Die Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr zur Plakette wissen

12. Oktober 2020 um 13:28

Tempo 100-Plakette

Mit einem Gespann dürft Ihr normalerweise 80 km/h fahren. Das ist die Maximalgeschwindigkeit, die vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn wichtig ist. Selbstverständlich gelten grundsätzlich immer die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten der Straßenverkehrsordnung. In Ausnahmefällen ist es trotz der Beschränkung auf 80 km/h für Gespanne laut StVO möglich, die Geschwindigkeit für ein Gespann auf 100 km/h zu erhöhen. 

Warum die Geschwindigkeitsbegrenzung so wichtig ist

Die Regulierung der Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger ist deshalb so wichtig, da durch den Anhänger einige Faktoren deutlich beeinflusst werden. So kommt ein Gespann schneller ins Schlingern oder Schleudern, als ein normaler Pkw. Auch der Bremsweg wird durch das zusätzliche Gewicht deutlich beeinflusst und verlängert. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, auch wenn man eine Tempo 100-Plakette beantragt und genehmigt bekommt. 

Tempo 100-Plakette: Das müsst Ihr wissen

Mit der Tempo 100-Plakette ist es für ein Gespann erlaubt bis zu 100 km/h zu fahren. Die Plakette ist nach den Änderungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nicht mehr Gespann bezogen. Zuvor wurden die Plaketten für ein Gespann vergeben, sodass es nicht möglich war, beispielsweise den Anhänger des Gespanns mit einem anderen Fahrzeug bei Tempo 100 zu fahren.

Damit Ihr eine Plakette bekommen könnt, müsst Ihr einige Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss der Anhänger auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt und verkehrstüchtig sein. Die Reifen des Anhängers sollten mindestens einen Geschwindigkeitsindex von L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Auch dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Zusätzlich muss die Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Auch die Stützlast ist ein wichtiger Faktor. So orientiert sich diese an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers, als Obergrenze gilt der jeweilige kleinere Wert. Abschließend muss an der Rückseite des Anhängers die Tempo 100 Plakette inklusive Siegel der Straßenverkehrsbehörde angebracht sein.

Ob diese Punkte erfüllt sind, wird bei neueren Fahrzeugen und Anhängern bereits vom Hersteller angegeben. Ist dies nicht der Fall, könnt Ihr ein Gutachten beispielsweise vom TÜV anfertigen lassen, das bestätigt, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Anschließend erhaltet Ihr unter Vorlage des Gutachtens beim Straßenverkehrsamt die Plakette, die Ihr dann am Anhänger befestigt und vom Straßenverkehrsamt zusätzlich siegeln lassen müsst. Auch in den Papieren muss die Genehmigung zur Fahrt mit 100 km/h eingetragen werden.

 

 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Parken mit dem Anhänger

24. September 2020 um 9:09

Parken mit Anhänger

Darauf müsst Ihr beim Parken des Anhängers unbedingt achten

Wie, wo, wann und wie lange könnt Ihr Euren Anhänger eigentlich parken und unter welchen Bedingungen? Worauf ist zu achten? All das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Für die Fahrt mit dem Anhänger und das anschließende Parken ist es beispielsweise erforderlich, dass Ihr Unterlegkeile mitführt und den Anhänger beim Parken damit gegen das Wegrollen schützt. Auch ist es nicht erlaubt, den Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen am selben, öffentlichen Ort zu parken. Grundsätzlich solltet Ihr Euren Anhänger natürlich immer so parken, dass der laufende Verkehr nicht durch den Anhänger gestört wird. 

Das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger

Relevant für die Fahrt mit dem Anhänger ist natürlich auch die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger. Diese muss in ordnungsgemäßen Zustand sein und genehmigt sein. Bei unseren Produkten übernehmen wir die Genehmigung, so sind unsere Anhängerkupplungen nach der Regelung ECE 55 (zuvor 94/20/EG) genehmigt sowie nach allen gültigen Regeln und dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Unsere Anhängerkupplungen müsst Ihr nicht mehr bei einer Prüfstelle prüfen und eintragen lassen, Ihr müsst lediglich unsere Montage- und Betriebsanleitung mitführen. Das ist die sogenannte ABE. Es ist nicht erlaubt, selbst Veränderungen an der Anhängerkupplung vorzunehmen, da dadurch die Genehmigung erlischt. 

Habt Ihr jedoch eine AHK montiert, die beispielsweise verändert wurde und die Verkehrssicherheit beeinflusst werden kann, müsst Ihr mit einer Geldstrafe und einem Punkt rechnen. Dabei wird noch einmal unterschieden, ob “nur” eine Gefährdung bestand oder sogar ein Unfall passiert ist. Auch wenn Ihr ein Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger Anhängerkupplung führt oder dies als Fahrzeughalter zulasst, werden Geldbußen verhängt.

