Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?
Bei vielen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges in den Papieren angegeben. Eine maximale Anhängelast kann dann je nach Beladungszustand des Fahrzeuges unter Umständen nicht voll ausgeschöpft werden. Das Gesamtgewicht eines Zuges muss mit den tatsächlichen Gewichten von Fahrzeug und Anhänger bestimmt werden und darf die Angaben aus den Fahrzeugpapieren nicht überschreiten.
Wichtig für die Berechnung sind Daten aus den Fahrzeugpapieren:
- das zulässige Gesamtgewicht des Zuges
- die zulässige Anhängelast
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
- das Leergewicht des Zugfahrzeuges
Am leichtesten lässt sich das zulässige Gesamtgewicht eines Zuges an verschiedenen Beispielen erklären:Wenn das zulässige Gesamtgewicht Ihres Zuges, also Zugfahrzeug und Anhänger, 3000 kg beträgt, müssen Sie zur Berechnung der maximalen Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges einschließlich aller Passagiere abziehen. Wenn dies beispielsweise bereits 2000 kg ausmacht, dann darf der Anhänger mit Beladung noch maximal 1000 kg wiegen. Dies jedoch ist außerdem auch von der Anhängelast ab. Wenn diese auf 750 kg festgelegt ist, so darf der Anhänger mit der Ladung nur 750 kg wiegen und das zulässige Gesamtgewicht kann nicht ganz aufgeschöpft werden.Wenn die Anhängelast jedoch über den verbleibenenen 1000 kg liegt, so kann diese nicht ausgeschöpft werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden darf.
Schnell erkennt man, das zulässige Gesamtgewicht des Zuges sollte unbedingt vor dem Fahren mit Anhänger berechnet werden und nicht außer Acht gelassen werden. Achten Sie beim nächsten Mal einmal drauf!