Die abnehmbare Anhängerkupplung – Darauf müsst Ihr bei der Bedienung achten

9. September 2020 um 9:44

abnehmbare AHKWenn Ihr eine abnehmbare Anhängerkupplung von uns nachgerüstet habt an Eurem Auto, dann habt Ihr Euch für ein Produkt entschieden, das möglichst gar nicht in die Optik Eures Kfz eingreift und außerdem leicht und einfach bedient werden kann. Dennoch möchten wir Euch ein paar Handgriffe einmal erklären, im Video stellen wir Euch alles Wissenswerte rund um die abnehmbare Anhängerkupplung im MVG-System 2040 vor.

Montage und Demontage der Anhängerkupplung

Zur Montage und Inbetriebnahme der Anhängerkupplung führt Ihr die Kugelstange senkrecht von unten in die Aufnahme ein. Die Kugelstange verriegelt dann in der Regel automatisch, das hört Ihr deutlich. Zusätzlich zum Einrastgeräusch könnt Ihr es auch am Handrad sehen, dass auf die grüne Markierung springt. Ist dies erfolgt, könnt Ihr die abnehmbare Kugelstange mit dem Schloss abschließen, sodass die AHK dann nicht demontiert und auch nicht geklaut werden kann. 

Wenn Ihr die Kugelstange wieder abnehmen möchtet, schließt Ihr die Kugelstange zunächst auf. Anschließend legt Ihr eine Hand an die Kugelstange und eine an das Handrad, das rechts an der Kugelstange zu finden ist. Dieses Handrad müsst Ihr dann erst zur Seite ziehen, also nach rechts weg von der Kugelstange, und es dann nach hinten drehen. Die Verriegelung löst sich daraufhin und die Kugelstange kann nach unten aus der Aufnahme herausgenommen werden. 

Montage funktioniert nicht? So spannt Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung vor

Wenn die Montage nicht wie oben beschrieben funktioniert, dann nehmt die Kugelstange noch einmal aus der Aufnahme heraus und prüft, ob oben ein silberner Bolzen aus der Kugelstange herausragt. Wenn das der Fall ist, dann kann die Kugelstange so nicht montiert werden, da sie nicht vorgespannt ist und der Verriegelungsmechanismus deshalb nicht arbeiten kann. Um die Kugelstange dann wieder vorzuspannen, legt Ihr diese am besten auf den Boden oder einem Tisch ab. Legt sie so hin, dass das Handrad nach oben zeigt. Dann fixiert Ihr mit einer Hand die Kugelstange und hebt mit der anderen Hand das Drehrad nach oben an. Dreht es dann in dieser Stellung soweit nach hinten, bis der silberne Bolzen wieder in der Kugelstange verschwindet und dort auch bleibt. Dann ist die Anhängerkupplung vorgespannt und kann wieder wie gewohnt montiert werden. 

Sollte eine Montage nicht wie gewohnt funktionieren und das Vorspannen nicht möglich sein, dann wendet bitte kein Werkzeug an. Am besten meldet Ihr Euch dann kurz bei uns, wir können Euch telefonisch beraten und Euch eine Info geben, ob eine Kugelstange beispielsweise eingeschickt werden muss. 

Vor oder nach der Fahrt mit dem Anhänger

 Vor der Montage Eurer Anhängerkupplung solltet Ihr immer wieder einmal prüfen, ob die Aufnahme der abnehmbaren Anhängerkupplung verschmutzt ist. Gerade nach Autofahrten in unwegsamem Gelände oder durch Matschpfützen solltet Ihr einmal einen Blick hinein werfen. Sollte die Aufnahme verunreinigt sein, reicht es in der Regel, diese mit dem Wasserschlauch einfach auszuspülen. Ein Schutzstopfen ist nicht mehr erforderlich bei den meisten aktuellen Anhängerkupplungen. 

Wenn Ihr die Anhängerkupplung nicht benötigt, dann nehmt die Kugelstange ab. Dies ist vor allem für Eure Versicherungen wichtig oder falls Ihr einmal in einen Unfall verwickelt seid. Auch wenn Ihr Euch beispielsweise beim Einparken verschätzt oder gegen eine Mauer fahrt, kann dies Auswirkungen auf die Kugelstange und die Haftung haben. 

