Wichtige Verkehrszeichen bei der Anhängerfahrt (Teil 3)

16. April 2022 um 15:21

Verkehrszeichen
In den vergangenen zwei Beiträgen zum Thema Verkehrszeichen für die Anhängerfahrt haben wir Euch bereits ein paar sehr wichtige Straßenschilder und Verkehrszeichen vorgestellt, die Ihr bei Eurer Anhängerfahrt unbedingt beachten solltet. Es gibt noch eine Hand voll weiterer Verkehrszeichen, die wir nicht außen vor lassen wollen.

Verkehrszeichen für Fahrzeugkombinationen

Die folgenden Verkehrszeichen sind zwar für die Anhängerfahrt relevant, jedoch greifen diese nur, wenn das Gespann mehr als 3,5 Tonnen wiegt und das Zugfahrzeug weder ein Omnibus noch ein Pkw ist. Gehen wir also davon aus, dass Ihr zumeist mit Pkw und Anhänger unterwegs seid, dann sind diese Verkehrszeichen nur dann für Euch wichtig, wenn Euer Gespann besonders schwer ist. Immer wieder ist Autofahrern unklar, ob die folgenden Schilder Relevanz für sie haben oder nicht. Wir fassen Euch im Folgenden die wichtigsten Infos zu den Verkehrszeichen für Fahrzeugkombinationen zusammen.

Das Verbotsschild für Lkw

Das runde Verbotsschild zeigt einen Lkw und gibt an, dass ein grundsätzliches Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge gilt, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen liegt. Das Schild gilt auch für Anhänger und deren Zugmaschinen. Die einzige Ausnahme sind Pkw und Omnibusse. Wenn Euer Kraftfahrzeug also schwerer ist, dann gilt für Euch nach diesem Schild ein Durchfahrtsverbot.

Verbotsschild für schwere Fahrzeuge

Bezogen auf die tatsächliche Masse eines Kraftfahrzeugs gibt dieses runde Verbotsschild an, wie schwer ein Fahrzeug sein darf, um auf der betroffenen Straße weiterzufahren. Das Schild bezieht sich jedoch auf die tatsächliche Masse (was das Fahrzeug tatsächlich wiegt), nicht auf die zulässige Gesamtmasse (was das Fahrzeug wiegen darf). Wenn Ihr mit einer Fahrzeugkombination, also beispielsweise mit einem Anhänger, unterwegs seid, dann ist das Gewicht der einzelnen Fahrzeuge relevant, nicht die Kombination.

Die Länge Eures Fahrzeugs auf Verkehrszeichen

Bei dem letzten Verkehrszeichen mit rotem Rand geht es um die Länge Eures Fahrzeugs. Abgebildet ist ein Lkw sowie eine Angabe zu dessen Länge. Das Schild gibt an, dass Ihr die tatsächliche Länge der gesamten Fahrzeugkombination beachten müsste. Wenn Euer Gespann länger ist, als auf dem Schild angegeben, dann dürft Ihr nicht in die Straße reinfahren. Solltet Ihr dennoch weiter fahren, kann es beispielsweise sein, dass Ihr im Notfall keine Wendemöglichkeit findet oder Kurven für Euch zu eng sind. Für ein Missachten des Schildes wird, wie bei den anderen Schildern auch, ein Bußgeld verhängt.

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