Versäumt es nicht, zuvor bei der zuständigen Prüfstelle noch einmal nachzufragen.

 
Erfahren Sie auch in unseren anderen Shops mehr über unsere Produkte:

www.mvg-ahk.at
www.mvg-ahk.ch
www.mvg-ahk.lu
www.mvg-ahk.be
www.mvg-ahk.nl