Die abgenommene Kugelstange verstaut Ihr am besten im Kofferraum. Wir liefern Euch immer eine Tasche mit, in der Ihr die Kugelstange sicher verstauen könnt und Euren Kofferraum zusätzlich vor Verschmutzungen schützt. Am besten verstaut Ihr die abnehmbare Anhängerkupplung so, dass sie nicht hin und her rutschen kann und stattdessen fest an einem Platz ist. Oft ist im Kofferraum dort der beste Platz, wo auch der Verbandskasten deponiert ist. 

 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Ladungssicherung für die Fahrt mit dem Anhänger

27. August 2020 um 9:55

Bei der Fahrt mit dem Anhänger, etwa bei einem Umzug oder beim Wegfahren der Grünabfälle, ist es wichtig, die Ladung richtig zu sichern. Nicht nur ist dies erforderlich, da dadurch verhindert wird, dass die Ladung sich bewegt und so die Fahrt des Anhängers beeinflusst und das Gespann beispielsweise ins Schlingern gerät. Auch um unnötigen Lärm zu vermeiden, muss Ladung gesichert sein. Die Ladungssicherung ist auch behördlich festgelegt im Bußgeldkatalog. Welche Verstöße sind für Eure Fahrt mit dem Anhänger relevant? 

Verstöße bei der Ladungssicherung

Wenn Eure Ladung beispielsweise über den Anhänger hinausragt, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist gestaffelt, je nachdem wie weit die Ladung herausragt und wohin. Ragt sie drei Meter nach hinten heraus, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Ragt sie nur einen Meter, jedoch ohne Kenntlichmachung durch eine Leuchte hinaus, werden 25 € fällig. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr die überstehende Ladungen immer gut sichtbar kennzeichnet für andere Verkehrsteilnehmer. Dafür müsst Ihr eine rote Fahne oder ein rotes Tuch in einer vorgegeben Größe und einer maximalen Höhe von 1,50 Meter an Eurer Ladung befestigt, um so andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Auch die Höhe der Ladung ist relevant. So darf Euer Fahrzeug mit Ladung nicht höher als 4,20 Meter sein, andernfalls zahlt Ihr 60 € Strafe. Zusätzlich erhaltet Ihr sogar noch einen Punkt. Ist Eure Ladung nicht gegen Herabfallen gesichert, liegt das Bußgeld bei 35 €. Wenn durch die fehlende Sicherung sogar eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstehen könnte, müsst Ihr mit einer Strafe von bis zu 75 € sowie einem Punkt rechnen. 

Achtet bei Eurer Fahrt auch immer darauf, die Ladung sicher zu verstauen und den Anhänger gut durchdacht zu beladen. Ein rutschfester Boden kann hilfreich sein, auch sollten schwere Ladungen möglichst tief gelagert werden. Polstert scharfe Kanten und Ecken ab, vermeidet Lücken in Eurer Ladung und zurrt diese am besten zusätzlich fest. Bei manchen Ladungen, wie Grünabfällen, macht ein Netz Sinn, dass das Wegfliegen der Ladung verhindert.

Unten stehend findet Ihr die Staffelung für die Ladungssicherung:

  • Vermeidbarer Lärm durch Ladung nicht verhindert: 10 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 Meter über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 Meter über Kfz hinaus bei min. 100 km/h: 20 €
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte hinaus: 25 €
  • Ladung ragt nach vorne über Kfz hinaus: 20 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert: 35 €
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Sachbeschädigung:75 €, 1 Punkt
  • Ladung nicht ausreichend gegen Herabfallen gesichert mit Gefährdung: 60 €, 1 Punkt
  • Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 Meter: 60 €, 1 Punkt

 

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Aktueller Bußgeldkatalog | Überladungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

19. Juli 2020 um 9:19

Anhänger ÜberladungDen Anhänger richtig zu beladen, ist gar nicht so einfach. Dabei ist auf einiges zu achten, die richtige Verteilung der Ladung und die Sicherung spielen beispielsweise eine große Rolle. Besonders wichtig ist auch das Gewicht der Ladung, dieses muss nicht nur richtig verteilt sein, um eine möglichst ruhige Fahrt des Anhängers zu ermöglichen. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden, welches natürlich auch durch die Zuladung beeinflusst wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und darf die Werte im Fahrzeugschein nicht überschreiten. Welche Konsquenzen erwarten Euch gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs bei einer Überladung Eures Gespanns? 