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für die Vergehen beim Parken:

  • Anhänger geführt, ohne Unterlegkeile mitzuführen: 5 €
  • Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen am selben Ort geparkt: 20 €
  • Gespann mit nicht vorschriftsmäßiger AHK geführt: 25 €
  • Führen eines Gespanns mit nicht vorschriftsmäßiger AHK als Fahrzeughalter zugelassen: 35 €
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, geführt: 135 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Gefährdung geführt: 165 €, 1 Punkt
  • Gespann trotz mangelhafter Verbindung von Kfz und Anhänger, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden, mit Unfall geführt: 200 €, 1 Punkt

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

1. Juni 2020 um 8:00

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger

Das korrekte Beladen vom Anhänger, das Einhalten von Geschwindigkeiten, die Ladungssicherung, das Parken und noch einiges mehr ist im Bußgeldkatalog auch für das Fahren mit Anhänger geregelt. Worauf ist zu achten und vor allem, mit welchen Strafen und Bußgeldern müsst Ihr rechnen? Wir haben Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Fahren mit Anhänger

Um die Überschreitungen von Geschwindigkeiten definieren zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger auf 80 km/h festgelegt ist. Das ist vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften wichtig. Wenn Ihr schneller fahren möchtet, benötigt Ihr eine zusätzliche Genehmigung für Euer Gespann. Das entstehende Risiko bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als hoch eingestuft, da Euer Gespann bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schlingern oder Schleudern geraten kann. Auch ist der Bremsweg durch das zulässige Gewicht des Anhängers verlängert. 

Das Überschreiten der Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich ähnlich geregelt, wie beim Fahren ohne Anhänger. Während 10-15 km/h nur mit Geldstrafen in maximaler Höhe von 30 € geahndet werden, sind höhere Überschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden. Ab 40 km/h müsst Ihr zusätzlich mit Fahrverboten rechnen. Bei über 60 km/h müsst Ihr mit Punkten, Fahrverboten und einer Geldstrafe von 600 € rechnen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung.

Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften 

  • bis 10 km/h: 15 €
  • bis 15 km/h: 25 €
  • bis 20 km/h: 70 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 80 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 40 km/h: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 440 €, 2 Punkt, 2 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • bis 10 km/h: 20 €
  • bis 15 km/h: 30 €
  • bis 20 km/h: 80 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 140 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 40 km/h: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 480 €, 2 Punkt, 3 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Fahren mit dem Anhänger – was muss ich beachten?

29. Juli 2019 um 10:47


Willkommen zu Teil 2 unserer Reihe, was beim Fahren mit Anhängern zu beachten ist. Teil 1 findet ihr hier.

  1. Einschränkungen des Anhängerführerscheins beachten
    Bei Führerscheinen der alten Klasse 3 ist das Fahren mit einem Anhänger bis 3,5 Tonnen ohne Einschränkung erlaubt. Seit 1999 ist für den Anhängerbetrieb ab einer Anhängelast von maximal 750 kg ein Führerschein der Klasse BE erforderlich. Dafür wird eine separate Fahrprüfung mit Anhänger durchgeführt.
  2. Der passende Anhänger für Ihren Transport
    Das Transportgut beeinflusst auch die Anzahl der Achsen des Anhängers. Zweiachsige Anhänger zeichnen sich durch eine höhere Zuladung und, bei richtiger Beladung, durch ein ruhigeres Fahrverhalten aus. Im Stand beziehungsweise im abgekuppelten Zustand lassen sich jedoch etwas schwieriger rangieren. Einachsige Anhänger sind dagegen wendiger.
  3. Macht Euch mit dem Gespann vertraut
    Im Anhängerbetrieb verhält sich das Fahrzeug anders als im normalen Betrieb:
    • Der Kurvenradius beziehungsweise der Wenderadius ist größer.
    • Unter Umständen sind Zusatzspiegel erforderlich, wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug.
    • Die Beschleunigung und das Bremsverhalten sind anders.
    • Die Länge des Gespanns ist in jedem Fall gewöhnungsbedürftig.
    • Ihr müsst wissen, wie groß eine Lücke für das problemlose Einfädeln in den fließenden Verkehr sein muss, um hektische Fahrmanöver und Unfälle zu vermeiden.

    Diese Umstände und Fragen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, sich mit dem Gespann vertraut zu machen. Ein Fahrsicherheitstraining eignet sich dazu am besten, dort gibt es außerdem viele Tipps und Tricks rund um das Fahren mit dem Anhänger.

