Grünes Kennzeichen für den Anhänger

10. Juni 2023 um 14:30

Grünes Kennzeichen Wenn Ihr Euren Anhänger zulasst, dann legt Ihr in der Regel auch das Kennzeichen fest. Für Euren Anhänger – ebenso wie für Euer Fahrzeug – habt Ihr dabei verschiedene Optionen. Wir haben für Euch alle Infos zum grünen Kennzeichen zusammengefasst, zum Beispiel wann Ihr ein solches Kennzeichen für Euren Anhänger bekommt und welche Vorteile Ihr dadurch habt. 

Wann bekommt man ein grünes Kennzeichen? 

Wenn Ihr Euren Anhänger nur für einen bestimmten Zweck nutzen möchtet, dann ist das grüne Kennzeichen für Euch von Vorteil. Ein bestimmter Zweck wäre zum Beispiel, wenn Ihr als Landwirt einen Anhänger zum Transport von Tieren habt, oder wenn Ihr einen Anhänger nur für den Transport von Sportgeräten habt, beispielsweise einen Anhänger für ein Boot oder Kanu. Durch die Zweckgebundenheit könnt Ihr das grüne Kennzeichen erhalten und der Anhänger ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Eine Haftpflichtversicherung benötigt Ihr dennoch für Euren Anhänger. 

Wichtig bei der Wahl des grünen Kennzeichens ist jedoch, dass Ihr den Anhänger wirklich nur für den festgelegten Zweck nutzen dürft. Also für einen Umzug dürft Ihr den Anhänger aus unserem Beispiel (zugelassen zum Transport von Sportgeräten) nicht nutzen, außer Ihr transportiert beim Umzug nur die angesprochenen Sportgeräten. Nutzt Ihr Euren Anhänger für einen anderen Zweck und missachtet die Auflagen, dann begeht Ihr dadurch Steuerhinterziehung, da der Anhänger mit dem grünen Kennzeichen steuerbefreit ist. Falls Ihr den Anhänger also für einen anderen Zweck nutzen möchtet, müsst Ihr den Anhänger mit einem normalen, schwarzen Nummernschild zulassen, da Anhänger mit schwarzem Kennzeichen steuer- und versicherungspflichtig sind. 

So bekommt Ihr ein Euer Kennzeichen

Um das grüne Kennzeichen für Euren Anhänger zu bekommen, müsst Ihr Euch für diesen Zweck zunächst beim Finanzamt oder Zoll von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Zudem müsst Ihr eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger abschließen. Wenn Ihr diese Unterlagen mit der Bestätigung der Steuerbefreiung vorliegen habt, dann legt Ihr die Dokumente bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor und erhaltet dort dann Euer grünes Kennzeichen. 

Wichtig: Achtet darauf, dass Ihr bei der Zulassungsbehörde noch ein paar andere Unterlagen braucht. Ihr solltet Euren Personalausweis oder Reisepass, Eure Meldebestätigung, den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitbringen und auch die eVB-Nummer als gültige Versicherungsbestätigung parat haben. Zudem braucht Ihr ggf. auch einen Nachweis der Hauptuntersuchung. Wenn der Anhänger schon einmal zuvor zugelassen war, müsst Ihr auch die schwarzen Kennzeichen mitbringen. 

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