Überladung des Anhängers

Während bei Überladungen von Pkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen) von über 5 % nur eine Geldstrafe von 10 € fällig wird, sind es bei 30 % Überladung schon 235 € und ein Punkt. Wenn Ihr mit einem Lkw und Anhänger unterwegs seid, sind die Strafen höher. In jedem Fall werden dabei dann auch für den Fahrzeughalter Bußgelder und ggf. auch Punkte fällig. Wenn Ihr Euch also ein solches Gespann leiht und mit einer Überladung erwischt werdet, wird auch der Halter des Gespanns zur Kasse gebeten. Die Strafen für den Halter sind noch etwas höher, so muss dieser bei einer Überladung von über 5 % bereits 140 € zahlen und mit einem Punkt rechnen. 

Auch die Stützlast müsst Ihr beim Beladen stets beachten. Die Stützlast ist definiert als die Last, die bei Anhängern von oben auf die Anhängerkupplung einwirkt. Die Stützlast ist sowohl für Euer Fahrzeug als auch für die Anhängerkupplung festgelegt. Oft ist es der Fall, dass die beiden Werte unterschiedlich sind. In dem Fall ist der niedrigere Wert maßgeblich und muss eingehalten werden. Wird die zulässige Stützlast überschritten, so wird beispielsweise bei einer Überschreitung um bis zu 50 % ein Bußgeld von 25 € fällig. Bei einer höheren Überschreitung werden 60 € fällig, zusätzlich müsst Ihr mit einem Punkt rechnen. Auch für den Fahrzeughalter hat dieses Vergehen Auswirkungen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung für Bußgelder und Strafen, die bei der Überladung Eures Gespanns anfallen können. 

Überladung Pkw/Lkw (zGG bis 7,5 Tonnen) oder Anhänger (zGG bis 2 Tonnen)

  • um über 5 %: 10 €
  • um über 10 %: 30 €
  • um über 15 %: 35 €
  • um über 20 %: 95 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 235 €, 1 Punkt

Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 30 €
  • um über 5 %: 80 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 110 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 190 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 380 €, 1 Punkt

Fahrzeughalter: Überladung Lkw oder Anhänger (zGG über 2 Tonnen)

  • um 2-5%: 35 €
  • um über 5 %: 140 €, 1 Punkt
  • um über 10 %: 235 €, 1 Punkt
  • um über 15 %: 285 €, 1 Punkt
  • um über 20 %: 389 €, 1 Punkt
  • um über 25 %: 425 €, 1 Punkt
  • um über 30 %: 425 €, 1 Punkt

Stützlast überschritten:

  • um bis zu 50 %: 25 €
  • um mehr als 50 %: 60 €, 1 Punkt
  • Zulässige Stützlast nicht durch Schild angezeigt: 5 €

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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Urlaub 2020: Reisen trotz Corona

6. Juli 2020 um 8:03

Urlaub 2020

COVID-19 hat dieses Jahr einen Strich durch viele geplante Urlaube gemacht. Gemäß der neuesten Entscheidungen sind nun einige Reisen innerhalb der EU wieder möglich. Besonders innerhalb von Deutschland ist das Urlauben vergleichsweise unaufwendig. Genau der richtige Zeitpunkt also, um über den Urlaub und das Reisen in 2020 noch einmal nachzudenken und vielleicht selbst Pläne zu machen. Wir haben ein paar Vorschläge für Euch zusammengestellt.

Urlaub zuhause: Ausflug mit dem Fahrrad

Wer sich trotz der neuen Regelungen vielleicht nicht zum Reisen entscheidet oder aus zeitlichen oder finanziellen Gründen lieber zuhause urlauben möchte, für den ist ein Ausflug ins Grüne mit dem Rad genau das Richtige. Wenn man im Grünen wohnt, dann nichts wie rauf aufs Rad und losgeradelt. Leider ist das nicht für jedermann möglich, sodass die Fahrräder transportiert werden müssen. In unserem Sortiment finden Sie jetzt wieder eine Auswahl verschiedener Heckfahrradträger. Wir führen sowohl Produkte für den Transport von 2 Fahrrädern, als auch für den Transport von 3 Fahrrädern. Sogar der Transport von bis zu 4 Fahrrädern ist je nach Modell möglich.

Modelle, wie der Strada Vario 2, sind zusammenklappbar und können so gut während der Radtour im Kofferraum verstaut werden. Insgesamt legen wir bei den Produkten in unserem Sortiment natürlich großen Wert darauf, dass diese gut bedienbar und einfach in der Handhabung sind. So wird auch der Ausflug mit dem Rad zum Mini-Urlaub!