  4. Ladung richtig transportieren
    Das Auto steht bereit, der Anhänger ist angehangen. Dann geht es ans Beladen. Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:
    •  Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, die zulässige Anhängelast des Fahrzeuges, die maximale Stützlast und ggf. das zulässige Gesamtgewicht des Zuges dürfen nicht überschritten werden. Diese Werte sind aus den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges bzw. des Anhängers ersichtlich.
    •  Es empfiehlt sich, die zulässige Stützlast auszunutzen und die Ladung so zu positionieren, dass der Schwerpunkt möglichst tief gehalten wird. Dies beeinflusst das Fahrverhalten positiv.
    • Die Ladung ist unbedingt gegen Verrutschen und Herausfallen zu sichern. Dazu sind entsprechende Haltegurte und Sicherungsnetze hilfreich.
  5. Vor der Fahrt: Funktionen prüfen
    Auch wenn Ihr bereits beim Anhängen des Anhängers die Funktionen der Blinker und Leuchten geprüft habt, schadet es nicht, diese vor der Fahrt noch einmal zu testen. Zusätzlich zu allen Beleuchtungsfunktionen solltet Ihr auch einmal den Reifendruck des Fahrzeugs und des Anhängers prüfen. Sicher ist sicher! Sofern vorhanden bitte das Bremsseil des Anhängers einhängen. Bei den meisten Anhängerkupplungen ist dazu eine spezielle Öse zur Befestigung des Bremsseils vorgesehen.
  6. Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten
    Beim Fahren mit dem Anhänger ist ohne eine bauartbedingte Erweiterung auf 100 km/h eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässig. Diese sollte nicht überschritten werden. Bei höheren Geschwindigkeiten neigen Anhänger zum Schlingern.
    Abhilfe können dabei Schlingungsdämpfer zum Beispiel von Al-Ko oder Winterhoff leisten. Diese werden anstatt der Kugelkopfkupplung am Anhänger montiert, die Kugel der Anhängerkupplung darf bei Verwendung dieser Teile nicht gefettet werden.
  7. Rangieren mit dem Anhänger
    Besonders das Rangieren und Einparken mit einem Anhänger ist nicht einfach und sollte am Anfang geübt werden. Jedes Gespann reagiert unterschiedlich und muss individuell bedient werden. Wichtig ist vor allem, immer die Ruhe zu bewahren. Hektisches Lenken und Vor- und Zurückfahren bringt nichts und hat leider nicht den gewünschten Effekt. Testet in Ruhe aus, wie der Anhänger reagiert und was Ihr bei Eurem Gespann beachten müsst. Es gilt: Beim Rückwärtsfahren muss entgegengesetzt gelenkt werden, damit der Anhänger in die gewünschte Richtung fährt. Besonders Anfänger sollten vor der ersten, richtigen Fahrt ein paar Übungsrunden mit dem Anhänger drehen. In diesem Zusammenhang sei das noch einmal auf das oben erwähnte Fahrsicherheitstraining hingewiesen.
  8. Bergfahrten mit dem Anhänger
    Allgemein gilt: Fahrzeuge mit Allradantrieb sind besser für die Fahrt am Berg geeignet und können den Anhänger besser ziehen. Vor allem bei der Anfahrt am Berg vereinfacht das Allradgetriebe die Fahrt. Auch die Fahrt mit einem heckangetriebenen Fahrzeug ist vorteilhafter, da die Traktion der Hinterräder bei einem Heckantrieb begünstigt wird. Die Fahrt bergab sollte in einem möglichst niedrigen Gang erfolgen, um die Bremswirkung des Motors mit auszunutzen.
  9. Kurven fahren mit dem Anhänger
    Beachtet bei Kurvenfahrten die Länge des Gespanns. Der Kurvenradius ist bei einem Gespann größer. Manchmal geht Euch ‚die Kurve aus‘, da der Anhänger durch den größeren Kurvenradius der eigentlich, gefahrenen Linie nicht folgt.
  10. Die richtige Ausstattung für die Fahrt mit dem Anhänger
    Beim Fahren mit dem Anhänger gibt es verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten, die Euch das Fahren leichter machen. Oft kommen Anhänger ins Schlingern und machen die Fahrt nicht nur unangenehm, sondern führen auch zu Gefahren. Mit Anti-Schlingerdämpfern könnt Ihr die Schlinger-  und Nickbewegungen des Anhängers deutlich verringern und Euch die Fahrt angenehmer machen. Beachtet dabei unbedingt, dass Ihr den Kugelkopf nicht fetten dürft, das Fett würde die Funktion des Antischlingerdämpfers einschränken. Außerdem können auch Zusatzspiegel das Fahren und Rangieren vereinfachen. Wenn Euer Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug, wie etwa bei einem Caravan, dann wird es schnell unübersichtlich. Spezielle Spiegel, die über den normalen Außenspiegeln am Fahrzeug angebracht werden, ermöglichen Euch einen besseren Überblick.
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