Trendurlaub 2020: Camping in Deutschland und den Nachbarländern

Reisen mit dem eigenen Auto zieht man in Zeiten von COVID-19 sicher vor. Man ist unter sich, und kann (fast) frei von Hygienevorschriften von A nach B gelangen. Noch entspannter wird der Urlaub dann, wenn man auch die “eigenen vier Wände” dabei hat. Mit einem Wohnwagen nehmt Ihr Euer eigenes kleines Reich mit und könnt die schönsten Ecken Deutschlands – oder der Nachbarländer – erkunden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Nord- oder Ostsee? Oder doch lieber Wandern in Bayern? 

Egal, wie Ihr Euch entscheidet, für den Urlaub mit dem Wohnwagen ist eine Anhängerkupplung der erste wichtige Schritt zum entspannten Reisen. Seht Euch einmal im Shop um, sicher findet Ihr für Euer Fahrzeug ein passendes Modell. Starre Anhängerkupplung sind genau dann die richtige Entscheidung für Euch, wenn Ihr auch nach dem Urlaub eher zu den Vielfahrern mit Anhänger gehört. Komfortabler wird es mit einer praktischen abnehmbaren oder einer schwenkbaren Anhängerkupplung. Je nach Fahrzeugmodell bieten wir Euch alle drei Anhängerkupplungen an, selbstverständlich gibt es bei uns auch den passenden Elektrosatz dazu. 

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Aktueller Bußgeldkatalog | Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Fahrt mit dem Anhänger

1. Juni 2020 um 8:00

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger

Das korrekte Beladen vom Anhänger, das Einhalten von Geschwindigkeiten, die Ladungssicherung, das Parken und noch einiges mehr ist im Bußgeldkatalog auch für das Fahren mit Anhänger geregelt. Worauf ist zu achten und vor allem, mit welchen Strafen und Bußgeldern müsst Ihr rechnen? Wir haben Euch die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Fahren mit Anhänger

Um die Überschreitungen von Geschwindigkeiten definieren zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger auf 80 km/h festgelegt ist. Das ist vor allem für das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften wichtig. Wenn Ihr schneller fahren möchtet, benötigt Ihr eine zusätzliche Genehmigung für Euer Gespann. Das entstehende Risiko bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird als hoch eingestuft, da Euer Gespann bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schlingern oder Schleudern geraten kann. Auch ist der Bremsweg durch das zulässige Gewicht des Anhängers verlängert. 

Das Überschreiten der Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich ähnlich geregelt, wie beim Fahren ohne Anhänger. Während 10-15 km/h nur mit Geldstrafen in maximaler Höhe von 30 € geahndet werden, sind höhere Überschreitungen sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften zusätzlich mit Punkten in Flensburg verbunden. Ab 40 km/h müsst Ihr zusätzlich mit Fahrverboten rechnen. Bei über 60 km/h müsst Ihr mit Punkten, Fahrverboten und einer Geldstrafe von 600 € rechnen. 

Unten stehend findet Ihr einmal die Staffelung.

Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften 

  • bis 10 km/h: 15 €
  • bis 15 km/h: 25 €
  • bis 20 km/h: 70 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 80 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 40 km/h: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 440 €, 2 Punkt, 2 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Tempoüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • bis 10 km/h: 20 €
  • bis 15 km/h: 30 €
  • bis 20 km/h: 80 €, 1 Punkt
  • bis 25 km/h: 95 €, 1 Punkt 
  • bis 30 km/h: 140 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 40 km/h: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bis 50 km/h: 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • bis 60 km/h: 480 €, 2 Punkt, 3 Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h: 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Weitere Infos findet Ihr auch auf der Website zum Bußgeldkatalog

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So transportiert Ihr Eure Fahrräder mit dem Fahrradträger

11. März 2020 um 10:29

Kennzeichen

Beim Fahren mit Fahrradträgern ist einiges zu beachten, darum haben wir hier für Euch die wichtigsten Infos zusammengestellt, damit Ihr Eure Fahrräder nicht nur bequem, sondern auch sicher und vorschriftsgemäß mit Eurem Fahrzeug transportieren könnt.

Das Fahrrad ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Gesellschaft geworden. Viele nutzen die Zweiräder für Kurzstrecken, um dem dichten Stadtverkehr zu entfliehen und um schneller von A nach B zu kommen. Für manche gehört das Fahrradfahren zur beliebtesten Sportart und es wird auch gerne für weitere Strecken genutzt. Mit dem Beginn des Frühlings bietet sich natürlich die Gelegenheit für eine Radtour im (Kurz-)Urlaub. Doch bevor es richtig losgehen kann, solltet Ihr erst einmal abklären, welcher Fahrradträger-Typ für Euren Pkw in Frage kommt, denn nicht jedes Fahrradträger-Modell lässt sich auf jedes Fahrzeug montieren.

Dachträger

Mit einer Radschiene für den Dachträger könnt Ihr bis zu vier oder je nach Platz auch mehr Fahrräder auf dem Fahrzeugdach transportieren. Ihr könnt den Dachträger jederzeit selbst auf dem Fahrzeugdach anbringen und wieder abnehmen – in der Regel wird er auf der Dachreling befestigt. Beachtet bei dieser Transportmöglichkeit, dass Ihr die Fahrräder auf das Dach des Fahrzeuges hinauf und wieder herunter heben müsst. Durch die zusätzliche Fracht auf dem Dach verlagert Ihr den Schwerpunkt Eures Kfz nach oben, bietet einen höheren Luftwiderstand und seid anfälliger für Seitenwinde.

Heckfahrradträger

Eine der praktischsten Transportmöglichkeiten sind Heckfahrradträger, diese sind einfach und ohne viel Aufwand am Fahrzeug zu montieren. Für einen Heckfahrradträger benötigt Ihr eine Anhängerkupplung, der Träger wird dann auf dem Kugelkopf befestigt. Beim Beladen der Träger solltet Ihr immer die zulässigen Richtlinien Eures Fahrzeugs und des Heckfahrradträgers beachten. In unserem Shop findet Ihr die passenden Heckfahrradträger in verschiedenen Ausführungen für bis zu vier Fahrräder.

Das müsst Ihr beachten

Beim Fahren mit Heckfahrradträger gilt die Regel: Fuß vom Gas. Der ADAC empfiehlt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Falls der Träger oder die darauf befestigten Fahrräder die Fahrzeugleuchten verdecken, solltet Ihr unbedingt einen Heckfahrradträger anschaffen, der selbst über Rückleuchten verfügt. Alternativ könnt Ihr zusätzliche Bremsleuchten am Träger anbringen, damit Ihr sichtbar bleibt. Bei der Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen, die verdeckt sind, müsst Ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. In manchen Fällen können Träger und/oder Fahrräder auch das Kennzeichen verdecken, in diesem Falle müsst Ihr ein zweites Nummernschild besorgen und dieses an Eurem Fahrradträger anbringen. Mehr dazu könnt Ihr auch in unserem Beitrag lesen. Wer bei einer Polizeikontrolle kein sichtbares Nummernschild vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 € rechnen. Bewegliche Gegenstände wie Fahrradkörbe oder Kindersitze sollten übrigens im Fahrzeuginneren verstaut werden, damit diese während der Fahrt kein Sicherheitsrisiko darstellen.

In wenigen Wochen starten die Osterferien in Deutschland und falls Ihr unterwegs eine Radtour plant, solltet Ihr Euch vorab über die länderspezifischen Besonderheiten des Zielortes informieren. Das Gleiche gilt für Durchreiseländer und -orte. Wie auch in Österreich ist beispielsweise in Italien und Spanien eine spezielle Kennzeichentafel am Fahrradträger Pflicht.

In unserem Shop bieten wir Euch verschiedene Heckfahrradträger an, schaut einfach mal vorbei!

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Warnwestenpflicht in Deutschland

20. Februar 2020 um 14:40

In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht schon seit Juli 2014: Die Vorschrift sieht vor, dass jedes Fahrzeug – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – mit einer Warnweste ausgestattet sein muss. Diese Regelung betrifft alle zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder oder Roller sind davon ausgenommen.

Im Ernstfall sollte die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar sein, darum sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden. Experten raten allerdings dringend davon ab, die Weste über den Sitz zu hängen, da die Signalfarbe mit der Zeit durch Sonneneinstrahlung ausbleicht und der Blickwinkel für den Fahrer möglicherweise eingeschränkt wird.

Wenn Ihr aufgrund einer Panne oder eines Unfalles auf Autobahn, Landstraße oder regulärer Straße das Fahrzeug verlassen müsst, solltet Ihr die Warnweste anziehen, sodass Ihr bei Dunkelheit oder schlechter Witterung für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar seid.

Die Warnweste muss der europäischen Norm EN ISO 20 471:2013 entsprechen, bei Missachtung der Regelung droht Euch ein Bußgeld in Höhe von 15 €. Während man in Deutschland im Falle eines Verstoßes noch recht günstig davon kommt, sind die Bußgelder in den anderen EU-Ländern deutlich höher. Die aktuellen Bußgelder könnt Ihr auch dem offiziellen Bußgeldkatalog entnehmen.

 

Warnwesten

Bußgelder bei Missachtung der Warnwestenpflicht im Ausland

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung zur Warnwestenpflicht. Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften, die unterschiedlich bei Verstößen geahndet werden. In Italien, Spanien oder der Slowakei betrifft die Tragepflicht der Weste alle Autoinsassen. Anders als in Deutschland müssen beispielsweise in Belgien, Bulgarien, Kroatien oder Frankreich auch Motorradfahrer nach einem Unfall oder eine Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Absteigen vom Motorrad eine Warnweste anlegen.

Es gibt auch große Unterschiede hinsichtlich der Bußgelder: Wer in Portugal eine Autopanne oder einen Unfall hat und sich ohne Sicherheitsweste erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 € rechnen. Beim Nichttragen der Warnweste in Frankreich zahlt man ein Bußgeld in Höhe von 90 €. In Belgien droht im äußersten Fall ein Bußgeld von bis zu 1.375  €. In Österreich fällt das Bußgeld sowie in Deutschland hingegen niedrig aus. Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht zahlt man nur 14 €.

Wer eine Auslandsfahrt machen möchte, sollte sich unbedingt mit den Vorschriften des Mitführens oder Tragens der Warnwesten vertraut machen. Wer sich vorher informiert, spart am Ende viele unnötige Kosten. Warnwesten findet Ihr auch bei uns im Shop – schaut mal vorbei!

 

Fahrt vorsichtig! Wir wünschen eine angenehme Fahrt!

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Für die sichere Fahrt mit Abreißseil

23. Januar 2020 um 16:10

Sicherungsseil

Damit ein Abreißseil im Ernstfall seinen Zweck erfüllt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Anhängevorrichtung korrekt an der Kugelstange befestigt ist. In Deutschland ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben ein Sicherungsseil zu verwenden. Planen Sie beispielsweise einen Kurzurlaub in die Niederlande oder in die Schweiz, dann sollten Sie sich vor der Fahrt über die vor Ort geltenden Regelungen informieren, denn ein fehlendes oder nicht ordnungsgemäß angebrachtes Abreißseil kann besonders im Ausland hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Worauf Sie vor der Fahrt achten sollten

Das Abreißseil betätigt die Bremse eines Anhängers im Fall, dass sich dieser während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen sollte und bringt ihn so zum Stoppen. Sie sollten sich also vor der Fahrt vergewissern, dass das Abreißseil korrekt an der Kugelstange befestigt ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie das Abreißseil anbringen können: Entweder befestigen Sie es mithilfe eines Karabinerhakens an der speziell dafür vorgesehenen Öse oder Sie greifen auf einen Halter für das Abreißseil zurück. 

In Deutschland ist die Verwendung eines Abreißseils oder eines Sicherungsseils Pflicht. Die genaue Position zur Anbringung des Seils ist nicht festgelegt. Diese Vorschrift gilt bei Anhängern mit Auflaufbremse, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben. Ungebremste Anhänger unter 750 kg brauchen kein Sicherungsseil.

In den Niederlanden brauchen Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg eine sogenannte “Losreißvorkehrung”. Bei Anhängern ohne eigene Bremse ist eine sogenannte “Hilfskupplung” (Kabel oder Kette) vorgesehen. Bei größeren Anhängern muss eine sogenannte “Reißbremsvorkehrung”, also ein Stahlverbindungskabel zwischen Fahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers, verwendet werden. Sie müssen sowohl für gebremste als auch für ungebremste Anhänger die vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigen.

In der Schweiz ist sowohl bei Anhängern ohne Bremsbetriebsanlagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 1.500 kg als auch bei Anhängern mit Bremsanlage mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsvorrichtung wie beispielsweise ein Abreißseil erforderlich. Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) haben sich zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung bewährt.

In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 1.500 kg eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug benötigen. Anders als in der Niederlande oder in der Schweiz, reicht es aus das Abreißseil über die Anhängerkupplung zu legen (ADAC). 

Fahren Sie vorsichtig! Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

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Zubehör zum Überwintern Ihrer Anhängerkupplung

28. November 2019 um 16:01

MVG-Abdeckhaube für AnhängerDer letzte Urlaub mit der Anhängerkupplung oder mit dem Heckfahrradträger liegt jetzt schon ein paar Monate zurück und nun ist es an der Zeit die Anhängerkupplung oder den Heckfahrradträger winterfest zu machen, bevor sie im nächsten Frühling wieder zum Einsatz kommt. Aber welches Zubehör benötigt Eure AHK oder Euer Heckfahrradträger überhaupt, um zu überwintern? Wir erklären Euch, welches Zubehör Ihr zum Überwintern benötigt.

Eure Deichsel benötigt ausreichend Schutz vor Regen, Schnee und Schmutz und sollte nicht im Freien stehen, darum solltet Ihr in keinem Fall auf eine Abdeckhaube verzichten. Diese ist flexibel einsetzbar; die weiten Seitenteile sind sehr strapazierfähig, sodass sie sich an die verschiedenen Deichsel anpassen lassen. Die Abdeckung ist auf der Höhe der Kugelkupplung geschlossen und somit wird ein Abrutschen der Abdeckhaube verhindert.

Heckfahrradträger können sperrig sein und auch im zusammengeklappten Zustand stehen sie doch immer ein wenig im Weg. Mit praktischen Taschen für Heckfahrradträger könnt Ihr für mehr Ordnung in der Garage oder im Keller sorgen und schützt den Heckfahrradträger zudem vor äußeren Einflüssen oder vor Verkratzen. Durch die Verwendung der Tasche wird der sperrige Träger zudem platzsparend verstaut.

Hier noch ein letzter Tipp von uns bevor Ihr Eure Anhängerkupplung winterfest macht: Um Euren Anhänger vor dem Wegrollen oder -rutschen zu schützen, legt einfach einen Unterlegkeil vor die Räder, der diese blockiert. Wusstet Ihr, dass diese teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind? Besonders im Winter ist die Rutschgefahr durch Nässe und Kälte sehr hoch, geht kein Risiko ein!,

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Die Anhängerkupplung winterfest machen

16. Oktober 2019 um 10:44

AnhängerkupplungenDas Wetter wird schlechter. Regen, Nebel, Rauhreif – bis hin zu Frost und Schnee steht uns bevor. Eine Anhängerkupplung wird zunehmend weniger benötigt. Besitzer von abnehmbaren Kupplungen sollten daher unbedingt von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Kugelstange abzunehmen, zu säubern und ordnungsgemäß zu verpacken.

Gerade im Winter setzen Schmutz und Salz der tief unten am Fahrzeug angebrachten Kupplung zu. Die Kugelstange ist in einer Schutztasche im Kofferraum besser aufgehoben als ungebraucht permanent am Fahrzeug zu bleiben. Achtet dabei unbedingt darauf, dass diese im Kofferraum gesichert werden muss, um Unfälle, durch eine bei einem Bremsmanöver umherfliegende Kugelstange, zu vermeiden.

Besitzer von starren und klappbaren Anhängerkupplungen sollten die Kugelstange ebenfalls reinigen. Stellt sicher, dass die Schutzkappe unversehrt ist, da sie den Großteil des Schmutzes und der Nässe abfängt. Eine beschädigte Schutzkappe kann leicht in unserem Shop ersetzt werden.

Mit Streusalz versetzte Feuchtigkeit ist eine Strapaze für jedes Fahrzeug. Sollte in Deiner Region viel gesalzt werden, dann tut eine regelmäßige Unterbodenwäsche nicht nur Deinem Fahrzeug, sondern auch Deiner Anhängerkupplung gut. Für die Anhänger selbst empfiehlt es sich ebenfalls, das Gegenstück der Kupplung zu schützen. Hierzu empfehlen sich passende Abdeckhauben.

Und nicht vergessen: Jedes Jahr im Oktober führen die KfZ-Meisterbetriebe die Licht-Test Aktion durch. Eine Liste von Werkstätten, die mit uns zusammenarbeiten, findet ihr bei den MVG-Montagepartnern.

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